von Hardenberg, und als icb von der baierischen Gesetzge-bung redete, bemerkte ich: „In einem Lande, wo lange der
unbeschränkteste Ministerialdespotismus geherrscht hatte, wardies zu erwarten. Denn wenn die Menschen Jahre lang nichthaben reden dürfen, so reden sie zuerst ungeschickt, wennihnen endlich die Zunge gelöst wird. Indess muss man sichdieses gefallen lassen, und es gibt hiergegen kein anderesMittel, als dass man sie reden lässt, bis sie sich müde ge-sprochen haben.“
Allein der Bürgermeister Behr von Würzburg, eins derthätliigsten Mitglieder der ersten Ständeversammlung vom.Jahre 1S20 sitzt jetzt auf der Frohnieste in München.
Als im vorigen Jahre der Fürst Wrede vom Königenach Zweibrücken gesendet wurde, um wegen der Unruhen,die damals das Ilambacher Fest verursacht halte, sich zuerkundigen, so sagte der Fürst mit seinen grauen Haaren inöffentlicher Versammlung:
„Auch mir hat der König von Baiern den Verfassungs-Entwurf gesendet und ich habe ihn durchgesehen und ihm„meinen Beifall gegeben.“
(Dies war im Jahre 1819.)
„Freilich hätte es anders gefasst seyn können, wie ich„mich überzeugt habe bei dem letzten Reichstage in München.“
Ich kenne nicht genau genug das Domain, das der Kö-nig von Baiern hat, und ob es mit dem Domain, welchesder König von Preussen hat, sich messen könnte.
Wenn dies der Fall ist, so braucht der König nichtsvom Lande, sondern von seinem Domain, welches ernach den Rechten der Geburt von seinen Vor-jahren geerbt hat, und wozu es der Bewilli-gung des Landes in keiner Weise bedürfte.
Man wird sich erinnern, dass die baierische undbaden sehe Verfassung sehr schnell gemacht worden.
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