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Der Militärkonflikt 1862—1863.
Grundlage, und Wir können es der Würde UnsererRegierung nicht für entsprechend erachten, daß UnsereMinister als Vertreter der Krone den Verhandlungendes Hauses unter Verzichtleistung auf die ihnen recht-lich zustehende und verfassungsmäßig verbriefte selbst-ständige Stellung gegenüber dem Hause der Abgeord-neten und dem Präsidium desselben beiwohnen.
Wir können daher das Haus der Abgeordneten nurermahnen, einer Lage der Dinge, unter welcher diewesentlichsten Interessen des Landes leiden, ein Endezu machen, indem das Haus der Abgeordneten UnserenMinistern die von denselben verlangte Anerkennungihrer verfassungsmäßigen Rechte gewährt und dadurchdas fernere geschäftliche Zusammenwirken ermöglicht,ohne welches ein Ergebniß der Verhandlungen desLandtages sich nicht in Aussicht nehmen läßt.
Gegeben Berlin, den 20. Mai 1863.gez. Wilhelm.
gegengez. von dem Staatsministerium.
Ich beehre mich, diese eben verlesene Botschaft demHerrn Präsidenten des Hauses hiermit zu überreichen.
Das Abgeordnetenhaus antwortete auf diese Ermahnung miteiner Adresse, in welcher es aussprach, es habe kein Mittelder Verständigung mehr mit diesem Ministerium, eslehne seine Mitwirkung zu der gegenwärtigen Politikder Regierung ab. Darauf erklärte der König in einer neuenBotschaft vom 26. Mai: „Meine Minister besitzen MeinVertrauen, ihre amtlichen Handlungen sind mit MeinerBilligung geschehen, und Ich weiß es ihnen Dank,daß sie sich angelegen sein lassen, dem verfassungs-widrigen Streb en des Abgeordnetenhauses nach Macht-erweiterung entgegenzutreten."
Am 27. Mai 1863 wurde die Session geschlossen, am 2. Sep-tember das Abgeordnetenhaus aufgelöst.