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Bd. 10 (1877) Hansen - Jokuhama
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Indien.

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bildenden Kunst beweisen die Blüthe derselben.'Das Verhältniß der beiden herrschenden Religio-nen war damals ein wechselndes, je nachdem dieDynastie die eine od. die andere begünstigte; in-dessen erhielt sich der Buddhismus noch in dem O.u. noch mehr im NW. von I. neben dem Brah-manismus, während er im s. entschieden vor-herrschte, und oft wird in demselben Reiche dieGleichberechtigung beider Confessionen ausdrücklichbezeugt. Die Kastenordnung bestand noch beinahein ihrem früheren Umsang ; schon kam aber mehr-fach das Verhältniß vor, daß die Könige aus einerniederen Kaste, so die Gupta aus den Vaisja stamm-ten. Ein reger Handelsverkehr herrschte danebenzwischen den Ländern des Westens u. I s; Ge-sandtschaften indischer Fürsten gingen zu einzelnenrömischen und den ihnen nachfolgenden byzantini-schen Kaisern; gegenseitige Beeinflussung in Litera-tur u. Kunst ist, wenn auch noch nicht die ge-nauere Feststellung im Einzelnen gelungen ist, nichtauszuschließen, bis das Vordringen der Araber im7. Jahrh., der Sturz des Sassaniden-Reiches u.die Monopolisirung allen Verkehrs durch jenesVolk alle directen Beziehungen zwischen I. u.dem Abendlande auf Jahrh. unterbrach. Als eininteressantes Moment mag noch hinzngesllgt wer-den, daß gleich in dem ersten Jahrhundert desChristenthnms sich Anhänger dieser Religion aufder WKüste J-s festsetzten (die Thomaschristen,weil der Apostel Thomas hier gepredigt habensoll, od. Nestorianer,) von denen Nachkommennoch bei der Ankunft der Portugiesen sich erhaltenhatten.

Für die Zeit vom 4. Jahrh. n. Ehr. bis zumEinfall der Mohammedaner fließen die Nachrichtenetwas reichlicher, wenngleich auch hier ein Ge-sammtbild der Geschichte J-s nicht zu gewinnenist. Im Ganzen wiederholt sich die Erscheinung,daß das Land einer Anzahl wechselnder Dynastienuntergeben war, deren keine einen dauernden u.festen Besitz sich gründen konnte, ein Umstand, derein wesentliches Erklärungsmittel für den geringenWiderstand gegen die fremden Eroberer gibt. Umvon dem äußersten NW. zu beginnen, so gelanges in Kaschmir der einheimischen Dynastie sich derHerrschaft der Jue'itchi zu entwinden (ungefährEnde des S. Jahrh.) und sich wieder ein Reichzu begründen. Gegen Ende des 6. Jahrh. kamhier die Karkota-Dynastie, deren Begründer ausder Kaste der Kajastha od. Schreiber stammte,auf den Thron. Einer ihrer Herrscher, Lalitaditja,dehnte im 8. Jahrh. das Reich bis in das Pend-schab, über das damals zum ersten Male genannteLohara (Lahore) u. bis an die Dschumna aus.Anfang des 9. Jahrh. folgte die Dynastie derVarman, von der die kunstvollen Eindeichungenznr Abwehr der Ueberschwemmungen stammen.Nachdem das Land noch unter einer Reihe ein-heimischer Herrscher geblüht hatte, fiel es, ganzwieder zum brahmanischen Glauben zurllckgekehrt,1339 in die Gewalt der Moslemin, eines derspäteren selbständigen indischen Reiche. Seine süd-lichen Provinzen (Lahore) waren schon lange vor-her verloren gegangen. In dem oberen Thaldes Indus saßen die kleinen Jue'itchi noch bis indas 6. Jahrh., wo sie von dem Sassaniden Khosru

vernichtetu. die Gebiete wieder untereinheimische Für-sten, zeitweise unter persische Oberherrschaft kamen;diese kleinen Gebiete erhielten sich bis zum Ein-sall des Ghasnaviden Mahmud, der sie sämmt-lich der mohammedanischen Herrschaft einverleibte.Das Gebiet an den Mündungen des Indus, daseigentliche Sindh, eine Hauptstätte des Buddhis-mus, fiel im 3. Jahrh. von den Jue'itchi anindische Reiche, bis Anfang des 7. Jahrh. der Brah-mane Tschatscha dort eine selbständige Dynastiebildete, die das Pendschab u. Theile von Belu-tschistan seinem Reiche einverleibte u. deren spätereHerrschaft imW.bis Dschessalmir vordrangen. Unterihnen wnrde, wie es scheint, gewaltsam die Buddhi-stische Religion verdrängt. 710 unter dem KhalifenWalid begann der Einfall der über Kirman undMekran kommenden Araber, 712 fiel die Haupt-stadt Alor (jetzt in Trümmern) in die Gewalt desVeziers Mohammed ben Kasim, u. Sindh wurdeeine Provinz des Khalifenreiches, von ziemlichselbständigen Statthaltern verwaltet. Schon in dennächsten Jahrh. war die indische Religion und dasKastenwesen hier vollständigunterdrückt. Ebensodrangder Araber Macht schon in diesem Jahrh. über Mnl-tan u. nach S. bis Bassein. In Gudscherat hattesich nach dem Untergang der älteren Gupta im4. Jahrh. die Dynastie der Ballabhi zu einerselbständigen Macht verhelfen, mit der jetzt ver-schollenen Hauptstadt Ballabhipnra (bei Cambay),die in ihrer Blüthezeit sich bis Khandesch aus-dehnte u. mit Ersolg die dainals auftauchendenMahratten (Maharaschtra) bekämpfte. Im 8.Jahrhundert unterlag sie Unterkönigen aus demRaschtrakuta-Geschecht, die in mehrere kleinere Für-stenthümer gespalten das Gebiet von Gudscheratbis in die oberen Thäler der Nerbudda u. Taptisich angeeignet hatten. Es folgten dann mit sehrwechselndem Besitzstand die Dynastie der Solanki,unter der Gudscherat von dem Ghasnaviden Mah-mud erobert u. eine Zeit lang in Botmäßigkeitgehalten wurde, der Tschalukja, Pramara, endlich derBaghela, bis alle diese Ländertheile gegen 1300nach blutigen Kämpfen dauernd unter die mo-hammedanischen Herrscher von Delhi fielen. DerBuddhismus, der noch unter den Ballabhi sehrhier geblüht hatte, war unter ihren Nachfolgernsehr bald verschwunden; dagegen waren vom10 . Jahrh. ab die Dschainas (s. d.) hier sehr ein-flußreich. Im inneren Hindostan stiftete mit demFall der älteren Gupta die die jüngere Guptagenannte Dynastie ein Reich, dessen MittelpunktMagadha war, das sich zeitweise aber nach W.Uber die Dschumna hinaus bis in das Pen-dschab, Malwa u. vielleicht auch Sindh erstreckte,im S. den Bindhja zur Grenze hatte u. im N.Nepal einbegriff. Im 6. Jahrh. fing ihre Machtan zu erlöschen, was auch zugleich Len Nieder-gang des Buddhismus, dem sie sehr ergeben ge-wesen waren, bedeutete. Die westlichen Gebietefielen in die Hände der Ballabhi, in Kanjakub-scha erscheinen im 7. Jahrh. die der Vaisja-Kasteentsprossenen Herrscher der Aditja, die bis in das8. Jahrh. ein weit ausgedehntes Reich mit zahl-reichen buddhistischen Klöstern besaßen, in deinübrigens auch die brahmanische Religion sichvollkommener Duldung erfreute. In Magadha