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Brasilien (Gcogr. u. Statistik).
die von Indianern u. Oaiusos, 6aribooos die vonNegern u. 6akusos Xioaroo. Die Ureinwohner ge-hören der kupferfarbigen (amerik.) Nace an, spaltensich aber in zahlreiche dnrch Sitten n. Dialekt ver-schiedene Stämme, von denen die vedeutcndsten dieTupi, deren Sprache die verbreitetste ist, daher anchI-in^oa psrai (allgemeine Sprache) genannt. Sienehmen den NO. des Landes ein. Die ihnen amnächsten stehenden Guarani wohnen im SO.Im W. herrschen die Omagua vor. Außer die-sen drei größeren Stämmen gibt es noch eineMenge zwischen ihnen zerstreute kleinere, von de-nen die Aymores, meist Botokuden genannt, diebekanntesten sind. Die Zahl aller Stämme schätztman auf 250, n. die der Sprachen n. Dialekte derEingeborenen ist noch bedeutender. Die unab-hängigen Stämme haben sich aus den Küsten-provinzen fast gänzlich in das Innere, nach demN. u. W., zurückgezogen; die bekehrten, halb ci-vilisirtcn Stämme leben thcilweise in Dörfern desHochlandes n. am Amazoncnstrom zerstreut undhaben, Ackerbau u. Viehzucht treibend, einigeVerbindung mit den Weißen. Die Neger waren einstdie Hälfte der Gcsainmtbevölkcrnng u. größtenthcilsSklaven, aber die Einführung neuer Sklaven istdnrch einen mit England Nov.1831 abgeschlossenenVertrag n. ein strenges Anti-Sklavenhandcl-Gcsetzvom 4. Scpt. 1850 verboten, was zwar wenigErsolg hatte; doch ist die Aufhebung der Sklavereidnrch kaiscrl. Dccrct v. Mai 1867 u. durch Gesetzv. 28. Scpt. 1871 beschlossen worden u. soll bisEnde dieses Jahrhunderts dnrchgeführt sein. DieStaatssklaven sind frcigegeben; Niemand wirdmehr als Sklave geboren, n. jährlich kauft derStaat ans einem besonderen Fonds eine AnzahlSklaven los. Die Weißen bilden die eigent-liche Aristokratie des Landes, doch findet sich inB. keineswegs der schroffe Gegensatz der Racenwie in NAmerika, u. einzelne Sieger u. Indianerbekleiden, da die Verfassung allen freien Bürgerngleiche Rechte gewährleistet, hohe Ämter u. Ehrcn-stellcn, u. in der Gesetzgebenden Versammlung sitzenMischlinge von allen Schattirungen. Reichthmnist für persönliche Stellung cnischeidcnder, alsHautfarbe. Das Leben n. die Sitten der wohl-habenden Einwohner sind die portugiesischen, nachdem Klima gemodelt, doch hat in neuerer Zeitdie Einwanderung von Engländern, Deutschen n.Franzosen viel davon geändert. Nur 2—3 Stun-den des Tages sind der Arbeit gewidmet, dieübrige Zeit wird im Nichtsthnn auf der Stroh-matte zngcbracht, alle Handarbeiten den Neger-sklaven überlassen. Gastlichkeit u. Geselligkeit sindselten; Hanptvelgnügcn ist der Tanz (die üppigeBatncca u. leichte Contrctänze). Die Frauenreifen sehr früh, sind klein n. zierlich, von schlan-kem Wuchs, dunklem Teint, schwarzen Haaren u.feurigen Augen; werden im 20. Jahre korpulent n.sind im 30. gänzlich verblüht; sie spielen fast sämmtl.die Mandoline. Keine den höheren Ständen ange-hörige Frau zeigt sich öffentlich. Die Männer sindsehr eifersüchtig, die Einrichtung des Hauswesensgleicht fast einem türkischen Harem. Bei Besuchenvon Fremden sind die Frauen nie gegenwärtig. Auchunter den farbigen Mischlingen gibt cs schöne Ge-stalten, besonders Frauen von reizendem Wuchs.
