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Bd. 10 (1877) Hansen - Jokuhama
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Indien.

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genannt werden, bilden wiederum eine Rang-ordnung untereinander, welche jedoch nicht inallen Theilen J-s einander gleich ist. Diese neueAbstufung ist im Leben gewissermaßen an dieStelle der alten Kastenabtheilung in vier Ständezetreten (s. u. III.). Die gemischtenKasten zer-fielen in zwei Klaffen, eine höhere, welche diejenigenumfaßte, deren Vater einer höheren Kaste angehörteals die Mutter, u. eine zweite minder geachtete, beiwelcher die Mutter einer höheren Kaste angehörte alsder Vater. Die Zahl dieser Mischkasten war schonin alter Zeit so groß, daß es das Gesetzbuch desManu nicht für nöthig erachtete, alle anfznzählen.Die wichtigsten ans der ersten Reihe waren: dieMurdhabhlshikta, von einem Brahmanen undeiner Kshatrijafrau, mit dem Beruf, die Kriegs-wissenschaften zu lehren. Die Ambastha oderBaidja, von einem Brahmanen u. einer Vaisja-frau, waren Ärzte; die Nishada oder Parasava,von einem Brahmanen und einer Sudrafrau,Fischer; die Ugra die Sprößlinge eines Kshatrijamit einer Sudrafrau, Jäger; die Karana, voneinem Vaisja und einer Sudrafrau, Diener derFürsten. Der zweiten Reihe gehörten an: dieSuta, von einem Kshatrija mit einer Brahmanin,Pferdewärter und Kutscher; die Magadha, voneinem Vaisja mit einer Kshatrija-Frau, Sänger;die Baideha, Bediente vornehmer Frauen u. s. w.Aus weiterer Mischung dieser Mischlinge unterein-ander oder mit Gliedern der vier reinen Kastenentstanden weitere Zwischcnkasten. Außer allemKastenverbande stehen diejenigen socialen Verbind-ungen, welche ursprünglich rohere Völkerschaftenwaren, die später zwar in den indischen Staats-verband ausgenommen wurden, aber, obgleich ihnendie Theorie eine bestimmte erbliche Beschäftigung zu-weist,doch indersocialen Rangordnung sämmtlich nochweit unter den Sudras stehen, ja einige, wie dieTschandala, die im System als aus der Ver-bindung eines Sudra mit einer Brahmanin ent-sprossen bezeichnet werden, gelten geradezu für un-rein n. stehen fast ganz außer dem Gesetze.

Als Verfassung eines Reiches erkennen dieheiligen Schriften nur die unbeschränkte Monarchiean mit Erblichkeit und Erstgeburtsrecht, doch istauch hier das Leben nicht in allen Stücken denSatzungen gefolgt. Die Gebiete der Herrschafteines Königs oder Radscha waren, da I. stets ineine Anzahl Reiche zersplittert war u. nie ein ein-heitliches Reich gebildet hat, nach den Verhältnissensehr verschieden: meistens standen verschiedeneRadschas wiederum unter einem Großköuig oderMaharadscha. Die Erziehung der Prinzen warsehr sorgfältig und durchaus von Brahmanen ge-leitet. Die ganze Lebensweise war einem Fürsten,in den Gesetzbüchern u. heiligen Schriften vorge-schrieben. Der Rath des Königs soll aus siebenoder acht Mitgliedern bestehen. Auch konnte derKönig bei mangelndem Talent sich einen Stell-vertreter wählen, mit dem er besonders die innerenAngelegenheiten berathen sollte. Die Behördenwaren Aufseher (patt) über einzelne Städte undderen Gebiete, dann über Bezirke von 10, von100, von 1000 Dörfern, so daß die Letzteren vor-nehme u. mächtige Beamte waren, unter denendann die kleineren standen. Biele einzelne Ort-

schaften hatten auch noch ihre alten freien Ver-fassungen u. über sie der König nur Schutzrecht.Diese alte Dorfverfassung hat sich unverändert biszum Untergang der altindischen Reiche u. strecken-weise noch darüber hinaus bis jetzt erhalten. Einebesondere Klasse von Beamten waren die Aufseherder Beamten u. die Spione, die dem Könige alleBegebenheiten in den einzelnen Dörfern und Be-zirken mittheilen mußten. Überhaupt zeichnete sichdie Staatsverwaltung durch detaillirte Fürsorgefür das Wohl der Einzelnen aus. Die Überwach-ung der Cisterne», der Überschwemmungen, derAckergrenzen, in den Städten die Aufsicht überFremde, die Controle der Marktpreise und desKleinhandels waren auf das Genaueste regulirt. DieGerechtigkeitspflege war in den Händen des Königs,der sie entweder selbst übte od. durch einen Ober-richter, aus den Brahmanen gewählt, üben ließ;dieser und drei andere Brahmanen machten denhöchsten Gerichtshof aus, der über Civil- undCriminalsachen entschied. Doch melden die Alten,daß bei der charakteristischen Frömmigkeit, Treueund Ehrlichkeit der alten Inder sowol Diebstähleals auch Processe etwas Seltenes waren. Strafenwaren rheils Lebens- (nur nicht an Brahmanenvollzogen), theils Leibes- u. Geldstrafen, letzterewaren um so größer, aus einer je höheren Kasteder Bestrafte war; am härtesten wurden Verbrechengegen Brahmanen gestraft. Die Leibesstrafen be-standen in Verlust von Gliedmaßen, wie der Hände,bei schwereren Verbrechen wurde die Todesstrafeverhängt. Nach der Theorie ist der König Herralles Bodens; ihm gebührte ein bedeutender Theildes Ertrages desselben. Das Gesetzbuch des Manugibt ihm das Recht, den zwölften, achten undsechsten, in Zeiten der Noth selbst den viertenTheil als Abgabe zu fordern. Die Brahmanenwaren frei von allen Abgaben, niedere Hand-werker, Tagelöhner sollten ebenfalls frei sein, da-für aber dem König einen Tag im Monat Fron-dienste thun. Mit der Controle über die Steuernwaren besondere Beamte beauftragt. Ein alt-indisches Heer zerfiel in vier Abtheilungen: Fuß-gänger, Reiter, Elephanten u. Kriegswagen. DieWaffen desselben waren insbesondere Bogen undPfeile, große breite, mit zwei Händen geführteSchwerter, für die Reiter, welche ungesatteltePferde ritten, zwei Wurfspieße u. runde Schilder.Besondere Beamte hatten für die Herbcischaffungder nöthigen Nahrungsmittel zu sorgen, die Auf-sicht über die Waffen, über die Pferde ü. Elephantenzu führen.

Das häusliche Leben anlangend, so war Poly-gamie, wenigstens den höheren Kasten, erlaubt,aber immer scheint doch Eine als rechtmäßigeFrau gegolten zu haben, während die anderenmehr eine Art Concubinen waren. Die Ehenwaren rechtmäßig nur innerhalb derselben Kastegestattet; den häufigen Ansnahmefällen sind diegemischten Kasten entsprungen (s. oben). Diezweite Ehe war der Frau jeder Kaste versagt, dieSelbstverbrennung der Wittwen (Sutti) mit derLeicheihres Mannes eine alte, schon von den Griechenerwähnte Sitte, die, wiewol auf einer falschenAuslegung der heiligen Schriften beruhend, weitum sich gegriffen hat und erst in neuester Zesi