Die Vorlegung einer Elbzollakte.
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20. Die Vorlegung einer EUyollaktr.
22. April 1863.
In der 3S. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 22. April1863 brachte der Ministerpräsident den Entwurf der Elbzollaktemit folgender Rede ein:
Durch Allerhöchste Ermächtigung vom 20. d. M.bin ich beauftragt, dem hohen Hause zur verfassungs-mäßigen Beratung und Beschlußnahme vorzulegen eineUebereinkunft, betr. die Regulierung der Elbzölle, welchenach langen schwierigen Verhandlungen zwischen denStaaten Oesterreich, Sachsen, Hannover, Dänemark,Mecklenburg-Schwerin, Anhalt-Köthen-Dessau, Anhalt-Bernburg, Lübeck und Hamburg zustande gekommen undam 4. April zum Abschluß gelangt ist, ingleichen eineVereinbarung mit Oesterreich, Sachsen, Anhalt-Dessau-Köthen, Anhalt-Bernburg, Lübeck und Hamburg, betr.die Verwaltung und Erhebung des gemeinschaftlichenElbzolls zu Wittenberge von demselben Tage. Durchdiese Uebereinkunft wird nicht nur der Elbzoll wesentlichreduziert, sondern auch die Erhebung in hohem Gradevereinfacht. Es ist daher im Interesse des Verkehrsdringend wünschenswert, daß sie bald ins Leben trete,und ich erlaube mir deshalb, an das hohe Haus dieBitte zu richten, die Beschlußnahme nach Möglichkeit sozu beschleunigen, daß die Ratifikation au dem in Aus-sicht genommenen Termine, dem 16. Mai c., in derThat in Kraft treten könnte. Zu diesem Behufs hatdie Elbschifsfahrtskommission die Verhandlungen in600 Exemplaren im voraus drucken lassen, so daß derenVerteilung an die Herren Mitglieder des Landtages so-fort erfolgen kann. Ich stelle anheim, diesen Gegen-