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Bd. 10 (1877) Hansen - Jokuhama
Entstehung
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Io pniris vaturalibus Inquisition.

ln puris nstueallbus (lat.), in reinem Naturzu-stände, ohne alle Kleidung.

Inquilmus (lat.), 1) Einwohner eines Orts ohneEigenthumsrecht, oder ohne Bürgerrecht; Miekh-mann, Hansgenoß; 2) (Bot.) einheimisch gewor-den, eingebürgert.

Jnqüirircn (v. Lat.), untersuchen, ausforschen.Inquirent, der Untersuchungsrichter, s. u. Cri-minalgericht I. ä) a). Jnquisit, der in Unter-suchung Begriffene, bes. wenn er über Jnquisitio«nalartikel vernommen werden soll, s. u. Articulir-tes Verhör. Inguisitio generalis, I. spsolalis,so v. w. General- u. Specialuntersuchnng, s. u.Criminalproceß u. Articulirtes Verhör.

Inquisition (v. Lat., Untersuchung, Ingnisi-tio llasrstieas pravibatis, Ketzergericht, Lanotnmoktioium, Heiliges Officium), in der KatholischenKirche Glaubensgericht zur Entdeckung und Be-strafung der Ketzer u. Ungläubigen. Sie nahmihren Anfang schon durch die Kaiser Theodosiusd. Gr. und Justinian, welche zur Ausforschungder Ketzer Ingrnsitorss anstellten und die Ent-deckten der Kirche zur Bestrafung überlieferten,zu der indessen auch oft noch eine bürgerliche kam.Daraus bildete sich nach und nach ein förmlichesgeistliches Gerichtswesen: seit dem 12. Jahrh.wurde durch die Verordnungen des Papstes Luciusauf der Synode zu Verona die I. zur allgemeinenKirchenangelegenheit durch die Entstehung u. Aus-bildung der Sendgerichte u. endlich durch das 4.Lateranconcil 1215 zur bleibenden Einrichtung,welche das Concil von Toulouse 1229 bestätigteund vollendete. Darnach stellten die Bischöfe inihrem Bezirke einen Geistlichen und zwei od. dreiLaien von gutem Rufe auf, die auf das Sacra-ment zur Aufspürung der Ketzer in ihrem Bezirku. zu deren Einlieferung verpflichtet wurden. Dadie Bischöfe indessen bei den Bestrafungen mehrzur Milde geneigt waren, so ernannte Gregor IX.1232 u. 1233 die Dominicaner in Deutschland,Aragonien, Lombardei u. SFrankreich zu bestän-digen Inquisitoren u. machte sie ganz unabhängigvon den Bischöfen. So wurde die I. ein päpst-liches Gericht. Damit die Kirche sich nicht selbstmit Blut zu beflecken schien, mußten die welt-lichen Fürsten sich zur Ausführung ihrer Maß-regeln verpflichten, u. Ludwig IX. von Frankreichgab 1228, Raimund VII. von Toulouse 1233,Kaiser Friedrich II. von Deutschland 1234 diedazu uöthigeu Gesetze. Darnach konnte Einer schonauf Verdacht der Ketzerei verhaftet werden, Mit-schuldige und selbst Verbrecher galten als giltigeZeugen, die Zeugen wurden dem Angeklagten ver-schwiegen, die Geständnisse durch Tortur erzwun-gen, die erst von der weltlichen Obrigkeit, dannwegen der Geheimhaltung bald von der I. selbstangewendet wurde. Strafen waren: Verlust derbürgerlichen u. kirchlichen Rechte, Confiscation desVermögens, lebenslängliche Gefangenschaft u. derTod, meist mittels Feuer.

