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Bd. 1 (1875) A - Arabische Religion
Entstehung
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587
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AiiüSvcischlvibgc'uheit — Amuk-Laufen.

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oder Fälschung derselben mit Gefängnis; bis zu 5Jahren, bei gewinnsüchtiger Absicht bis zu 10Jahren Zuchthaus; Unterschlagung von in amt-licher Eigenschaft empfangenen Geldern mit Ge-fängnis; von 3 Monaten bis zu S Jahren, beiHinzukommen von Urkundenfälschung bis zn 10Jahren Zuchthaus; Erhebung nicht verschuldeterGebühren von Seiten eines Beamten, Advocatenrc., sowie rechtswidrige Erhebung oder rechts-widrige Abzüge mit Gefängniß von 3 Monatenbis zu 1 Jahre, oder bis zn 100 Thlr.; Verletz-ung des Briefgeheimnisses von Seiten eines Post-beamten, Dcpeschenverfälschnng von Seiten einesTclcgraphenbeamten rc., Unterschlagung von Brie-fen u. Depeschen, rechtswidrige Mitthcilnng anDritte rc. mit Gefängniß von 3 Monaten u. weiter;pflichtwidriges Verhalten des Anwaltes oder Rechts-beistandes durch Unterstützung der Sache des Geg-ners zum Nachthcil des Clienten, oder dadurch,daß er in derselben Sache beiden Parteien dient,mit Gefängniß bis zn 3 Monaten, resp. Zuchthausbis zu S Jahren; Verleitung Untergebener znpflichtwidrigen Handlungen, oder Geschehenlasseusolcher von Seiten des Vorgesetzten mit der fürdiese strafbare Handlung bedrohten Strafe. — DieDisciplinarstrafen sind: Warnung, Verweis, Geld-n. Ordnungsstrafe, Versetzung, Entlassung, beikath. Geistlichen n. im Staatsdienste gegen Unter-beamte auch Gefängniß als Znchtmittel. — NachGemeinem deutschem Recht konnte die Amtsent-lassnng, weil sie kein Zuchtmittel mehr war, nurvon dem bürgerlichen Strafgerichte ausgesprochenwerden; dies gilt nicht mehr, bedingt aber um sohöhere Gewähr für die Selbstständigkeit der Dis-ciplinargerichtshöfe. — Geschichtlich ist der Be-griff A. zur Zeit des beginnenden Verfalles derRömischen Republik entstanden (srimvn rspstnn-üarum ob äs rosiäuis).

Amtsverschwiegenheit, die Pflicht des Be-amten, alles ihm amtlich zur Kcnnlniß Kommende,in Sonderheit die Amtsgeheimnisse, strenge fürsich zn bewahren, nicht an unbefugte Dritte mit-zmheilen, oder zn deren Veröffentlichung behilf-lich zu sein, oder gar öffentlich bekannt zn machen.Sie ist eine Pflicht, auf deren Einhaltung vonSeiten der Vorgesetzten um so strenger zu sehenist, als durch Verletzung derselben nur zn leichtStörung der Geschäfte, Nachtheile für den Staat,wie für den Einzelnen entstehen können.

Amtszeichen, das besondere äußere Zeichen,das dem Beamten mit n. wegen der Übernahmedes Amtes zugleich mit dem Titel zn tragen be-sohlen wird n. das seine amtliche Eigenschaft an-zeigr, d. i. eine vorschriftsmäßige Uniform odersonstige Amtskleidnng, Dicnstzcichen an der Mützeoder der Brust, am Arme, auch ein Stab rc.DaS Tragen eines Amtszeichens von Seiten einesUnbefugten zieht nach dem D. St.-G.-B. eineGeldstrafe bis zu SO Thlr., oder entsprechendeGefängnißhaft nach sich. Einzelne Staaten habendie Verordnung, daß jeder Beamte bei Ausübungdes Amtes seine Amtskleidnng, resp. ein Dienst-zcichcn zn tragen habe, eine Vorschrift, die fin-den Verkehr des Pnblicnms mit den Beamten inGeschäftssachen jedenfalls von Vortheil ist.

