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Bd. 10 (1877) Hansen - Jokuhama
Entstehung
Seite
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Jndican Jndiction.

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i erhaltung ihrer Autorität hat die Regierung derBereinigten Staaten eine Anzahl Militärstationenerrichtet, die bedeutendsten find: Fort Towson amRed River, Fort Cobb am Washita River, Fort^ Gibson am Arkansas River. Das I. T. bildeteinen Theil des Landstriches, welcher als LouisianaTract 1803 unter Präsident Jefferson von Frank-l reich abgetanst wurde. Übrigens ist die Auflösungi des Territory bei der rapid abnehmenden Be-völkerung (1853 noch auf 400,000 Köpfe geschätzt)nur noch eine Frage der Zeit; verschiedene daraufoder wenigstens auf den größeren Theil desAreals bezügliche Bills sind schon eingebrachtworden. Einstweilen sind die Verhältnisse seit1870 durch eine Art Verfassung im Sinne der derUnion mit einem jährlichen Bundesparlament inder Hauptstadt Tahlequah einer besseren Ordnung,> unterworfen worden. Schroot.

! Jndican, ein in allen Indigo

liefernden Pflanzen enthaltenes Glycosid; auch imu Harn des Menschen und der Säugethiere soll esenthalten u. Ursache der Blaufärbung der Milch^ beim Stehen an der Luft sein. Bitter schmecken-der Syrup, der sich beim Kochen mit verdünnterSchwefelsäure unter Wasseraufnahme in Jndigblauu. Jndiglucin, vgL^Os, eine Zuckerart, spaltet.Letzteres ist ein syrnpartiger, süßschmeckender Kör-st per, der Kupferlösungen reducirt, aber durch Hefenicht in alkoholische Gährung versetzt wird. Broglie.

Indikation, s. Anzeige 4).

!> Judieattvtts, der Modus des Zeitwortes, wo-, mit der Redende einen Zustand od. eine Thätig-keit als wirklich aussagt oder nach der Wirklich-keit fragt.

Jndreator, ein von I. Watt erfundenes In-strument zur Beurtheilung der Wirkungsweise u.Leistung einer Dampfmaschine. Es besteht auseinem kleinen Dampfcylinder mit Kolben, der durcheine Feder gehalten wird u. nach oben eine Stangemit Schreibstift trägt. Verbindet man den Cylin-der des J-s durch ein Rohr, das durch einenDeckel des Dampfcylinders der Dampfmaschinegeht, mit dem Innern dieses Cylinders, so wirdder Dampf, indem er auf den Dampfkolben wirkt,zugleich den J-kolben bewegen, dabei die Spann-st kraft der Feder überwindend. Mit dem J-kolben

st geht auch der Schreibstift auf und nieder. Vor

i demselben ist ein hin- u. hergehender Papierstrei-^ fen angebracht, der die Hin- u. Herbewegnng desDampskolbens der Maschine mitmacht, gewöhnlichdurch einen Hebelmechanismns verkleinert. Aufdiesem Papierstreifen beschreibt der Schreibstifteine geschlossene Figur (J.-Diagramm), deren In-halt proportional ist der vom Dampfe bei einemHube des Kolbens geleisteten Arbeit, so daß diese's daraus berechnet werden kann, und gleichzeitig er-i hält man ans der Gestalt der Figur Ausschluß^ über die Wirkung der Steuerung der Dampf-maschine. Gieseler.

! Judicien (Jnzichten, Anzeigungen, vom lat.

Inäioinm), im Strafproceß Beweis-Umstänve,^ welche nicht die zu beweisende Thatsache selbst in! sich begreifen u. insofern also keinen directen Be-weis liefern, sondern zu der zu beweisenden That-^ fache nur in einem solchen Verhältnis steheü, daßnach logischen Gesetzen ans dem Vorhandensein

> > Pierers Universal-Conversations-Lexikon. 6. Ausl. X.

jener Umstände aus das Vorhandensein dieserThatsache geschlossen werden kann. Während alsodurch die Aussagen eines bei der verbrecherischenThat anwesenden Zeugen od. durch das Geständ-niß der That durch den Angeschuldeten ein un-mittelbarer Beweis geliefert wird, macht bei demJ.-Beweis die richterliche Beweisprüfung einenUmweg. Es fragt sich nämlich hier zunächst da-rum, ob im vorliegenden Falle Umstände über-haupt angezeigt seien, aus welchen auf das Ge-schehensein der verbrecherischen That geschlossenwerden kann. Ein solcher Umstand ist z. B. beiMord das Vermögensinteresse an dem Tode desGetödteten, oder ein bestandener Haß gegen den-selben. Erscheint nun das Vorhandensein irgendeines solchen Umstandes angczeigt, so fragt es sichsodann weiter, ob derselbe bewiesen sei. Ist eraber bewiesen, so kommt es erst zur Hauptfrage,ob von dem fraglichen Umstande mit größerer od.geringerer Sicherheit auf die verbrecherische Thatgeschlossen werden kann, mit anderen Worten, obdas Jndicinm einen stärkeren oder schwächerenVerdachts- und Beweismoment liefert. Wie vielBeweiskraft nun jedem einzelnen Jndicinm, jenachdem dasselbe selbst voll oder halb bewiesen ist,beizumessen sei, suchte seinerzeit die Gesetzgebungdort, wo schriftlicher Proceß und Beweistheoriegalt, kasuistisch und arithmetisch genau zu bestim-men. Nach älterem Deutschen Rechte und derOaroiina durste auf I. allein eine Verurtheilungnicht gebaut werden; bei dem Vorhandensein einergewissen Zahl gewisser I. aber konnte auf An-wendung der Folter erkannt werden, um durchdieselbe noch ein direktes Beweismittel,nämlich das Geständniß des Angeschuldeten, hin-zuznbekommen, u. sodann zu einer Verurtheilunggelangen zu können. Seit Wegfall der Folterwurde particnlargesetzlich auch die Verurtheilungauf bloße I. gestattet, man suchte aber durchpeinlichste Casuistik in der Abwägung der Beweis-kraft der verschiedenen Arten von I. an und fürsich u. in ihrer Verbindung mit directen Beweis-mitteln unbegründeten Verurtheilungen zu begeg-nen. Die Folge war jedoch, daß es nun über-haupt nur in Ausnahmefällen möglich war, zueiner Verurtheilung zu gelangen. Mit Einführ-ung des öffentlich-mündlichen Verfahrens wurdedie ganze Beweisprüfung, also auch die Prüfungdes Beweiswerthes der verschiedenen I., der freienErwägung der Geschworenen und Richter anheim-gegeben. B-zold.

Jndiction (lat. Imiietio), 1) Ansagung einerAuflage. 3) (Römerzinszahl, J-scyklus) EineZeitperiode von 15 Jahren, welche bei den Rö-mern unter Constantin d. Gr. im Jahre 313eingeführt wurde, um darnach die Schätzung derUnterthanen in allen den Römern unterworfenenLändern zu reguliren. Zu Ende jedes Jahreswar eine Schätzung; das erste Mal an Gold, daszweite Mal an Silber, das dritte Mal an Eisen.Um sdie Zeit, wann dieser Zins zu erlegen sei,genau zu fixiren, wurde befohlen, das Jahr derI. von 1 bis 15 immer neben der gewöhnlichenJahreszahl zu bemerken. Doch Hub anfänglich dieI. nicht vom Anfang des Jahres, sondern vom15. Sept., etwas später (bei den griechischen Kai-Band. 48