So bestand die I. zuerst besonders in Süd-Frankreich (gegen die Albigenser); aber baldempörte sich das Volk gegen sie und, wenn auchnach kurzer Aushebung wieder errichtet, ging dasGericht Loch schon im 14. Jahrh. in Frankreichein und Versuche, es gegen die Hugenotten

wieder einzurichten im 17. Jahrh. waren erfolg-los. Auch in einigen anderen Ländern konnte sienicht recht festen Fuß fassen. In Deutschlandwüthete zwar von 123133 ein Konrad vonMarburg, dann ein Walter Karling u. Andere inden letzten Jahrzehnten des 14. Jahrh. u. end-lich 109 Jahre später die Inquisitoren HeinrichKrämer u. Jakob Sprenger gegen die Hexen, aberdie Reformation brach die Macht der I. inDeutschland gänzlich, u. die Versuche zu ihrer Er-neuerung durch die Jesuiten, bes. um die Fort-schritte der Reformation zu hemmen, so nament-lich in Bayern, wo 1599 ein förmliches J-sgerichteingesetzt wurde, waren von kurzer Dauer. Inden Niederlanden wurde sie durch Karl V. u.Philipp II. zur Unterdrückung der Reformationeingesührt, gab aber dort zur Empörung u. zumAbfall der Niederlande von Spanien Anlaß. InItalien führte die I. 1235 Papst Gregor IX.ein. Die Republik Venedig, Gegnerin einer un-mittelbar vom Papste abhängigen I., errichteteeine eigene, welcher der päpstliche Nuntius, aberunter Beisitz des Patriarchen, des Inquisitors u.drei weltlicher Richter, präsidirte. In Neapelverhinderten die Mißhelligkeiten mit dem Papste,dann die Päpste selbst, da sie eine von ihnen un-abhängige I. nicht genehmigen wollten, die Ein-führung der I. In Rom wurde sie durch Paul III.153449 als Congregation des heiligen Officiumsbegründet und von Sixtus V. erweitert. VonNapoleon 1808 aufgehoben, wurde sie 1814 vonPius VII. wiederhergestellt, verfolgte noch 1852.die Eheleute Madiai in Toscana wegen Ueber-tritteS zum Protestantismus, ist aber seit I85llüberall in Italien, seit 1870 auch in Rom auf-gehoben. In Polen von Papst Johann XXII.1327 eingesührt, konnte die I. sich nicht langehalten, und in England war es unmöglich, sieeiuznführeu. Um so größeren Erfolg hatte die I.in Spanien, wo sie bes. auf Betrieb des Erz-bischofs von Sevilla, Pedro Gonzalez von Meu-voza, des Frauciscaners Jimenez u. des Domi-nicanerpriors Torquemada von Ferdinand undJsabella, zugleich als Mittel, die mächtigen Reichs«stände niederzuhalten, mit Wohlgefallen ausge-nommen u. 1480 durch den Reichstag in Toledoeingesührt wurde. Veranlassung dazu gaben bes.die vielen Juden u. Mohammedaner, welche zuEnde des 14. Jahrh., zum Christenthum geuöthigt,insgeheim ihrem Glauben treu geblieben waren.Thomas de Torquemada, seit 1483 Großinquisi-tor in dem Generalinquisitoriat zu Sevilla, ließbinnen 14 Jahren seiner Amtsthätigkeit 8800Ketzer lebendig, 6500 in efgAis verbrennen, über90,000 mit anderen Strafen belegen. Seine Nach-folger Diego Deza (14991506) u. Franz Ji-menez de Cisneros (15071517) setzten seinblutiges Werk in ähnlicher Weise fort. Das Ver-fahren der I., wie es bes. von Nicolaus Eymeri-cuS, Großinquisitor in Aragonien, festgestelltwurde, war darauf berechnet, durch ein gänzlichwillkürliches Verfahren, wobei Niemand vor Ver-dacht sicher war u. fast jeder Verdächtige unent-rinnbar der Verurtheilung verfiel, blinden Schreckenzu verbreiten. Die sorgfältig mittels der Probe derOasa Umxia (d. h. dem Nachweise der Abstammung