Aber der Künig bann mit gewohnter Ruhe herrschen,und er bann das Gegentlieil von dem thun, was die Mehr-heit der Reichsherren und die Mehrheit der Ah*geordneten der Gemeinen beschHessen.
Denn das ist der Wille des Königs.
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Beispiele von den Staaten Deutschlands.
Ich muss, um eine solche Lehre zu rechtfer-tigen, die Gründe anführen, die mich zu dieser Lehregebracht haben.
1. Ich schrieb im vorigen Jahre etwas über die Ge-meinde-Ausgaben der Städte und fand, dass die rheinischenStädte 1 Thlr. 7 Sgr. Abgaben thun, und mit den Armen2 Thlr. 10 Sgr.
Ich machte dieses bekannt und liess es als Handschriftdrucken, ohne Censur.
Ein Herr der Düsseldorfer Regierung, der mich schonlange mit seiner Freundschaft beehrt hatte, sagte, als erden Brief an den Künig las: „Das ist zu viel, das können„die Gemeinen am Ende nicht mehr aufbringen, nämlich„2 Thlr. 10 Sgr.“
Und doch bringt Berlin bei 234,000 Seelen 4 Thlr. S Sgr.auf, und Leipzig mit 44,000 Seelen 6 Thlr., wie wir diesnoch neulich in der Staatszeitung hatten.
Und doch war dieser geehrte Herr seit ungefähr 30 Jah-ren in der Regierung, und hatte sich viel mit dem Haus-halte der Gemeinden beschäftigt.
2. Als zweites Beispiel mag folgendes dienen:
Coblenz gibt 3 Thlr. für Mahl - und Schlachtsteuer.
Düsseldorf gibt zwischen den Gräben 2 Thlr. Mahl - und
Schlachtsteuer.