Der Konflikt auf der Höhe.
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eine Erklärung ab, deren Schluß lautete: „Das Staatsministeriummuß sich der Teilnahme an den Beratungen des Abgeordneten-hauses so lange enthalten, bis ihm durch das Präsidium die hier-durch erbetene Erklärung zugeht, daß eine Wiederholung des heu-tigen der gesetzlichen Begründung entbehrenden Verfahrens gegenein Mitglied des Staatsministeriums nicht in Aussicht stehe." Stattder erbetenen Erklärung faßte das Haus den Beschluß, „es findesich nicht veranlanßt, auf dieses Verlangen einzugehen." Noch ver-suchte die Regierung eine Verständigung zu ermöglichen. In der46. Sitzung am 21. Mai 1863 erschien der Ministerpräsident underbat das Wort vor der Tagesordnung:
Die Königliche Botschaft, welche ich dem Hause mit-zuteilen beauftragt bin, lautet wie folgt:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König vonPreußen u. s. w. Nachdem in der Sitzung vom 11. d. M.das Präsidium des Hauses der Abgeordneten den An-spruch erhoben hat, Unsere Minister seiner Disziplinar-gewalt zu unterwerfen und ihnen Schweigen zu ge-bieten, sind dadurch die Rechte verletzt und in Fragegestellt worden, welche nach Artikel 60 der Verfassungs-urkunde Unseren Ministern zustehen.
Unser Staatsministerium hat, indem es durch seineSchreiben vom 11. und 16. d. M. gegen die Wieder-kehr ähnlicher Vorgänge sichergestellt zu werden ver-langte, dem Hause der Abgeordneten zugleich die wieder-holte Gelegenheit geboten, dem Vorgänge vom 11. d. M.jede störende Einwirkung auf die gegenseitigen Be-ziehungen zu nehmen und ihn auf die Bedeutungeines vereinzelten Falles zurückführen. Das Haus derAbgeordneten ist diesem versöhnlichen Schritte seiner-seits nicht entgegengekommen, sondern hat die erbeteneErklärung versagt und sich indirekt den von seiten desPräsidiums am 11. d. M. bethätigten Anspruch aufeine Disziplinargewalt über Unsere Minister ange-eignet.
Ein solcher Anspruch entbehrt der gesetzmäßigen