Amu, 1) (Amn Darja, Amu Deria, Gihon,

der Opus der Alte»), Fluß in Turan; entspringtans einem kleine» Alpensee, dem Saryknl oderSirikol, der an den Gebirgen des Plateaus vonPamir (Dach der Welt) in einer Höhe von 1080 inü. d. M. i^gt, unter dem Namen Pendfch; gehtzunächst durch das GebirgSland Wakhan n. Öro-schan, fließt dann an dem malerischen, schönenLande Badakschan vorüber und wendet sich durchBokhara dem Aralsee zn. Von Norden fließenihm zn der Surhab und Kafirnihan, von S. diebedeutende Wasscrmenge des Kokscha, der auch alsQncllarm des Oxns betrachtet wurde, der Khnn-dnz und die unbedeutenden Chulnm u. Balkhab.Im Allgemeinen ist die Richtung des Laufes zuersteine westliche, von der Mitte desselben ab eine nord-westliche, die er bis zu seiner Mündung an der Süd-seite des Aralsees beibehält; während dieser zweitenLaufrichtung gehtderFlnß durch die unter 10° n. Br.beginnende Oase von Khiwa, verändert nun häufigsein Bett und bildet dann nach einem 200 M. lan-gen Laufe ein sumpfiges, ganz mit Schilf bedecktesDelta, das aus drei Hauptarmen, dem westlichen,Landau, dem mittleren, Taldik, u. dem östlichen,Knvon Dscharma, besteht; von dem mittlerenzweigt sich der Alkün ab, auf welchem Dampf-schiffe bis Knngrad fahren können; er hat einedurchschnittliche Breite von 111—360 in u. eineTiefe von 1,?—12,^ m. 165 Ion oberhalb Pitnjaksetzen Stromschnellen der Schifffahrt ein Ziel.Deutliche Spuren weisen darauf hin, daß der A.sich einst in den Kaspischen See ergossen habe;noch heute läßt sich ein südlicher Arm, Oghuz ge-nannt, als ein trockenes Flußbett mit scharfen Ufer-rändern bis zur Ostküste des Kaspischen Sees ver-folgen. Mehrere Bewässerungs-Kanäle, deren Aus-führung Sultan Mehemed, der letzte ChandiniicheKhan, veranlaßte, führen zn nördlichen Gegendenvon Khiwa n. bewirken eine überaus große Frucht-barkeit des Bodens. Die Russen sind in Folgedes Feldzuges 1873 gegen Khiwa in den Besitzdes am rechten Ufer bis zur Einmündung desTaldik in den Aralsee liegenden Landes gekommen.Vgl. Lenz, lUsnwiros äo I'Toaäsmis äs 8t. Uö-tei-sboui-A, 16. Bd., 1871, n. Lerch, Die RussischeRevue, 2. Bd., 1873; Petermann, Gcogr. Mitthlg.,1870, S. 72 n. 311; das. 1871, S. °271; äonr-nni äo 8t. Ustersbour^, März 1872; Lenz, UnsereKenntnisse über den früheren Lauf des Amn-Da-ria, mit 2 Karten, St. Peterb. 1870; Jswestyader K. rnss. Gcogr. Ges., Bd. 6, Nr. 7, 1870.

2 ) Provinz des rnss. Tnrkestan, zwischen den Unter-laufen der Ströme A. n. Syr. Darja, 1873 gebildet.

3) Fluß in Obergninca in Afrika, auch Schiranaoder Volta, in seinem oberen Laufe Adiri genannt;kommt vom Konggebirge, bildet die Grenze zwi-schen Dahomeh n. dem Aschantireiche n. mündetin den Atlantischen Ocean. Seine Mündung istdurch Sandbänke für die Schifffahrt gesperrt.

Amncn, See in Brit.-Gniana (SAmcrika)von nach der Jahreszeit wechselnder Ausdehnung.In seine Umgebung legt man das in der Phan-tasie des 16. Jahrh. mit fabelhaften Schätzenansgestattcte n. von vielen Abenteurern anfgesnchteLand Eldorado.

Amuk-Laufen (vom javan. Worte amoalc,tödtcn), eine eigenthümliche barbarische Sitte unter