Telegraph. 243
wurde, u. dem nach u. nach auch die übrigen deut-schen Staaten u. die Niederlande beitraten; die Ver-einsstaatcn eröfsneten ihre T-en auch der Privatcor-respondenz u. schlossen nur diejenigen Telegrammeaus, deren Inhalt gegen die Gesetze verstieß. DieBereinsstaaten hielten 1851 die erste T-cnconfe-renz in Wien ab und beriechen auf dieser, wie ansden nachfolgenden (Berlin 1853, München 1855 ff.)über die zeitgemäße und einheitliche Gestaltung undweitereAusbildung der elektrischen Telegraphie. ZurVermeidung des verzögernden llmtelegraphirens anden Landesgrenzen empfahl Österreich (1851) dieAnwendung der Translation (s. o. 6 k n. 8 o) u.der in seinen Staaten eingeführten Translatoren;bis zum 1. Juli 1852 sollten wenigstens die Haupt-städte der Vereinsstaaten durch Translation ver-bunden sein. Zugleich wurde eine gemeinschaftlicherelegraphischeSchriftsprache festgestellt. Auch wurdenvon da ab die Gebühren für die gesammte inter-nationale Korrespondenz unter alle Bereinsregier--ungen nach Maßgabe der Länge der in Betrieb be»kindlichen T°enlinien jeder Regierung verthcilt; vom1. Juli 1853 bis dahin 1854 wurden dagegen ver-suchsweise die Proportionszahlen für die Vertheilnngdes gemeinsamen Einkommens gebildet ans demProducts der höchsten Zonenzahl jedes Staates mitder Zahl der im Lause des Quartals angekommenen,abgegangenen n. Transittelegramme. 1853 wurdeeine Dienstanweisung für die Telegraphisten ent-worfen, der Nachtdienst bei den Hanptstationen ein-geführt, die bisher von Österreich kür Phrasen an-gcwendeten Schriftzeichen für den internationalentelegraphischen Verkehr innerhalb des Vereins an-genommen und Privattelegramme in französischer n.englischer Sprache zur Beförderung innerhalb desVereinsgebietes zugelassen. 1857 brachte Revisiondes Bereinsvertrags aus die Zeit vom 1 .April 1858bis 31. März 1864 u. eine Herabsetzung der Beför-derungsgebühren. Letztere wuchsen im Vereine stetsmit der direkten (d. h. in der Luft gemessenen) Ent-fernung der Aufgabe- u. Empfangsstation des Tele-gramms; vom 1. April 1858 ab ward die Wortzah!des einfachen Telegramms auf 20 festgesetzt u. kostetebis zur Entfernung von 10, 25, 45, 70, 100, 135,175 u. s. w. geogr. Meilen (mit diesen Entfernun-gen als Halbmesser um die Aufgabestation geschla-genen Kreise lieferten die erste, zweite, dritte rc. Zone)bezw. 12, 24, 36, 48, 60, 72, 84 Ngr.; für je 10Worte mehr wuchs die Gebühr um die Hälfte. Vom1. Oct. 1863 wurde der Tarif wieder ermäßigt u.Las gesammte Vereinsgebiet nur noch in 4 Zonengetheilt; 10,45,100 Meilen u. darüber, resp. 8,16, 24,32 Ngr. Der Verein schloß zum Theil schon1852 Verträge mit der Schweiz, Frankreich, Eng-land, Belgien, Rußland, den Donaufürstenthümern,Türkei, Sardinien, Rom u. Neapel, unter Zulassungder englischen, französischen u. deutschen, zum Theilauch der italienischen u. holländischen Sprache. BeimAbtelegraphiren hatten die Privattelegramme denAmtstelegrainmen der Verwaltung u. diese wiederden Regierungs- od. Staaisielegrammen nachzu-stehen; letztere allein durften chifsrirt anfgegebenwerde». Depeschen an Orte, welche nicht an derT-enlinie liegen, konnten von der letzten Station ent-weder durch Post oder Extraboten weiter befördertwerden. Gegen die guten Sitten verstoßende oder
Störung der öffentlichen Ordnung bezweckende Tele-gramme sollten zurückgewiesen werden. MehrereStaaten des Vereins hatten für die Correspondcnz imInlands einen erniedrigten Tarif. Selbständige Ver-waltungen hatten z. B. Oldenburg u. Braunschweig.Im internationalen Verkehr der außerdeutschen Län-der galten früher nach der Pariser Convention vom
4. Oct. 1852 die Bestimmungen des Vereinstarifs.Nach dem Tarif der Pariser Convention vom 19.Dec. 1855 zwischen Frankreich, Sardinien, Spanien,Belgien n. der Schweiz kostete eine Depesche von 15Worten Text und 5 Worten Adresse ans 100, 250,450, 700,1000 km I), 3, 4z, 6, 7z Francs. DerTarif der Brüsseler Convention (übereinstimmendmit dem Berner Vertrag, dem FriedrichshafenerVertrag n. dem Stuttgarter Vereinsvertrag) behieltfür den Verein die Vereinszonen, für die andernStaaten die der Pariser Convention bei n. setzte dieGebühr der einfachen Depesche von 20 Worten auf12 Ngr. Auch die Schweiz, Frankreich, Belgien hat-ten ermäßigte Tarife für den inländischen Verkehr.Mit dem Jahre 1865 ging man an die Herstellungeines allgemeinen internationalen T-enverbandes,n.bei der letzten internationalen T-enconferenz in Pe-tersburg 1878 waren bereits so ziemlich alle Staa-ten u. T-engesellschaften vertreten. Die Taxe für deninternationalen Verkehr ist bezüglich der Entfernungfür jeden Staat eine höchstens zweistufige. In Be-treff der Wertzahl ist im Allgemeinen noch eine Ein-heitstaxe für Telegramme bis zu 20 Wörtern ange-nommen, im Verkehr mit den Staaten außer Europadagegen wächst die Gebühr von Wort zu Wort; die-ser Worttaris hat sich auch, wesentlich durch die Be-mühungen des deutschen Generalpostmeisters Ste-phan bereits in mehreren Einzelstaaten für den in-ner» Verkehr, sowie im Verkehr mehrerer Staatenunter einander Eingang verschafft.
Einen Überblick über die dermalige Ausbreitungund Leistung der elektrischen T-en gewährt die Ta-belle auf S. 244.
Neuere Literatur: Schellen, Der elektromag-netische T., Braunschw. 1850, 5. A. 1870; Galle,Katechismus der elektrischen T., 2. A. Lpz. 1859,
5. A., bearbeitet von Zetzsche, Lpz. 1873; Knies,Der T. als Verkehrsmittel, Tüb. 1857; Viechel-mann, Elemente der unterseeischen Telegraphie (nachDelamarche), Berl. 1860; Dub, Die Anwendungdes Elektromagnetismus, ebd. 1862, 2. A. ebend.1873; Sabine, Uslars anä 1?roArs8s ob lbs slse-trie tsis^rapff, 3.A. London 1872; