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2) Ein oberster Grundsatz muß allgemein sein.
Er muß ein ganz allgemeiner Satz sein. Er muß einengrößeren Umfang haben, als alle anderen Sätze verwandtenInhalts, als alle anderen Sätze desselben Gebietes. Dennvon ihm sollen ja alle anderen Sätze abgeleitet werden; durchihn sollen sie ihre Begründung erhalten. Er soll das letzte Warumbeantworte». Was mit ihm zusammenhängt, soll wahr, was ihmwiderspricht, soll falsch sein; er soll das ganze wissenschaftlicheGebiet beherrschen. Ihm sollen alle anderen Behauptungen unter-geordnet werden. Daher darf über ihn nichts hinansgehen; er mußein ganz allgemeiner, er muß der allgemeinste Satz des wissen-schaftlichen Ganzen sein, welches aus ihn gegründet werden soll.
Wenn daher irgend ein Satz nicht allgemein ist; wenn esallgemeinere Sätze gibt, denen er untergeordnet werden kann: soist ein solcher Satz nicht ein oberster Grundsatz.
3) Ein oberster Grundsatz muß ein einiger, mutz eineinziger sein.
Nicht zwei Sätze können oberste Grundsätze zugleich sein.Sie ständen alsdann in dem logischen Verhältnis der Neben-ordnung. Nebengeordneten Sätzen aber ist irgend ein Satz über-geordnet, nämlich derjenige, welcher ihr Gemeinsames bezeichnet.Dieser Satz wäre alsdann aber allgemeiner, höher, als der obersteGrundsatz; d. h. letzterer wäre nicht der oberste Grundsatz.Daraus folgt, daß nur ein oberster Grundsatz an die Spitzeeines wissenschaftlichen Systems gestellt werden darf.
Bedarf daher irgend ein Satz noch der Beihülse anderer,von ihm unabhängiger Sätze zur Ableitung und Begründunganderer Behauptungen und Ansichten, so ist ein solcher Satznicht der oberste Grundsatz eines Systems.
4) I>er* oberste Grundsatz muß ein formeller Satz sein.
Das Formale steht dem Realen entgegen, die Form dem
Gehalte, das Subjektive dem Objektiven. Derjenige Satz, welchereinen bestimmten realen Inhalt hat, ist von geringerer Allgemein-
* Der bei Nr. 1, 2, 3 gebrauchte unbestimmte Artikel darf nach demBeweise von Nr. 3 mit dem bestimmten vertauscht werden.