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Indien.
erzeugt, sind zum Dienst der über ihnen stehendenKasten verpflichtet und ihr Erbtheil ist die Unter-thäuigkeit. Die Kasten sind erblich und jeder isteine besondere Thätigkeit zugewiesen, doch kommenmanche Beispiele vor, daß solche, welche durchGeburt anderen Kasten angehörten, Aufnahme selbstin der höchsten Kaste der Brahmanen fanden;ebenso waren viele Herrscher J-s nicht Kshatrija,sondern Vaisja od. Sudra. DieZeit, wo diese Staats-verfassung sich vollständig iu^den Anschauungen fest-gesetzt hatte, ist um das Jahr 1000 v. Chr. zusetzen. Es erhellt daraus, daß zwei Momente,ein ethnographisches, indem die erobernden Arierdie unterworfenen Urbewohner von sich absonder-ten, und ein politisches, indem die herrschendenselbst um die erste Stelle unter sich stritten, welcheeinzunehmen den Brahmanen erst nach blutigenKämpfen mit den Kshatrija gelang, dabeimaßgebendwaren. Schon in alter Zeit finden sich aber da-neben eine Menge Neben- u. Unterkasten, die aufZwischenheirathen der oberen Kasten zurückgeführtwerden, die sich aber dazu auch ans die im Volkeeinmal lebende Überzeugung von der nothwcndi-gen Erblichkeit der Tätigkeiten u. die Zersplitter-ung in mehrere Stände u. aus der Ausdehnungder arischen Eroberung über weitere Theile J-sund Einfügung neuer unterworfener Völker alsneuer Kasten zurllckführen lassen. Dadurch sinddie unreinen Kasten entstanden, welche jetzt mitdem gemeinsaineu Ausdruck Paria genannt wer-den. Wenn daher Megasthenes 7 statt 4 Kastennennt, so sind dabei Unter- neben den Hauptlastenmitgezählt, indem namentlich die der Brahmanenu. Vaisja in Unterkasten zerfielen. Diese 7 Kastensind: Priester (Brahmanen), Ackerleute, Hirten u.Jäger, Künstler u. Handwerker, Krieger, Polizei-aufseher, öffentliche Beamte. Der unreinen Kastengeschieht von ihm keine Erwähnung, im Gegen-theil sagt er ausdrücklich, daß in I. Alle frei seinund gleiche Rechte genießen sollten. Einen Stoßerhielt das Kastensystem durch den Buddhismusmit seiner Theorie von der allgemeinen Gleichheitder Menschen und der allgemeinen Menschenliebe,überwand ihn jedoch u. hielt sich in der Anschau-ung fest. Die Verhältnisse der Kasten selbst ge-stalteten sich in der Zeit des Kampfes zwischen diesenbeiden Religionsparteien aber wesentlich anders.Nur die Brahmanen, als die Träger u. Stützenihrer Richtung, erhielten sich als eigentliche Kaste;die Kshatrija und Vaisja gingen in den Sudranach u. nach auf. Zur Zeit der Vertreibung desBuddhismus (900 n. Chr.) hatte sich das socialeVerhältniß bereits so gestaltet, wie es sich jetztnoch findet, d. h. vom Brahmanischen Gesichts-Punkte aus zerfiel die ganze Bevölkerung inBrahmanen, in Sudra u. die wenigen Überresteder Kshatrija- u. Vaisja-Kasten und in die ge-mischten (und Unter-) Kasten. Die drei oberenKasten zeichnen sich vor der vierten dadurch aus,daß sie in einem gewissen Lebensalter geweihtwerden, was vermittelst Anlegung einer Schnur,die je nach der Kaste aus verschiedenen Stoffen,Baumwolle, Hanf, Schafwolle, verfertigt ist,unter gewissen religiösen Ceremonien geschieht, u.als eine Art von zweiter Geburt des Menschen(daher auch Dvidscha, d. i. Zweimalgeborener,
genannt) betrachtet wird. Nur solche, welche ausiEhen von Männern und Frauen gleicher Kastestammen, gehörten der Kaste des Vaters an; dochkam es sehr häufig vor, daß Glieder höhererKasten Frauen aus einer niederen nahmen. DieKinder, welche solchen Ehen entstammten, bildetennun die Misch- oder Zwischenkastcn, welchendann auch eine besondere erbliche Thätigkeit zuge-wiesen ward.
