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Bd. 3 (1876) Baumpfähle - Brasilien
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10 Baurecht.

Iiuis oder Sokrates n. Christus, ebd. 1837; überden Ursprung des Episkopats iu der christlichenKirche, ebd. 1838; Die christliche Lehre von derVersöhnung, ebd. 1839; Die christliche Lehre vonder Dreieinigkeit u. Menschwerdung Gottes, ebd.184143, 3 Bde.; Panlns, der Apostel Christi,Stntlg. 184S, 2. A., Lpz. 186667; Die Epochender kirchlichen Geschichtschreibung, 1852; AnI)r. K. Hose, Tüb. 1855; Thcolog. Jahrbücher,ebd. 184257; Lchrb. der christlichen Dogmen-gesch., ebd. 1858, 3. A., Lpz. 1867; Kritische Unter-suchungen üb er die kanonischen Evangelien, ebd. 1847;Das Marcus-Evangelium nach seinem Ursprung n.Charakter, ebd. 1851. Nach seinem Tode kamenfolgende Vorlesungen heraus: Gcsch. der Christi.Kirche (1.2. Bd. noch von B. heransg.), 5 Bde.,Tüb., z. Th. in 3. Anfl., 1863; Vorles. über dieGesch. der christl. Dogmengesch., Lpz. 186566;Borles. über ncutestamcntl. Theologie, 1864. B.,von Schleicrmachcr ausgehend, dann mit seinemberühmtesten Schüler Strauß zu Hegel weiter-schreilend, ist als das Haupt der sog. Tübingerkritischen -Schule berühmt, welche die Entwickelungdes ältesten Christcnthums u. die Verhältnisse,unter welchen die neutestamentlichen Schriftenentstanden sind, rein geschichtlich, ohne dogmatischeVoraussetzungen, untersucht.Nachdem Strauß dieherkömmliche Ansicht von jenen Schriften umge-stürzt halte, unternahm B. es, den von diesemleer gelassenen Raum durch neue, tiefgreifendeForschungen ansznsüllen, in den Schriften desN. T., deren geschichtlicher Charakter großcnthcilsanfgegeben wurde, Urkunden der dogmatischenBewegung, ans welcher gegen das Ende des2. Jahrh. der'Begriffn. die Lehre der Kathol. Kirchehervorging, Erzeugnisse der theol. u. kirchl. Partei-standpnnkte, Kämpfe u. Vermittelungen nachzu-weiscn n. ans diesem Material mittels großartigerCombination eine Entwickelungsgeschichte des Ur-christenthnms herzustcllcn" (Zeller, Vortr. u. Ab-handl., Lpz. 1865). Ebenso bedeutend als durchdiese Leistung ist B. durch seine kirchen- n. dog-mcngeschichtlichen Werke. Auf dem Grunde aus-gedehnter Einzelforschungcn, deren Ergebnisse erin zahlreichen Monographien niederlegte, baute erein großartiges geschichtliches Gesammtbild der Ent-wickelung der Christlichen Kirche u. ihrer Lehre auf.Er will in dieser Geschichtschreibung die historisch-kritische mit der specnlativen Behandlung verbinden,insbesondere in der Dogmengcschichtedie ewigenGedanken des ewigen Geistes, so wie sie in derdogmen-histor. Bewegung sich abwickeln, begreifen,n. zeigen, wie das, was auf der einen Seite inder Offenbarung als absolute Wahrheit gegebensei, im Geiste als erkennendem zur absoluten Ge-wißheit werde und die in der Mitte liegende ge-schichtliche Bewegung nur die nothwendige Ver-mittelung des einen mit dem anderen sei, als dasfortgchcnde Streben, die absolute Wahrheit mit demabsoluten Wissen auszngleichen" (Länderer, akadem.Gcdächtnißrcde, Tüb. 1861). Tadelt man auchan ihm, daß bei seiner Verbindung des Spccn-lativen n. Historisch-Kritischen in der Geschichte ofteines die Schranke des anderen wurde, daß erüberhaupt einseitig intellectualistisch in christlichenDogmen zu sehr nur das Speculative statt des

