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1 (1890)
Entstehung
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einmal lebhaft in sich vernommen hat, er wird esnie vergessen, daß er damit das Göttliche in sichempfangen und geboren hat; er wird nie wieder daraufverzichten, und er wird den festesten Glauben an diese seine Er-habenheit und Größe in sich bewahren und nähre», und er wirdnur in dem Grade seine Bestimmung für erreicht halten, als erdemselben Einfluß auf sein Gefühl und seinen Willen gegebenhat. Es sagt uns, daß wir unser Interesse nicht von dem an-derer abzuschließen und nicht in feindseliger Trennung von ihnenoder gar auf Unkosten ihres Besten unser Heil anzustreben haben.

Wir erkennen in diesem Bewußtsein die Stimme Gottes imMenschen, und wir würden auf unsere Selbstachtung verzichte»,wollten wir sie in uns ersticken oder trüben. Laßt uns ihrfolgen, ihr treu und gehorsam sein!

Das ist alles, sprechet ihr vielleicht, recht gut und schönund es klingt prächtig; aber nur sehe» wir nicht, wie das Ziel,das du anstrebst, erreicht werden kann. Mit solchen Allgemeiu-sätzen von Menschenliebe, Teilnahme und Philanthropinismusist es nicht genug; nenne uns die Mittel, und zwar die Mittel,die in unserer Hand liegen, ferne von allen phantastische» Träumenund nicht existierenden Voraussetzungen! Sage uns, wie dasIdeale zu realisieren ist!

Wohlan, ich will sagen, was ich weiß. Treffe ich dasBeste nicht, so stellt vielleicht ein anderer es auf. Unsere Rück-sprache ist darum nicht vergeblich gewesen. Überall muß manzuerst Zwecke und Absichten aufstelleu. Dann sinnt man überdie Herbeischaffung der Mittel nach. Das erste ist wichtiger, alsviele meinen. Vorher aber müßt ihr mir erlauben, meine Ansichtnäher darüber auszusprechen, unter welchen Bedingungen ich denZustand einer menschlichen Gesellschaft einigermaßen für befrie-digend erklären werde. Ich will in der That von allen Schwin-deleien und Überschwenglichkeiten absehe».

Daß Menschen, welche sich entschließen, eine Staatsgesell-schaft zu gründen, zunächst oder wenigstens mit die Absichthaben, einen rechtlichen Zustand untereinander zu begründenund Sicherheit der Person, des Eigentums und aller anderenRechte einander zu garantieren, ist gewiß. Auch selbst die An-