Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
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XX.

Zur Nelhode

des Schulunterrichts iu der Rechtschreibung.

Alles Abgeleitete muß dem Ursprünglichen, dem, woraus esabgeleitet ist, möglichst nahe gehalten werden. So verlangt esdie Gründlichkeit der Bildung. Das Abgeleitete wird in derRegel in dein Grade verstanden, als es aus den: Ursprünglichei:erkannt wird. Dieser Grundsatz erhält eine doppelte Wichtigkeit,wenn das Ursprüngliche auch das den: Lernenden zuerst Bekannteist, wenn das Abgeleitete nur durch das Ursprüngliche zun: vollenVerständnis gebracht werden kam:, wenn jenes dieses nur unvoll-ständig ersetzt und durch dasselbe stets ergänzt werden muß.

Dieses Verhältnis findet zwischen der gesprochenen und ge-schriebenen Sprache statt. Der Schüler der unteren Klasse istbereits im Besitz jener; diese soll er erst lernen. Diese bezeichnetnur sehr maiigelhast, was jene in Fülle darbietet; die eine lebtin ihn:, die andere besteht in toten Zeichen. Will er sie verstehen,so muß er sie belebe», er muß sie tönen lassen, er muß die Töneder Laute, noch mehr die Accente innerlich hören, wenn er denSinn der geschriebenen Rede verstehen will. Die Schriftsprachedarf daher, nach unserm Bedünken, nicht als eine selbständige,für sich bestehende Sache, sondern muß immer in Beziehung zurmündlichen Rede behandelt werden. Bei der Schriftsprache ist,wie bei jeder Art des Sprechens, das Verständnis dis Hauptsache,nicht die Form. Die Muttersprache ist eine lebende, in demKinde der Nation eine lebendige Sprache. Der Schüler braucht