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2 (1821) Urkunden
Entstehung
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Ihrer Hochfürstlicher Durchleucht

Oeclarslioir und Erleuterungs/Kecek»über etliche ^rliculen des Haupt, kecelsvom L. I^ovvlnbris ,672. »67^. 27. ^uiü.

Gottes Gnaden Wir Philipp Wilhelm,Pfaltz-Graf bev Rhein, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berg Hertzog,Graf zu Veldens, Sponheim, der Marck, Ravensperg und Mörß, Herrzu Ravenstein, ic. Bekennen hiemit, und thuen kundt jedermänniglichcn:Nachdem von einigen Jahren hero zwischen Uns dem Lands-Fürsteneiner, so dann Unseren Gülich- und Belgischen Land-Ständen andererEeilhs verschiedene vikksrenü«» u»d Mißhelligkeiteu entstanden, zu de-ren Hlnlegung aber Wir bereits am sünfften bsov-ml-ri- des verwiche-neu sechstel,» hundert und zwey und siebentzigstcn JahrS aufgerichtete«Haupt» U-c-r» ihnen Unseren Land-Ständen von Rächen, Mtterschaffkund Städten Unsere gnädigste Kki'oluüon«, ertheilt, die Land-Ständeauch dieselbe mit unterthänigstem Dank angenehmen, nnd solches derRim. Kayserl. Majestät nicht allein ein - und andermahl allerunter-thänigst bekannt gemacht» sondern auch auf verschiedenen nachgehendtgehaltenen Gülich- und Belgischen Land-Lägen bey svthanem Haupt-k-c-s, steet und fest verbleibe»; Einige wenigere aus vbgedachter Rit^terschaft aber über ein - und anderen kuocr und Inhalt desselben ge»vier zu sevn vermeinen wollen; Als haben Wir auf die von Allerhöchst-gedachter Ihrer Äapserl- Majestät Unsers «llcrguädigsten Herrn bcsche-hene lllrarpoüuon und bewegliche Erinnerungen Deroselben zu unter»thänigsten Ehren und schuldigstem Uns endlichen entschlossen»

über obgedachte Oi-iv->tori»l so wohl, als besagte Erinnern«'

geu hernachsolgendcn O«clar»kior>, - und Erläuterungs - , jedoch

dergestalt und mit bedinglichem Vorbehelt zu ertheilen, daß cs im übri-gen bey denen nach dem k-o-mia niehrermelten Haupt - ksc- 5 , folgen-den lg. Xn c-ien, so viel deren nicht erleutert, noch gegenwärtigemvsclamLuoo» Itsces, zuwider scvnd unveränderlich verbleiben, und derbisher üblichen Ods.ev-ntz <Arafft welcher dasjenig, was ein zeitlicherHertzog von Gülich und Berg, und das Loi-pu» seiner Land-Ständenauf offenem Hand-Tag miteinander abhandlen, schlicffen, und darauf»erabscheidct wird, dle abwesende und gegenwärtige wenigere Qlk«»-so wohl, als die übrige conl-ourende meiste Mitglieder verbin-det) keineswegs praijustl^rt s»y, sondern es damit dem uhraltenHerkommen gemäß allerdings gehalten werden solle.

Gleich cS auch, wie anfänglich vorgekommen, ob gedächte Wir durchden Inhalt de< kroonüi obgemelten Haupt-äts-sl- Unseren Laub-Etän-