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Thuir sie es nicht, so verzichten sie arrf einen ihrer wesent-lichsten Vorzüge vor der häuslichen und Privaterziehnng. Wasfür Nachteile entstehen dem öffentlichen und Privatleben dadurch,daß so viele Menschen nicht an Pünktlichkeit und Ordnung ge-wöhnt sind! Es gilt von Frauen wie von Männern. Jene sindnie fertig, und diese fangen nicht an, wenn sie airsangen sollten,sind nicht beisammen, wenn sie beisammen sein sollten. DieVorteile, welche der Schule allein dadurch erwachsen, daß mitdem Schlage angefangen wird, was voraussetzt, daß Lehrer wieSchüler vor dem Schlage da sind, brauche ich nicht weiter ans-einander zu setzen, sie leuchten iir die Augen. Man denke nurdaran, welchen Einfluß es ans den ganzen Menschen ansüben»ruß, wenn er als kleiner Mensch, vorn sechsten Jahre an, ge-wöhnt wird, tagtäglich zu einer festgesetzten Minute, wie derSoldat, mit Lehrmitteln und Zurüstungen, äußeren wie inneren,versehen, an einem bestimmten Orte, seinem Platze zu erscheinen.Preußen ist bekannt durch die Strenge seiner Administration.Eine preußische Schule darf daher den allgemeinen Charakter desöffentlichen Lebens nicht verleugnen. Darum — warum sollteich das, was ich meinen Lehrern sage, öffentlich verschweigen? —darum kann ich die Lehrer nicht leiden, welche nicht im Schnl-hause sind, wenn die Glocke schlägt; sie mögen Kenntnisse be-sitzen, aber zuverlässige, treue Menschen sind sie nicht, woraufdoch alles ankommt. Will sich einer bei mir verhaßt machen, sobraucht er nur — zu spät zu kommen.
Aus diesen Gründen beginnt der Unterricht in der Seminar-schule, wie in dem Seminar, morgens um 6, 7, 8 und 9 (jenach der Jahreszeit und dem Alter der Schüler) und nachmittagsum 2, wenn die Schulglocke, die nach der Akademieuhr gerichtetwird, zum Anfänge das Zeichen giebt; und tagtäglich habe ichdas Vergnügen, den Gesang beim Anfänge in den verschiedenenKlassen in der Regel in dem Augenblicke anstimmen zuhören, wenn die Glocke zum Anfänge ermahnt.
Je mehr der Mensch zur Freiheit und Selbständigkeit zu er-ziehen ist, desto mehr ist er zur Gesetzlichkeit zu erziehen.