Vorrecht, welche- darin iesteht, daß sie jährlich io besagter nnfererStadt zwei freie Jahrmärkte halten dürfen; den einen auf Pfingsten,drei Tage vor und drei Tage nach dem Fest; den andern auf den Ge-dächtnißtag des heil. Lambertus, und auf die nemliche Art und Weise.
Jeder kann diese Jahrmärkte sicher und ungehindert besuchen; nie-mand hat persönlichen Arrest, oder Beschlag auf sein Cigenthum zufürchten; alle können kommen und gehen» wie sie cs für gut finden.
Doch sind diejenigen davon ausgenommen, welche von uns undunserm Gebiet verbannt sind. —
Desgleichen soll am zweiten Werktage jeder Woche, in gedachterunserer Stadt, ein gemeiner Markt gehalten werden.
Endlich geben wir unfern Bürgern zu Düsseldorf, welchen wirmit besonderer Gewogenheit zugethan sind, für sich und alle ihreNachkommen die Freiheit, daß sie, so oft sie cS nöthig finden, drrchunser ganzes Land reisen, hin - und hergehen können, ohne weder nns,noch den Unsrigen einen Holk zu entrichten.
Eine solche Freiheit und besondre Gnade verleihen wir, wie ge-sagt, unfern Bürgern zu Düsseldorf, und dieser unsrer Stadt selbst;wir bestätigen das Verliehene, auf daß es ewig dabei bleibe.
Damit aber alles und jedes weiter oben verliehene Festigkeit undDauer erhalte, und nicht von einem unsrer Nachfolger etwas demsel-ben Entgegenlaufendes unternommen werde — so haben wir sämmt»liche Bedingnisse in gegenwärtigem Briefe verzeichnen lassen, und über-geben ihn hiemit, durch unser Siegel bekräftigt, den Bürgern zu Düs-seldorf zum ewigen Gcdächtniß und zur sorgfältigen Aufbewahrung.
„Also geschehen und gegeben in Gegenwart Heinrichs vonHurst, Engelbert- genannt Rnsulpaffe, Jakob von Upha-ren und Engelbert, dessen Sohn, Rittern; Ludwig von Etue,Herrn zu Hcldorp, Hildeger, Notar, und mehrern andern glaubwür-digen Männern.
Im Jahr des Herrn »zz, am Vorabend der Himmelfahrt derheil. Jungfrau Maria.
Dritte Urkunde.
Haupt»R«ceß°
Zn welchem von dem Dnrchleuchtigstcn Fürsten und Herrn, Hrn.Phi-lipp Wilhelmen, Pfaltz-Grafen bei Rhein, in Beyern,-«Gülich, Cleve, und Berg Hcrtzogen, Grafen zu Veldenh, Spon-heim, der Marck, Ravcnsperg und Mörß, Herrn zu Ravenstein, w.
Dem 6->rpon versammleter Gülich- und Belgischer Land-Ständenaus Käthen, Ritterschaft und Städten, Seiner Hochsürstl. LnrM.