Was die vier Hauptlasten betrifft, so legtensich a) die Brahmanen das, jedoch in Wirklich-keit sehr häufig mißachtete Vorrecht bei, nicht amLeben gestraft werden zu dürfen. Nach dem Ge-setzbuch des Manu sollen ihre sechs Beschäftigun-gen sein: Lesen der Veden u. Erklärung derselben;Opfern und Beistand bei den Opfern Anderer;Geben u. Empfangen von Almosen; die zweitevierte u. sechste dieser Pflichten kamen ihnen alleinzu. Ihrem Wesen nach waren sie die Träger u.Förderer des gesammten geistigen Lebens der In-der; die Lehrer, höheren u. höchsten Staatsbeam-ten, die Richter und Gelehrten, die Ärzte u. Dich-ter gingen aus ihren Reihen hervor. Zum Zweckdes Lebensunterhaltes war es ihnen gestattet, auchKriegsdienste, Ackerbau, Handel, Viehzucht rc. zutreiben. Die höchste Ehre genossen jedoch diejenigen,welche sich vorzugsweise dem Studium der Vedenwidmeten u. damit ein Auachoretenleben verknüpf-ten (s. Brahmanen). Noch gegenwärtig gehen vieleStaatsbeamte in I. aus dieser Kaste hervor, wiedie Steuereinnehmer, Schreiber, Nentbeamten,Schullehrer; viele dienen auch als Boten, oderwidmen sich dem Handel und anderen Gewerben(stehe unter III.). Im Allgemeinen wissen sietrefflich den Aberglauben und die Borurtheilcihres Volkes zu ihrem Nutzen auszubeuten,b) Die Kshatrija waren zum Kriegsdienstverpflichtet u. hatten der Theorie nach das Vor-recht, daß die Könige aus ihrer Kaste stammenmußten, was jedoch nicht immer wirklich der Fallwar. Im Fall der Noth dursten sie auch dieGeschäfte der Vaisja treiben, o) Die Kaste derVaisja umfaßte die Ackerbauer, Gewerbetrei-benden und Kaufleute, doch dursten sie auch dieGeschäfte der Sudra betreiben. Zur Zeit desMegasthenes war ihre Kaste die zahlreichste, dochist sie im Lause der Zeiten bis auf wenige oderzweifelhafte Reste erloschen, ä) Die Sudrasind nach dem Gesetzbuche zum Dienst bei deudrei oberen Kasten verpflichtet, welche alsdann fürihren Unterhalt zu sorgen haben. Doch kann derSudra zur Beschaffung seines Unterhalts auchHandarbeiten verrichten u. alle anderen Arten vonErwerb verfolgen, nur soll er sich keine eigent-lichen Schätze sammeln. Vom Lesen der Vedenwaren sie ausgeschlossen, zu den Opfern wurde»sie in älterer Zeit noch zugelassen, mußten aberlautlos außerhalb der Opfcrstätte verweilen. Seit-dem sie jedoch bei weitem den größten Theil desindischen Volkes bilden, haben sich diese Ver-hältnisse sehr geändert, u. sie treiben jetzt Acker-bau u. alle Arten von Gewerben. Sie zerfallenin eine große Anzahl von Zünften, welche untereinem Oberhaupte stehen u. gewisse gemeinschaft-liche Gebräuche, Zeichen u. dergl. haben. DieseZünfte, welche von den Europäern ebenfalls Kasten