Verfassung. B. ist eine coustitntionelle födera-tive Erbmonarchie; die Staatsgrundgesetze derselbensind die Verfassungs-llrknude vom 11. Dec. 1823 u.die Additional-Acre vom 12. Ang. 1834 u. beruhenauf dem Princip der Nationalsonveränetät: AlleStaatsgewalten bestehen in Vollmacht des Volkes;der Kaiser u. der Reichstag sind seine Repräsen-tanten. Es werden vier Staatsgewalten unter-schieden. Die vollziehende u. die vermittelnde Ge-walt, die thatsächlich znsammenfallen, sind in derHand des Kaisers vereinigt; sein Titel ist consti-tntioneller Kaiser u. beständiger Bcrtheidiger vonB. Die Thronfolge verbleibt nach dem Rechteder Erstgeburt, in männlicher u. weiblicher Linieerblich, bei den Nachkommen des Kaisers Pedro I.ans dem Hause Braganza. Sieben verantwort-liche Minister (des Innern u. Unterrichts, der Ju-stiz, des Auswärtigen, der Marine, des Ackerbaues,Handels u. der össcntl. Arbeiten, des Krieges, derFinanzen) stehen ihm zur Seite; in besonderswichtigen Fragen ist das Gutachten des Staats-rathcs (12 Mitglieder auf Lebenszeit ernannt) ein-znholen. Die gesetzgebende Gewalt hat derReichstag; er zerfällt in den Senat (vom Kaiserauf Lebenszeit ans den vom Volke gewählten Can-didaten ernannt) n. die Depntirtenkammer (dnrchindirekte Wahl ans 4 Jahre gewählt). Sie übendie Gesetzgebung gemeinschaftlich u. haben außer-ordentlich weitgehende Befugnisse; ihren Beschlüssengegenüber hat der Kaiser nur ein zweimaligesSnspensiv-Veto- Die Wahlen sind indirekt; znmactiven Wahlrecht sind 21 Jahre, Jndigcnat (oderNaturalisation), persönliche Freiheit n. 100 Mil-rcis jährliche Einkünfte, zum passiven 25 Jahren. ein noch höheres Einkommen erforderlich. Dieaktive Miliz hat kein Wahlrecht; Natnralisirte,Freigelassene u. Akatholiken sind nicht wählbar.Außerdem hat noch jede Provinz ihre auf 2 Jahregewählte Legislatur für innere Organisation, Pro-vinzialbestcnerung, Wegebau, Colonisation u. dgl.Die richterliche Gewalt ist vollkommen unab-hängig; die Richter haben bei Criminalfällen Ge-schworene an der Seite, werden auf Lebenszeiternannt, sind nur nach den gesetzlichen Bestim-mungen verletzbar u. können nur kraft richter-lichen Erkenntnisses abgesetzt werden In Nach-ahmung der nordamerik. Unionsverfassnng ist inB. den Provinzen eine gewisse Selbständigkeitgewährt. Jede derselben hat eine gesetzgebendeVersammlung, deren Beschlüsse der Sanktion desvon der Regierung ernannten Präsidenten bedür-fen. Leider ist aber in dem Wirken der brasi-lianischen Behörden stets vor Allem das Interesseder herrschenden Partei das leitende Princip. DiePresse ist frei. Finanzen: Einnahmen, fast aus-schließlich auf den Ein-u. Ausfuhrzöllen beruhend(Finanzjahr 1874—75: Einnahme 108 Will.,Ausgabe 101,Mill. Milrers. Civilliste desKaisers 800,000 Milrers. Die Staatsschuld be-steht ans einer schwebenden Schuld (149H Mill.Milrers Papiergeld) u. aus. garantirten Bank-scheincn (ca. 34 Mill. Milrers, dann aus Anleihenim In- u. Auslande). Die ganze Staatsschuldbelief sich 1871 auf 648,g Mill. Milrers. Die be-waffnete Macht enthält auf Fricdcnsfuß 16,536,(ungerechnet die in Paraguay stehende Division von