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2 (1821) Urkunden
Entstehung
Seite
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Güte Ihnen gnädigst verzevhen, und fallen lassen, auch nach sothanerlubmillion und -lsprscauon crmelten weniger» von der Ritterschafft sowohl, als andern Unseren Landstanden nicht weniger inskünfftig, a!Shiebevor, alle Lands-Fürst - Vätterliche Liebe nnd Tre» gnädigst bereu-gen, dieselbe in unfern Lands-Fürstlichen Hulde», und Schutz erhalten,und denjenigen Zuschlag welchen Wir in Ansehung der Uns darz« be-wogener Ursachen, auf eines und andern Guter aulegen lassen, von nunan ohne einige» ferneren Aufenthalt - und Verwcilung wiederum auf-heben, relaxir«», ,,nd sie Hey sothane» Haab und Güter ruhiglich ver-bleiben lassen; Nicht weniger Unsere gesambte Gülich > und BergischeLandstände von Rathen, Ritterschaft und Städten, bev ihren von vori-gen Grafen und Hcrtzogen zu Gülich, und Berg, :c. biß ans den durchtodtlicken Abgang Weylaud Hertzogen Johann Wilhelm, zu Gülich,Cleve und Berg, ic. eröfnetcn LucoeMon, - Fall erlangten und sotha-ne», sowohl von der jetzt, regierender Römischer Lächerlicher Majestätselbst, als Dero Hochlöblichcn Vorfahre» am gleich, Römischen Kaysernund Königen, Glorwürdigsten Augedcnckens, ohne einige Endernng,Lxtsnl'ion und Neuerung corUiriniet- und bestättlgten krieilvxien, Frü-hesten, Briefen, Siegeln, Rechten, alten Herkommen und guten Ge-wohnheiten, so viel sie deren in Besitz haben, und noch scynd, auchwas aus Unsers Herrn Vatters Hochseelige» Audenckcns ia-Vmio sechs-»ch» hundert nenn und viertzig, den fünff und zwantzigstcn Leprembri,ertheiltcr gnädigster rsloluiion in mchrgemeltem Haupt - und gegen-wärtigen Erläuterungs - Ksckl'« ihnen unser» Landstanden weiters zumBesten express fürsehen, coeicollirt, und conliüiiirt worden, gnädigstnisllursaircu, und dagegen in keine Wege beschweren lassen.

-rrl arr. 2. Nach dem Wir auch laulh vberwehnten Hanpt-Ilecel»arr. 2. Unfern lieben getreuen Landständen von Rächen, Rltterschafftund Städten, ein äur-menk»m HcrruruiiLti, mit sicherem Beding,gnädigst bewilliget, nunmehr auch dasseib aus bewegenden Ursachen, bc-vorab der Römischer Kavserl- Majestät zu nntertbänigste»>U,-,pocr undEhren, nachfolgenden Inhalts erläutert haben.

Ich N. N. schwöre zu GOlt, daß ich bev gegenwärtiger der ge-fauchter Landständen, ober deren Oepmirten Versammlungen, I)--Iil>s-iLlionk!,, ud Handlungen, über die dazu gehörige lA-neilenuh Sa,chen, nach meinein besten Wissen, Genüßen und Verstand, wie es ei-nem getreuen stareiore» gegen seinen Lands-Fürsten und Vaterland zu-stehet, und gebührt, relpecrivö elstiglrcn, und was von einem oder an-dern vorirt, und insgemein rouclu-iirr worden, nicht vffenbahren will,schlifft- oder mündlich, wie solches erdacht werden, oder geschehen möch-te, dardurch daßjenig, wie ohgemelt, öffenbahrct werden könte, :c. WaSmir allbicr vorgehalten, und ich wohl verstanden habe, dem will ichalso treulich Nachkommen, so wahr mir GOLT heiff, und sein Heilig

Lrang^lium.