Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
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abstrakter Regeln lind Formeln ganz und gar durchdringen, ichwürde glauben, ihnen und der Jugend damit einen nicht hochgeling anzuschlagenden Dienst geleistet zu habeil.

Denken wir weiter darüber nach, fragen wir unsere eigeneErinnerung über den Grund unserer erlebten Schulqual, blickenwir unseren Kindern mit freiem Geiste in das Auge, fassen wirdie Bedürfnisse aus, die so dringend uns entgegentreten, undwenden wir jene allgemeinen Gedanken ans die einzelnen Unter-richtsgegenstände an!

Fragen wir darum: Worin besteht das Anschauliche desUnterrichts in den einzelnen Unterrichtsgegenständen der Volks-schule, lind worin besteht das tote Formelwesen desselben, daswir zu vermeiden haben?

1) Der Sch reib unterricht. Das Schreiben (nämlich dasreinäußerliche) besteht in der Fertigkeit, die Buchstabenformenbilden zu könueu. Zu dein Ende müssen sie der Vorstellungs-oder Einbildungskraft des Schreibenden in lebendigen Bildernvorschweben.

Dazu gelaiigt man durch äußere Anschauung der Muster-formen und deren Nachbildung. Die Genauigkeit der Anschau-ungen besteht hier in der richtigen Vorstellung aller einzelnenTeile und deren Verbindung zu Buchstaben, weshalb alle gutenSchreiblehrer die Buchstaben in ihre Bestandteile auflösen undsie aus denselben zusammensetzen lassen. Abstraktes Wortwerk,tote Formeln können dabei nicht Vorkommen, wenn man nichtetwa den alten Schlendrian beim Schreibunterricht damit ver-gleichen will, der darin bestand, daß die Schüler die mit Blei-feder gebildeten Buchstaben so lange überfahren mußten, bis siesich die Form derselben eingeprägt hatten, so daß von Unter-scheidung oder Benennung der einzelnen Teile und ihrer Ver-gleichung nach gemeinsamen und unterscheidenden Merkmalen garnicht die Rede war.

2) Der Leseunterricht.

Der Lesennterricht hat, wie das Lesen, zwei Seiten: eineäußere und eine innere. Das rechte Lesen ist Darstellung einesInneren, der Gedanken, durch ein Äußeres, die Laute.