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Bd. 3 (1876) Baumpfähle - Brasilien
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Braiidkugcln

strichen werden, nin sie gegen Feuchtigkeit znschützen i besteht ans aufgelöstem Leim, gesiebterKohle u. rothcm Bolus. 3) Bei Lnstfeuerwerk-körpern Mischung von Hammerschlag, Feilspänen,Ziegelmehl, ungelöschtem Kalk n. Roggenmehl, umdieselben gegen augenblickliches Verbrennen zusichern.

Brandkngeln, s. Brandgeschoß.

Brandlanze, s. n. Brandgcschoß.

Brandmarknng, das Einbrennen von Buch-staben, Wörtern oder Figuren, z. B. eines Galgensauf den Arm, die Stirn oder den Rücken cincsVerbrechers. Die B. war als insamircnde Strafeschon bei den Griechen u. Römern üblich, u. eswurden solche Zeichen (Stigmata) den Calumnia-toren, entlaufenen u. wieder gefangenen Sklaveneingebrannt. Ein so Gezeichneter hieß Stigmatias.Durch Las ganze Mittelalter gewöhnlich, ist dieB. in neuerer Zeit in allen culrivirten Staatenaußer Gebrauch.

Brandmauer, 1) jede ohne Holzvcrband auf-geführte Mauer an Feuerungen in Küchen, anÖfen rc., gewöhnlich von gebrannten Steinen,Z-ß m stark. 2) Die Mauer, welche ein massivesHaus von einem anderen scheidet u. bei Fcuers-brünsten der Verbreitung der Flamme Einhaltihun soll. Auf einer solchen B. steht der Brand-gicbel, gewöhnlich m stark, in welchem Fcnster-u. Thllröffnungen mit eisernen Laden (Brand-läden, Brandthürcn) zu verschließen sind.

Brandmanke , bei Pferden eine begrenzteHautentzündung an der Fessel, bei der es znmbrandigen Absterben eines mehr oder wenigergroßen Stückes Haut kommt.

Brandmaus, s. Maus.

Brandöl, s. n. Brenzliche Öle.

Brandon, 1) Stadt in der engl. GrafschaftSnffolk, am linken Ufer der Little Ouse; Getreide-,Holzkohlen- u. Banholzhandcl; 2116 Ew.; in derNähe Brüche von schwarzen Feuersteinen. 2) Ortim nordamerik. Unionsstaate Vermont u. 43° 45'n. Br. u. 73° w. L.; Wollen- u. Ledermanufac-turen; 3571 Ew.

Brandon, Charles, Herzog von Sufsolk,Günstling des Königs Heinrich VIII. von England;wurde von diesem znm Herzog von Snffolk er-nannt, vermählte sich 1515 heimlich mit HeinrichsSchwester, Maria, nach dem Tode ihres Gemahls,Ludwigs XII. von Frankreich. Heinrich verziehihm und das Paar kehrte nach England zurück,u. B. befehligte 1522 u. 23 die engl. Armeegegen Frankreich u. wieder 1544 einen Theil der-selben. Er st. 1545'.

öranönnum ckominloa, so v. w. Brandsonntag.

Braudopfer, solche Opfer, bei welchen diedargebrachten Gegenstände, z. B. Fleisch u. Fett,verbrannt wurden; s. u. Öpfer. Der Altar, aufwelchem sie geopfert wurden, hieß bei den Judender B-altar; s. u. Altar.

Brandpfeil, s. u. Brandgeschoß.

Brandpilze, s. u. Brand u. Nostpilze.

Brandprobc, 1) Stückchen Silber, ans einemBrandstücke geschlagen, um zu untersuchen, ob esgehörig gebrannt und gereinigt ist. 2) DiesesUntersuchen selbst; s. Silberprobe.

Brandrakete, s. u. Rakete.

Bmiidsvimtag.

Brandsalbe, s. u. Verbrennung.

Brandsatz, zum Füllen der Brandbombenund Brander; besteht ans einem Gemenge vonSalpeter, Schwefel, Mehlpulver u. Kolophonium.

Brandschatzung, Geldsumme, die bes. sonstdem Feinde im Kriege gezahlt wurde, damit dieBürger einer eroberten Stadt od. die Einwohnereines besetzten Landstriches im ungestörten Besitzeihrer Güter blieben. War sie nicht gleich auf-zutreibcn, so wurden Geißeln mitgenommen, oderExecnlionstrnppen geschickt. Der frühere Charakterder Kriege als Zerstörungskriege, bei denen Rache,Mordlnst und Raublust die Hauptrolle spielten,brachte das Sengen u. Brennen n. Zerstören mitsich. Bei den Juden wurden nach dem von Mosesgegebenen Gesetze nicht bloß die eroberten Ländereienniedergcbrannt, sondern auch die Einwohner ver-tilgt; nur in den Grenzländern konnte B. erhobenwerden n. die Bevölkerung mit Ausnahme desmännlichen Geschlechtes am Leben bleiben. Beiden Römern fiel das eroberte Land dem Staateanheim, der Senat gab den Einwohnern einenTheil ihres Eigenthums zurück, legte ihnen aberdafür B. n. Steuern auf. Auch in Deutschlandgalt es bis in das 15. Jahrh. für Recht, dasGebiet des Feindes mit Feuer zn verwüsten (denrochen Hahn auf das Dach setzen). Aber imMittelalter kam dieses Verfahren mehr n. mehrab. Man fing an, sich die Verschonung mit Geldabkanfen zn lassen, u. sengte mir da, wo dieStürmenden nicht zu bändigen waren, oder dieZahlung des Lösegeldes nicht erfolgte, zu welchemEnde eigene Offiziere, Brandmeister, mit Brand-knechten zum Anzllnden der Orte bestellt waren.Die kaiserl. Heerordnung von 1570 vcrordnete,feindliche Orte nicht mehr in Brand zu stecken,u. obgleich dies oft nicht befolgt n. noch öfter B.gefordert wurde man denke an die B-en des30jährigen Krieges so kam es doch nach undnach dahin, daß man das absichtliche Niederbrennenvon Ortschaften, ohne daß es ein Kriegszweck ge-bietet, für einen Völkerrechtsbrnch hielt, so-z. B.die Verbrennung vieler Orte der Pfalz unter Lud-wig XIV. Diese Ansichten haben sich seit dem7jährigen Kriege noch mehr befestigt, n. die B.hat in neuerer Zeit den Namen Contribntion an-genommen. Vgl. Contribntion.

Brandschicfer, ein aschgrau bis schwarz ge-färbter, mit Bitumen mehr oder weniger starkdurchdrungener Kohlenschiefer, zwischen dessenSchichten die Kohlenflöße lagern. Er brennt jenach seinem Gehalte an Bitumen mehr od. wenigerleicht, zerfällt in Wasser u. hat einen schwarzenStrich. Durch Erdbrände oder die Erhebung

plutonischer GeüirgSmasscn in der Nähe des B-sist derselbe oft roth gebrannt und ihcilweisc ge-schmolzen, u. es sind auf diese Weise das Eisen-steinmart od. die sächsische Wnndcrerdc n. der Por-zcllanjaspis von Planitz bei Zwickau und vombrennenden Berge bei Dnttwciler entstanden. Fastimmer enthält der B. mehr od. weniger deutlicheÜberreste von Pflanzen der Kohlcnformation.

Brandsilbcr , durch Feinbrenncn gereinigtesSilber, welches nur noch sehr kleine MengenÜolmgcfähr 1 °/J fremder Metalle enthält.

! Brandsonntag (verderbt Bratensonntag, vom