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Nachweisung gegeben worden, daß unsere Volksschulen, auch diebesten, die sürs praktische Leben dein Menschen nötige Aufklärungnicht bringen. Aber dergleichen Behauptungen pflegen an dem Ohreder Zeitgenossen solange vorüberzugehen und ohne nachhaltigeWirkung zu bleiben, solange nicht das Bedürfnis, diesen Mangelgedeckt zu sehen, jedermann fühlbar wird. Dieses ist nun in derGegenwart der Fall. Da wir also, wie es eine vollkommeneBildung verlangt, jedem in der Zukunft entstehenden Bedürfnisznvorkommen und darauf hinarbeiten sollen, daß, sobald es eintritt,die Mittel zu seiner Befriedigung vorhanden seien (welche Aufgabeja die Erziehung der In g end jederzeit zu leisten hat), so unter-liegt es keinem Zweifel, daß wir in der angegebenen Hinsicht hinterder rasch fortschreitenden Zeit zurückgeblieben sind, und daß nichtgeschehen ist, was hätte geschehen sollen. Statt darüber zu klagenund einander darüber mit Vorwürfen zu belasten, wollen wir gutzu machen suchen, was schlecht oder gar nicht gemacht ist, indemwir die Bedürfnisse der Zeit zu befriedigen suchen.
Unsere Aufgabe ist eine zwiefache:
1) anzugeben, worin die als notwendig dargestellte Aufklärungdes Volkes über öffentliche Angelegenheiten bestehe undwas dazu gehöre;
2) die Mittel zur Erreichung dieses Zweckes namhaft zu machen.
Wer die Verhältnisse des gesellschaftlichen Lebens, die Aus-gabe und den Zweck desselben begreifen und in dieser Beziehungeiner genügenden (Lebens-)Bildung teilhaftig sein will, mußfolgende Kenntnisse und Einsichten besitzen:
a. die Kenntnis der Verfassung und der Gesetze des Staates,welchem er angehört;
k. die Kenntnis der Rechte und Pflichten der Bürger, wiedes Staatsoberhauptes und der Beamten;
o. die Kenntnis der Rechte und Pflichten des Menschen imallgemeinen.
Folglich muß jedem Heranwachsenden Bürger der nötigeUnterricht erteilt werden über die Staatsverfassung, die gesamteOrganisation des Staates, von der Gemeindeordnnng an bis zudein obersten, unverletzlichen Lenker des Staates, über die Gesetz-
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