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Der Militärkonflikt 1862—1863.
er sich nach der subjektiven Ansicht der Mehrheit derStimmenden Herausstellen würde, die politische Zukunftdes Landes, die Machtverteilung zwischen der Krone unddem Landtage, sowie zwischen den Häusern des Land-tages abhängig gemacht werden dürfe. Sie hat ge-glaubt, daß diese staatsrechtliche Frage nur von der Ge-setzgebung, nur von der Verständigung zwischen denFaktoren der Gesetzgebung entschieden werden könne, undsie vermag deshalb unter den jetzigen Umständen demvon Ihnen eingebrachten Gesetzentwürfe die Sanktionnicht zu erteilen.
Das Gesetz wurde trotzdem angenommen.
22. Der Konflikt auf der Höhe.
Mitte Mai 1863.
Die scharfe Spannung zwischen dem Ministerium Bismarckund dem Abgeordnetenhause, welche, da auf keiner Seite nach-gsgeben wurde, sich in den letzten Monaten stetig gesteigert hatte,erhielt ihren schärfsten Ausdruck in der 42. Sitzung des Hauses am11. Mai 1863. Bei der Beratung des Gesetzentwurfes über dieVerpflichtung zum Kriegsdienste gebrauchte der Abg. Becker das inder Variante geflügelt gewordene Wort: „Dieser RegierungNichts!" und von verschiedenen Seiten wurde dem MinisteriumVerfassungsbruch und Erregung von Unfrieden im Lande vor-geworfen. Der Kriegsminister v. Noon antwortete darauf: „Wenndergleichen persönliche Aeußerungen gegen das Ministerium odergegen eines seiner Mitglieder erhoben werden, so ist das nachmeiner Auffassung eine ganz unberechtigte Anmaßung!" Der Vize-präsident v. Böckum-Dolffs wollte wegen dieser Aeußerung denKriegsminister unterbrechen, dieser aber rief: „Ich lasse mich nichtunterbrechen, ich kann sprechen nach der Verfassung, wann ich will,die Befugnis des Präsidenten geht bis an den Ministertisch undnicht weiter!" Unter großem Lärm des Hauses bedeckte der Prä-sident sein Haupt mit dem Hute und erklärte dadurch dis Sitzungfür suspendiert. An demselben Tage gab das gesamte Ministerium