Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
9
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Wirsehen uns daher genötigt, zu den Prinzipien überzugehenund zuzusehen, ob in der gemeinen Beurteilung des Rechten undUnrechten in der Erziehung irgend ein Prinzip vorkomme, welchesdie oben angegebenen Kennzeichen des obersten Grundsatzes ansich trägt. Wie ich bereits angeführt habe, hört man eine Sache,-ein Verfahren, einen Gedanken deswegen verwerfen, weil er derNatur der Sache, welche es betrifft, nicht gemäß, sondern ihrzuwider, d. h. unnatürlich oder gar naturwidrig sei; und um-gekehrt meint man, einem Gedanken, einem Bestreben, einem Ver-fahren eine sehr dauerhafte Begründung und Rechtfertigung ge-geben zu haben, wenn man von diesen Gegenständen sagen kam:,daß sie ganz natürlich, in: Einklang mit der Natur, ihr ganzgemäß seien. Als Prinzip der Beurteilung stellt man ans dieseWeise den Grundsatz der Naturgemäßheit ans, dasPrinzip der Naturgemäßheit. Man ist hierin der Meinung, daßalles, was mit den: Gange und Laufe der Natur übereinstimme,als gut, was ihrer Entwickelung entgegen sei, als schlecht undverkehrt angesehen werden müsse. Diese Ansicht ist in der Weltso weit verbreitet, daß gut, natürlich und naturgemäß,und dagegen schlecht oder böse und unnatürlich odernaturwidrig in vielei: Fällen für synonyme Wörter gelten.Den: Gange der Natur gemäß sind z. B. die Abwechselung derJahreszeiten, die Folge des Herbstes auf den Sommer dieFolgen der verschiedenen Altersstufen, der Kindheit, der Jugend,des Mannes- und Greisenalters die Wechsel des Tages undder Nacht, des Sonnenscheins und des Regens, und wie dietausend Naturereignisse heißen mögen, und alle diese natürlichenErscheinungen hält man für zweckmäßig, für gut. Die Begriffenaturgemäß und gut fallen hier ungefähr zusammen. Wasnaturgemäß ist, kann nicht schlecht, nicht verkehrt sein. Es istgut, muß gut sein, weil es naturgemäß ist. Sobald daher voneinem Ereignis, von einer Erscheinung die Naturgemäßheit nach-gewiesen ist, so ist damit auch ihre Rechtmäßigkeit erwiesen, undwenn ich eine Erscheinung in ihrer Verwerflichkeit zeige:: will,so brauche ich nur nachzuweisen, daß sie naturwidrig sei. Ohneweitere Nachweise will ich nun sogleich zu der Behauptung über-