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2 (1821) Urkunden
Entstehung
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Vorrede

^)ch habe in diesem zweiten Theile die Urkunden kaffen abbruckett,auf welche ich mich im ersten bezogen.

Sic sind alle in deutscher Sprache, also jedem Leser zngäng,sich, und der Bürger und Landmann kann in ihnen sehen, welcheRechte diese Lande in alten Zeiten, unter ihren Erbfürsten, bcscf,scn haben.

Den Zustand der Verwaltung eines Landes, lernt man ambesten aus den Urkunden kennen, so in jedem Jahrhundert vonder Landeshoheit und den Ständen ausgegangen, und deswegenist, wenn man sich schnell unterrichten will, immer der kürezeste Weg der, gerade zu den Quellen zu gehen,besonders wenn man nicht viel Zeit aufzuwenden hat, um man,cherlei Bücher über Vcrfasspng zu lesen. Eine Bemerkung dieschon Möser gemacht hat.

Auch findet man in diesen Urkunden oft kleine Nebenzüge,die immer neue Ansichten über den Zustand der Gesellschaft infrüheren Jahrhunderten geben. So sieht man z. B. in der Ur,knnde in welcher Graf Adolph von dem Berge dem Flek,ken Düsseldorf Stadtgerechtigkeit erkheilct, daß im izten Jahr,hundert die Sitte noch allgemein war, daß die Bürger in denStädten als freie Leute sich von dem Verdachte der Klage durchden Zweikampf reinigen konnten, und ebenfalls sich stark machenden Beklagten durch den Zweikampf zu überweisen. Auch daßder Fiskus, zu diesem Beweise, durch seinen ernannten Kämpferzugelaffen wurde.

Dieses waren die Gottesurtheile, an die sich unsere Vorväterin den Fällen, wandten, wo keine Zeugen für oder gegen dieWahrheit beizubringen waren, und wodurch sie alle menschliche