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Bd. 3 (1876) Baumpfähle - Brasilien
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Bayern (Gcsch.).

Hof wußte einzelne Adelige zu gewinnen, n. nnubegann ein systematischer Kampf gegen die Stände.Zwar mußten die Herzoge 1516 endlich die altenFreiheiten derselben anerkennen, worauf die Hul-digung erfolgte; allein es war dies nur ein Nach-geben zum Scheine. Der Landtag beging in die-ser Zeit den Fehler, die Wahrung seiner Rechtemeist bloßen Ausschüssen, den Verordnten, an-zuvörtrancn. Je weniger zahlreich eine solcheCorporation, desto leichter wurde es den Fürsten,die einzelnen Mitglieder wankend zu machen u.zu gewinnen. Dann nahmen die Fürsten dasRecht in Anspruch, ihre Kammerbauern (Grund-holden) eigenmächtig zu besteuern; endlich abererpreßten sie 1536 nicht bewilligte Stenern, undvon nun an brachten sie es dahin, daß der Aus-schuß, angeblich unter dem Drange der Umstände,ihnen stets zu Gefallen war; überdies schufen sienun neue, indirekte Auflagen, wobei sie ständischerZustimmung nicht zu bedürfen behaupteten. Al-brecht V. ließ sich sogar von seinem SchwagerKaiser Maximilian ll. 1566 ein Privilegium aus-stellen, den von den Ständen zur Schuldentilgungzeitweilig bewilligten Aufschlag nicht nur zu ver-doppeln u. auf ewige Zeiten zu erheben, sondernauch die Erträgnisse desselben für Hofansgaben zuverwenden. Und doch hatte der nämliche Kaisererst wenige Monate zuvor die Rechte der Standeausdrücklich bestätigt. Maximilian I. (der nach-mals sogen. Große Kurfürst) bestätigte zwar un-bedenklich die Freibriefe der Landschaft, wogegener die Huldigung erlangte, achtete auch die Rechteder Stände in Dingen, die ihn in seinen Plänennicht hinderten, so ist das Landrecht von 1616eine schöne Frucht langjähriger Berathnngen mitder Landschaft, dagegen schrieb er 1620, ohnedie Stände zu berufen, nur auf Vergleich mitden Verordneten u. kraft seiner fürstlichen MachtSteuern aus. Als der Ausschuß endlich im I.1634 Anstand nahm, eine Erhöhung des Auf-schlages gntzuheißen, verwies der Fürst denVerordneten ihre Lauheit n. Ungeschicklichkeit inscharfen Worten u. verfügte aus eigener Macht.Die ganze Landschaft vernichtete er eigentlich da-durch, daß er dieselbe während der letzten 39 Jahreseiner Regierung nicht mehr berief, sondern stetsentweder bloß mit dem Ausschüsse verhandelte,oder kurzweg eigenmächtig verfügte. Im 1.1669fand der letzte allgemeine Landtag statt. Vergeb-lich machten die Stände einen Versuch, sich anf-znraffen. Ihre Beschwerden über Willkür desHofes, Corruption des Gerichtswesens rc. verhall-ten wirkungslos. Die allgemeine Strömung derZeit führte zum Absolutismus. Nur der Aus-schuß blieb bestehen. Dieser ergänzte sich selbst;der Kurfürst konnte bei Erledigung von Stellenseine Günstlinge mit Erfolg empfehlen; die Ver-ordneten hatten selbst ein Interesse daran, dieBerufung des Landtages zu verhindern; schon aufdem letzten Landtage hatten sie der Landschaft dasganze Rechnungswesen vorenthalten, n. die Ständehatten dieses Verfahren schließlich gebilligt. DieGeschäfte wurden nun von den Verordneten mitder größten Heimlichkeit behandelt. Sie solltensich jährlich zweimal, u. zwar je am Hanptorteihrer Provinz versammeln; tatsächlich erfolgte

