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3) Der Grundsatz: „Erziehe naturgemäß!" ist ein einziger und
hinreichende r.
Das erste ist für sich klar. Das andere erhellet schon ansdem, was unter Nr. 1 gesagt worden ist. Zn allem, was einMensch werden kann und soll (denn mehr als er kann, soller ja auch nicht werden — die Grenzen des Könnens sind auchdie Grenzen des Sollens —), muß die Anlage ihm eingeborensein. Diese Anlage ist ihm nicht zwecklos gegeben, da die Naturnichts Zweckloses, noch viel weniger etwas Zweckwidriges schafft,sondern er trägt sie in sich zu wichtigen Zwecken, welche nurdurch die völlige Entwickelung und den unumschränkten Gebrauchdieser Anlagen erreicht werden. Das will die Natur, das istihr Zweck; nicht mehr und nicht weniger. Wer daher die Ent-wickelung dieser Anlagen und ihre Kräftigung begünstigt, derbegünstigt und erstrebt alles, was die Natur mit dem Menschenwill und wollen kann; derselbe ist dann so weise, nicht mehrund nichts anderes zu wollen, als was die Natur will, aberauch nicht weniger, sondern alles das zu wollen, was sie will.Folglich begünstigt derjenige, welcher dem Grundsätze: „Erziehenaturgemäß!" huldigt, den ganzen umfassenden Zweck der Natur;d. h. dieser einzige Grundsatz ist in aller Erziehung ausreichend.Es bedarf keines zweiten ihn: nebengeordneten; er ist nur eineinziger, aber er ist hinreichend.
4) Der Grundsatz: „Erziehe naturgemäß!" ist ein formaler
Grundsatz.
Er sagt nicht ans, wozu, zu welchem Endzwecke, in welcherAbsicht erzogen werden soll, ob zur Tüchtigkeit auf Erden, obzur Selbstzufriedenheit, Glückseligkeit, Seligkeit rc., ob zu einemgewissen einzelnen Stand, Geschlecht, Verhältnis rc., ob einerZeit gemäß oder nicht gemäß w., nicht, ob durch dieses oder jenesMittel rc.; er bekümmert sich nicht um Raum- und Zeitverhält-nisse, noch um irgend etwas anderes: sondern er ist von allemobjektiven Gehalt entkleidet; er verlangt nur, daß der Erziehersich an die Natur anschließen, ihre Zwecke auf die von ihr vor-geschriebene Art begünstigen solle. Er ist also, wie man diesnennt, ein formaler Grundsatz.