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als oberster Grundsatz hiugestellt zu werden. Im Besitze dieserMerkmale sind wir imstande, zu beurteilen, ob irgend ein andie Spitze eines Systems der Erziehung hingestellter Satz wirklichdiesen Posten verdient und zu behaupten geeignet ist.
1) Ein oberster Grundsatz ist keines Beweises fähig undkeines Beweises bedürftig.
Wäre er eines Beweises fähig, so könnte er also vonanderen Sätzen abgeleitet werden; es gäbe also früher erkannte,tiefer liegende Sätze, er selbst wäre also nicht der oberste, über-haupt kein Grundsatz (Axiom). Daher darf derjenige Satz, welcherfür den obersten Grundsatz eines wissenschaftlichen Systems aus-gegeben wird, nicht eines Beweises fähig sein.
Er darf auch keines Beweises bedürftig sein. Wäre erdieses, so trüge er das Gepräge der Ungewißheit, des Schwanken-den, allenfalls des Wahrscheinlichen an sich. Auf ungewisse,schwankende, bloß wahrscheinliche Behauptungen aber läßt sichkein wissenschaftliches System gründen, und wenn man auch indem Gebiet der Physik z. B. den obersten Sätzen nur hypothetischeGewißheit beilegen kann, so dürfen wir uns in dem Gebiet derErziehung doch keineswegs mit bloßen Hypothesen begnügen, dadie Hypothesen der Menschen über die äußere Natur zum Glückvon keinem Einfluß sind ans den Gang der Natur, die Hypo-thesen über Erziehung des Menschen aber die unberechenbarstenpraktischen Folgen im Guten oder Bösen herbeiführen. Folglichdarf der oberste Grundsatz der Erziehung nicht bloße Hypothese,er darf nicht eines Beweises fähig, er darf nicht eines Beweisesbedürftig, er muß also unmittelbar gewiß sein. Man mußvon ihm sagen können: Er versteht sich von selbst — seine Wahr-heit ist unmittelbar klar — der Mensch trägt diese Wahrheitunmittelbar in seinem Bewußtsein — sie liegt in der Naturder Sache.
Wenn also irgend ein Satz nicht unmittelbar gewiß ist, einesBeweises bedürftig oder fähig ist, so kann derselbe nicht ans denRang eines obersten Grundsatzes eines wissenschaftlichen SystemsAnspruch machen.