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1 (1890)
Entstehung
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Wie ist nun der angegebene Zweck zu erreichen?

Nach meinem Ermessen zunächst und zuerst, gründlich undsicher, nur auf den: Wege der Unterweisung und des Unterrichts.

staltung der Geleh rtensch ulen durchgreifend verändert, undnamentlich die zeitgemäße Einrichtung der Realschulen für den höheren Bürger-stand, sowie der eigentlichen Bürgerschulen und der Landschulen, als dasdringendste Bedürfnis erkannt und befriedigt werden muß: da dürfen auchdie neuerlich wahrgenommenen politischen Bewegungen in der Mitte des auf-geregten Volkes nicht befremden. Ref. erinnert zunächst an Frankreich. Aller-dings steht es seit 40 Jahren im Vordergründe der Staaten mit konstitutio-nellen Formen. Daß aber das konstitutionelle Leben in Frankreich so wenignoch ins eigentliche Volksleben eindrang; daß ein politischer Paroxismusdem anderen, eine Emeuto der anderen folgte: davon sucht Ref. mit Cousinden Hauptgrund in den ungeheueren Mängeln der Erziehung der mittlerenund niederen Volksklasscn in jenem Reiche. Ebenso finden wir in Deutsch-land, wo nicht andere, zunächst örtliche Ursachen Mitwirken, daß diejenigenStaaten im Verhältnis zu den Nachbarländern am ruhigsten sich an-kündigen, wo, wie z. B. in Baden, bereits seit den Zeiten des unvergeßlichenKarl Friedrichs, das Erziehungswesen fortgebildet, und das Heranwach-sende jüngere Geschlecht in Einklang mit den Ansprüchen des Zeitalters ge-bracht ward. Es würde unglaublich scheinen, wenn es nicht in der Wirklich-keit vorläge, daß man in vielen Staaten neue Verfassungen gab, ohne auchnur an eine gleichmäßige und durchgreifende neue Gestaltungdes Erziehungswesens zu denken. So wenig aber bei dem Eintritteneuer Verfassungen ins innere Staatsleben die Leibeigenschaft, die Eigen-hörigkeit, die Prärogative der Aristokratie zum Staatsdienste und der Pri-vilegiengeist des Adels, der Geistlichkeit und des Beamtcnstandes fortdauernkann, so wenig auch die aus dem 16. Jahrhundert auf das 19. vererbteForm des Erziehungswesens.

Doch meine man nicht, als ob dem Erziehungswesen des 19. Jahr-hunderts in den konstitutionellen Staaten durch bloße Palliativmittel, durchkleinliche Bevormundung der Lehrer und Zöglinge, durch einige neuein-geführte Lehrbücher und durch einen veränderten Studienplan abgeholfenwerden könne. Mit einem halben Lot Magnesia heilt man keine chronischeKrankheit! Will man von oben mit reinem Geiste ein konstitutionelles Bürger-tum, so muß man auch das erste und wichtigste Mittel dazu wollen: diedurchgreifende Reform des Erziehungs- und Schulwesens. Man kannnicht Trauben lesen von den Disteln; und wenige Felder in Deutschlanddürften noch so viele Disteln tragen, als das Feld der Erziehung; wir mögennun entweder an die zweckmäßige Vorbereitung, Bildung,Übung und Anstellung der Lehrer von der Universität abwärtsbis zur Dorfschule, oder an den meistens kärglichen Gehalt und an die