der Zusammentritt nur einmal, u. zwar für alleLandestheile in München. Der gewaltthätige MaxEmanuel führte, selbst ohne nur die Verordnetenvernommen zu haben, neue indirekte Auflagenein n. verwandelte nur vorübergehend bewilligteSteuern in beständige. Das nannte man Hof-anlagen. Unter Karl Albrecht kam cs dahin, daßdie Alles bewilligenden Verordneten sich von demFürsten Reverse ausstellen ließen, daß er sie we-gen der ihre Befugniß übersteigenden Bewillig-ungen gegen die Landstände vertreten wolle. DerKurfürst bekannte mit Bereitwilligkeit urkundlich,daß dies u. das gegen die Landesfreiheiten sei,u. die Verordneten hielten damit ihr Gewissenberuhigt. Maximilian III. Joseph ließ die Ver-ordneten zwar Mitwirken bei Abfassung der neuenGesetzbücher, vermehrte aber eigenmächtig seineGefälle. Auch der Dynastiewechscl brachte keineÄnderung. Sowol Karl Theodor, als Maximi-lian IV. Joseph bestätigten beim Regierungsan-tritte die alten Freiheiten, bekümmerten sich aberthatsächlich nicht um dieselben. Die französischeRevolution hatte zwar die Gemüther auch in B.nicht unbedeutend erregt. Anfangs des I. 1800erklärten die zu Postnlatshandlnngen einbernfcnenVerordneten, ihre Vollmachten seien beschränkt u.längst erloschen, sie bäten um Berufung einesallgemeinen Landtages. Allein nun konnte dieRegierung ihnen entgegenhalten, daß die Aus-schüsse auf den Grund der nämlichen Vollmachten130 Jahre lang gehandelt u. mehr als 100 Mil-lionen auf des Landes Kosten bewilligt hätten.Die alten Zustände konnten in Wirklichkeit nichtnur keine Sympathie erwecken, sondern überhauptjetzt nicht inehr befriedigen. Darum vernahm esdas Volk mit Gleichgiltigkeit, als die alte Land-schaft im 1.1807 beseitigt wurde, indem die Re-gierung den ständischen Kassen das bis dahin nochimmer von diesen geübte Stenererhebnngsrechtförmlich abnahm. Vgl. Sammlung bayerischer land-ständischer Freiheitsbriefe n. sogenannterHandfesten,Münch. 1779 (diese Urkunden beginnen mit demI. 1311); Panzer, Versuch über den Ursprungund Umfang der landständischen Rechte in B.,Münch. 1798; Kremier, Die Landtagsvcrhand-lnngen in den I. 14891513, 18 Bde., Münch.18035; Ders., Anleitung zur näheren Kenntnis;der bayerischen Landtage im Mittelalter, Münch.1805; Rndhart, Die Geschichte der Landstände inB., 2 Bde., Heidelb. 1816, 2. Anfl., 1819.

ly B. als Königreich, bis 1848. Als Maxi-milian Joseph 1806 die Königswürde annahm,nmfaßteB. n»gcfähr1600fHMinitetwa 3Mill. Ew.Es erhielt in demselben Jahre gegen das Her-zogthnm Berg die Markgrafschaft Ansbach (68syMmit 245,000 Ew.), gegen Abtretungen an Würt-temberg die Reichsstadt Nürnberg sammt Gebiet(20 syM mit 80,000 Ew.), im Ganzen einenZuwachs von 37 HsM mit 240,000 Ew. Wei-tere Reformen eröfsneten die neue Ara. DieVerhältnisse der Mediatisirten u. des Adels wur-den nun geordnet, Gleichheit der Abgaben n. zudem Behnfe ein genauer Stenerkataster eingeführt,Städtcordnnngen erlassen, die Leibeigenschaft de-finitiv aufgehoben, die Armee in einen Achtunggebietenden Stand gesetzt rc. Die Akademie der

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Pierers Universal-Conversations-Lexikon. 6. Aufl. III. Band.