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Inquisitor -
von alten u. echten Christeneltern) ausgewähltenniederen Beamten (familiäres) waren Werkzeugeeines raffinirten Deuunciations- u. Spionirsystems,u. wußten die Flucht Verdächtiger fast immer zuverhindern. Wer auf die Ladung der I. nichterschien, galt ohne Weiteres als schuldig. Zeugenwurden nie genannt und Jedermann als Zeugeangenommen. Durch Folter in ihren verschiedenenGraden wurden Geständnisse erpreßt u. durch ver-fängliche Fragen der Angeklagte verwirrt. EineVertheidigung war nur zum Schein zugelassen.Auch Reuige od. solche, die nicht verurtheilt wur-den, hielt man doch in beständigem Schrecken durchBelauerung u. strenge Büßungen. Das Bußkleid,(Laubsuito, ital. Lbidello), ein Rock ohne Aermel,vorn u. hinten mit einem rochen Andreaskreuz,über einem schwarzen Unterkleid, sollte sie auch imöffentlichen Verkehr alsbald kenntlich machen. Ne-ben den kirchlichen Strafen wurden, obwol die I.stets heuchlerisch die Obrigkeit zu bitten Pflegte,die Verurtheilten nicht am Leben zu strafen, alsbürgerliche Strafen verhängt: enges Gesängniß inkleinen Behältern nur mit einer Öffnung oben, diesog. Einmauerung, Verbrennung, gemildert durchvorangehende Erdrosselung oder verschärft durchAnbrennen mit Stroh (das Bartmachen). Meistwurde eine Anzahl Verurtheilter zusammen ver-brannt (s. Auto de Fe). Da das Vermögen derVerurtheilten der I. zufiel, so läßt sich denken,wie schändlich demoralisirend solche Gerichte wirkenmußten. Mochte in Spanien auch der Volksgeistund politische, absolutistische Berechnung der Re-gierung die I. begünstigen, so hat doch eben dieI. hauptsächlich Spanien zu Grunde gerichtet.Schon seit Anfang des 18. Jahrh. war zwar dieI. eingeschränkt worden u. die Autos de Fe sel-tener, aber doch wurde sie erst durch ein EdictJoseph Napoleons aus Madrid 4. Decbr. 1808ganz aufgehoben. Bis dahin waren seit Einführ-ung der I. in Spanien 31,912 Processirte leben-dig, 17,659 in ekÜAi« verbrannt und 291,456mit anderen schweren Strafen belegt worden. AlsFerdinand VII. 1814 den Thron wieder bestieg,führte er die I. wieder ein; doch war es einerder ersten Ausbrüche der Volkswuth, die sich beider Revolution 1820 zeigte, daß man den J-s-palast zerstörte, u. die Cortes hoben die I. wie-der auf. Die politische Restauration griff übrigensimmer wieder, sobald sie die Gewalt in die Handbekam, zu einer gewissen Art I. zurück, u. noch1857 wurden Protestanten verfolgt. In Portu-gal wurde die I. unter spanischer Herrschaft 1557cingeführt. Johann von Braganza suchte nachBefreiung des Königreichs (1640) sie aufzuheben,konnte es aber nicht ganz durchsetzen, kam dasürauch nach seinem Tode in den Bann. Erst im18. Jahrh. wurde ihre Gewalt durch König Josephu. den Minister Pombai beschränkt, indem Mit-theilung der Anklagepunkte, der Namen der Zeu-gen, Gestattung eines Sachwalters verordnet wurdeu. kein Urtheilsspruch ohne Bestätigung des kgl.Rathes vollzogen werden durfte. Ain ärgsten wü-thete die portug. I. aber in Ostindien, bis endlichJohann VI. sie in seinen sämmtlichen Staaten,also auch in Brasilien, anfhob u. ihre Acten ver-brennen ließ. Treffend ist Hases Urtheil: „Die
- Jnschallcih.
I. wurde für die Hierarchie ein Mittel der Ver-zweiflung, um sich bei dem Verfalle ihrer wahrenGrundlagen durch Gewalt u. Schrecken zu erhal-ten." Vgl. Nicol. Eymericus, virsstorium in-guisitorum, Barc. 1503, Nom 1578 u. ö.; mitCommentar von Pegna, Ven. 1607; Plüm, Ur-sprung u. Absichten der I.; Sammlung der In-structionen der spanischen I. von Maurique, 1630,deutsch von Reuß, nebst Entwurf der Geschichtederselben von Spittler, Hann. 1788; CramersBriefe über die I., Leipz. 1784 — 85, 2 Bde.;Llorente, Listoirs eritigus äs i'inguisitiou äLs-puAns, Par. 1815 — 1817, 4 Bde., deutsch vonI. K. Höck, Gmünd 1820—22, auch im Auszugedeutsch von Guolit; Herculano, Du ori§sm sostablseimonto äu inguisixao om kartuAal, 2Bde., Lissab. 1854—56; Baumstark, Jsabella vonCastilien u. Ferdinand von Aragonien, Freiburg1874; Albanese, I/ingnisimons reiigiosn neiinrsxubiiea äi Vsnsma, Ven. 1875; Benrath, Ausden Acten der röm. I., Augsb. Allgem. Ztg.,1877. Löffler.
Inquisitor, so v. w. Inquirent; Richter beider kirchlichen Inquisition. Daher inquisito-risch, untersuchend; inquisitorisches Verfah-ren, die Wirksamkeit des Gerichtes nach denGrundsätzen des Jnquisitionsprocesses od. Unter»suchungsprocesses (s. u. Criminalproceß), im üblenSinne das Verfahren nach Art der kirchlichenInquisition.
1. kl. kl. I., 1) Abkürzung für ässns HurarsuusRer änäusorum (Jesus von Nazareth, König derJuden), angeblich Ueberschrift, welche Pilatus überdas Kreuz Jesu setzen ließ; 2) Erkennungszeichender italienischen Carbonari als Abkürzung fürsusturu nsears rsZos Ibulias (es ist recht, dieKönige Italiens zu tödten).
Jnrotulation der Acten, Zurechtstellungder Acten beim Untergericht zur Versendung andas Obergericht.
Ins (franz. Anet), Kirchdorf im Bez. Erlachdes schweiz. Kantons Bern, zwischen dem Vieler-,Mnrtener u. Neuenburgcr-See, mit herrlicher Aus-sicht auf die 3 Seen, sowie auf die ganze Alpen-kctte vom Titlis bis zum Montblanc; 1415 Ew.
In saläo bleiben, noch schuldig bleiben.
Jnsalire» (v. Lat.), einsalzen.
Jnsalivation (v. Lat.), Einspeichelung, Ver-mischung der Speisen beini Kauen mit dem Se-cret der Speicheldrüsen.
In salvo (lat.), in Sicherheit.
Inssnla (lat.), Geisteskrankheit, Wahnsinn, s. d.Insuirus wsntis, geisteskrank.
Jnsar (Jußar), Kreisstadt im russischen Gouv.Pensa, an der Jnsara u. Jssa; 4 Kirchen, wohl-thätige Anstalt; 3604 Ew. Im Kreise der Stadtviele große Branntweinbrennereien.
Insassen, früher seßhafte Unterthanen, an einemOrte geduldet u. geschützt, doch ohne höhere Bür-gerrechte. In der Neuzeit wurde das Institutmit seinen früheren Beschränkungen beseitigt.
Jnsceniren, in Scene setzen, eine dramatischeArbeit zur Bühnendarstellung einrichten.
Jnschallah, Ju-scha-allah (arab., wenn Allahes will), Ausruf der Ergebung der Mohammeda-ner in die göttliche Fügung.