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Bayern (Gcsch. bis 1873).
Dogmas mit dem Barme. Der Erzbischof vonMünchen verlangte von den theologischen Professorender Universität die unterschristliche Anerkennungder Concilsbeschlüsse; aber als sich diesem 6 von9 Professoren fügten, erhielten sie einen Verweisvom akademischen Senat, u. wurde die Sache beimCnltnsministcrimn als eine Amtsüberschreitung desErzbischofs zur Anzeige gebracht. Jndeß mehrtensich unter Führung der Professoren Döllinger u.Friedrich die katholischen Gegner der Concilsbc-Ichlüsse, n. an vielen Orten wurden nach demVorgänge Münchens Altkatholikenvereine gebildet,n, auch unter Len Geistlichen zeigten sich bereitsGegner. Als einen derselben die Excommnnica-tion traf, verweigerte der Minister v. Lutz demBischof die Beihilfe des weltlichen Amtes dazu,den Excommunicirtcn von seiner Pfarre zu ent-fernen. Auch Döllinger u. Friedrich wurdenepconmumicirt; die Universität aber antwortetedarauf mit der Wahl des Elfteren znm Rector,des Letzteren znm Mitglieds des Senats. Jetztwandten sich die Bischöfe an den König umWahrung der verfassungsmäßigen Rechte derKirche, so daß von Seiten der Negierung Etwasgeschehen mußte; Graf Bray aber scheute einenergischesVorgehcn u. gab somit seine Entlassung,die 22. Juli 1871 vom König angenommen wurde.Zugleich wechselte das Ministerium: GrafHegnen-berg-Dnx Minister des Auswärtigen u. Präsidentim Ministerrathe, Pfenfer Inneres, Fäustle Ju-stiz, Lutz behielt das Cultusministerium, Prankhden Krieg, Pfretzschner die Finanzen; das Handels-ministerium wurde unter verschiedene Ministeriengetheilt. Graf Hegnenberg u. Lutz übten nun denHanpteinflnß. Letzterer wies 27. Ang. Len Erz-bischof mit seinem Gesuche um Unterstützung desStaates ab. Aus eine Versammlung angesehenerMünchener vom 10. April, welche sich energischzu Gunsten des Altkatholicismus anssprach, folgte12.Juni eine solche altkatholischer deutscher Gelehrterunter Döllingers Vorsitz u. 22.—24. Sept. der alt-katholische Congreß, welchen 200—300 Abgeord-nete aus Deutschland n. den Nachbarländern be-suchten. In diesem Monat trat auch der Land-tag wieder zusammen, u. ergriff der AbgeordneteHerz die Gelegenheit, das Ministerium über seineStellung zu den kirchlichen Fragen, in denen bisjetzt die Thaten durchaus nicht den Worten ent-sprachen, zu interpelliren. Der Cultusministererklärte darauf unter ausführlicher Darlegung derVerhältnisse, daß das Ministerium den katholischenStaatsangehörigen, Geistlichen wie Weltlichen, welchedas neue Dogma nicht anerkannten, staatlichenSchutz gewähren, das religiöse Erziehungsrecht derEltern dem Dogma gegenüber anfrcchterhalten u.jeden Eingriff in die Rechte des Staates auf ver-fassungsmäßigem Wege abwehrcn werde. Obwoldie Kammermehrheit in dieser Rede des Ministerseine offene Kriegserklärung erblickte, verwarf siedoch eine Beschwerde des Bischofs von Augsburgwegen Verletzung verfassungsmäßiger Rechte vonSeiten des Cultnsministers in Behandlung alt-katholischer Angelegenheit als unbegründet. Eben-so ward aber auch ein Antrag Kolbs ans voll-ständige Trennung von Staat u. Kirche, n. zwardurch die Majorität der Nationalliberalen ebenso,
wie durch die der Ultramontanen, abgelehnt. Die-sem Landtage war es auch Vorbehalten, im Inter-esse der nationalen Politik über eine Reihebayerischer Gesandtschaften die Aufhebung zu be-schließen u. vom Ministerium bezüglich der Anf-gebung von Reservatrechten dahin belehrt zuwerden, daß dieselbe nicht von einem Votum desLandtages, sondern nur von dem der Bevollmäch-tigten im Bundesrathe abhängig u. daß speciellbei Abschaffung von Reservatrechten die Einwil-ligung des betreffenden Einzelstaates nothwendigsei. Das Ministerium Hegnenberg-Dnx wareben entschlossen, den Übergang B-s von demvollständig souveränen Staate zum Mitglieds desBundesstaates, zur bundesstaatlichen Stellunghnrchznführen: um so schwieriger war es bei dervorhandenen Stimmung in den noch immer meisgroßdentsch gesinnten höheren Kreisen, wie bei de:Haltung der Kammermehrheit, einen Nachfolgersür den am 2. Juni verstorbenen Grafen Heg-nenberg-Dux zu finden. Nach fast dreimonatlicherVacanz wurde 24. Sept. dem Finanzminister v.Pfretzschner das Auswärtige mit dem Präsidiumübertragen, dem Ministerialrath Beer aber dasFinanzministerium. Dazwischen fiel die Jubel-feier des 400jährigen Bestehens der UniversitätMünchen, resp. Jngolstadt-Landshut am 1. n. 2.Ang., die, von allen Hochschulen Deutschlands n. desAuslandes beschickt, zu einer wahren Siegesfeier derfreien Forschnngwnrde. Im politischen System hattesich durch das neue Ministerium nur das Eine geän-dert, da^ die Beziehungen znm Reiche sich fort u.fort günstiger gestalteten u. auf der Bahn desFortschrittes unverhohlen weitergegangen wurde:wo die Kammer der Einführung betreffender Ge-setze sich widersetzte, ging das Ministerium aufanderen Wegen vor, namentlich in der Schulfacheu. in den kirchenpolitischen Fragen, welche derbayer. Minister Lutz durch seinen Antrag, betr.Kanzelmißbrauch, im Reichstage aus einer ur-sprünglich nur bayerischen Frage zu einer deut-schen machte. Die desfallsigen Reichsgesetze fan-den trotz der Beschwerden u. Proteste des Epi-skopats unanfgehalten auch ihre Wirksamkeit inB., u. ebenso die von den Landräthen genehmig-ten Schulreformen; was hier noch fehlte, ergänzteman auf dem Verordnungswege, n. so kamen dieconfessionell gemischten Schulen statt der bishergetrennten u. die Stellung sämmtlicher Erzieh-ungs- und Unterrichtsanstalten, namentlich derSeminarien für angehende Kleriker, bezüglich ihrerGründung n. Leitung unter die Oberaufsicht desStaates, u. hatte sich schon bei der Vertragsdebatte1871 die klerikale Partei nicht fest consolidirtgezeigt, so hatten die Debatten u. Abstimmungenüber die Beschwerdeschrift des Bischofs v. Augs-burg n. über den Initiativantrag, betr. die Re-servatrechte, eine offene Spaltung herbeigeführt, u.bei der Präsidentenwahl anläßlich der Wiederer-öffnung des Landtages 4. Nov. 1873 trat dievolle Zerklüftung derselben zu Tage: es hatte sichaus ihr eine freie Vereinigung ausgeschieden, die,wenn auch nicht zahlreich, doch den Ansschlag beiden Abstimmungen gab. So kam es, daß selbstder Erweiterung der Competenz des Reiches überdas bürgerliche Rechtswesen die Kammer zustimmte p