Praktischen als bewegendes Moment hcrvorgehobenhabe, so ist er doch durch Reichthnm des Wissens,Scharfsinn n. Combinalionsgabc eine der erstenwissenschaftlichen Größen des Jahrhunderts u. ragtnamentlich auch durch geschmackvolle, elegante Be-handlung selbst der trockensten Wissenschaften, wie derDogmengeschichle, hervor. Auch seine wissenschaft-liche Darstellung erhebt sich oftzu blühenderSchönheit, zu einer bis zur Leidenschaft erregtenWärme und einem Schwünge der Begeisterung,die nicht verfehlen konnte, empfängliche Leser undHörer zu fesseln" (Länderer). 3) Gustav Ad.Lndw., ein der Schleiermacherschen Richtung fol-gender Theolog, geb. 14. Juni 1816 zu Hämmcl-bach im Odenwalds; stndirte in Gießen Theo-logie, wurde hier 1841 Privatdocent und 1847Professor; er ging 1861 als Hanptpastor vonSt. Jakob nach Hamburg n. 1870 als Professorder Theologie n. llniversitätsprediger nach Leipzig.Er schr.: Der Prophet Ainos, erklärt, Gieß. 1847;Grnndzllge der Homiletik, ebd. 1848; Geschichteder alttestameittl. Weissagung, ebd. 1861, 1. Thl.;Predigten, ebd. 1858; Predigten, 1861 in Ham-burg gehalten, ebd. 1862; Predigten über dieepistolischen Perikopcn, Hamb. 1862, 2 Bde.;Desgl., im Jahre 186970 gehalten, ebd. 1870,2 Bde.; Die Thatsachcn des Heils (Predigten),ebd. 1864; Kampf, Sieg u. Frieden (Epistel-Predigten), ebd. 1864; Predigten über die evan-gelischen Perikopen, ebd. 1865; Desgl., im Jahre186869 gehalten, ebd. 1869. 4) Albert,

Historienmaler, geb. 1835 in Aachen; absolvirtedas Gymnasium daselbst n. widmete sich dann inDüsseldorf unter Sohn n. Kehren der Knust, wardhierauf in München ein Schüler Schwinds undkehrte 1861 nach Düsseldorf zurück. Er malte fürden Verein für historische Kunst die Znrückbring-ung der Leiche Ottos IIl. über die Alpen n. fürden Schwurgerichtssaal in Elberfeld eine Sceneaus dem Jüngsten Gerichte, in beiden Fällen alsSieger in ausgeschriebener Concnrrenz.

2! Hartman» u. Löffler. Regnet.

Banrecht, im weiteren Sinne der Inbegriffaller privat- n. polizeircchtlichen Grundsätze undVorschriften, welche bei Ausführungen voll Bautenzu beachten sind; im engeren Sinne nur dieprivatrechtlichcn Beschränkungen der individuellenBaufreiheit. Solche Beschränkungen können aufVertrag beruhen n. sind dann ans dem Inhaltedes Vertrages zu bestimmen, oder auch auf all-gemeinen gesetzlichen Vorschriften. Diese bezweckenthcils, den bereits bestehenden Ban des Nachbarsvor Schädigungen zu sichern, thcils soll dadurchdem Bauherrn die Ausführung seilles Bauesmöglich gemacht oder ohne Schädigung des Nach-bars erleichtert werden. So kann der Nachbarfordern, daß die durch ihren üblen Geruch lästigenTheile eines Gebäudes nur in g.ewisscr Entfernungvon der Grenze angelegt werden; daß der Nachbarin seine angrenzende Mauer keine Fenster, oderdoch nur Licht-, keine Anssichtsfcnster baue; daßder Nachbar nicht durch zu nahes u. zu hohesBauen das nöthigc Licht verbaue. Vielfach greifenbei den diessallsigen Rechtsverhältnissen Servituten(Banscrvilnten) ein, wovon das Recht, in dieMauer des Nachbars Balken einznlegen (Tramm-