dunklem Bewußtsein vollzieht. Von positivem Geben, äußeremAnlernen, gedächtnismäßigem Auffassen der Sprachsormen undSprachregeln kann also bei naturgemäßen: Unterricht in derMuttersprache nicht die Rede sein, sondern vielmehr von Aufsuchender Formen, deren der Geist bereits mächtig ist, und von be-wußten: Begreifen der Regeln und Gesetze, nach welchen seinDenken in der Sprache geschieht. Mit einen: Worte: die natur-gemäße Methode wird den an alp tischen, nicht den spn-thetischen Gang einschlagen.
Doch wir müssen, da sich jede Unterrichtsmethode an denEntwickelungsgang der menschlichen Natur anschließen und zugleichihre Gesetze aus den: Stoffe, den sie behandelt, entnehmen, auchauf die verschiedenen Zwecke der Bildung für das bürgerlicheLeben Rücksicht nehmen soll, in eine genauere Unterscheidung ein-gehen. Wir denken daher an die Bedürfnisse und Zwecke deselementarischen und des höheren Unterrichts, auch in der Mutter-sprache. Beide haben den in allgemeinen Zügen entworfenenUnterrichtsgang miteinander gemein: die Muttersprache ist jederZeit gegeben, sie liegt in: Geist, ist das Eigentun: desselben, unddaher ist die Methode überall dieselbe, nirgends ausgehend vonden: Allgemeinen, Abstrakten, den: System, sondern überall mitdem Einzelnen, Konkreten, dem Bewußtsein an: nächsten Liegendenbeginnend und von da zun: Allgemeinen und Allgemeinsten auf-steigend. Diese Methode nennen wir die Elen: entarn: ethode,in: Gegensatz gegen die wissenschaftliche, welche daher ent-weder ganz aus dem Gebiete des Sprachunterrichts in allenSchulen ohne Ausnahme zu verweisen, oder nur an: Schluffe desganzen Ganges oder einzelner Haupftstufen anzuwenden ist. Aberdiese Elementarmethode zerfällt nach den beiden Stufen des Unter-richts, den: niederen und höheren, ii: zwei Gebiete, welche mitden: 12. bis 14. Lebensjahre des Schülers ineinander übergehen.Die Elementarschule hat es nur mit den: untere::, ersten Teiledes Sprachelementarunterrichts zu thun; wir reden von ihm da-her zuerst. Den: Zwecke desselben kann kein anderes Ziel gestecktwerden, als daß der Elementarschüler in: Laufe seines Schullebensbis zun: vollendeten 12. bis 14. Lebensjahre sich des Inhalts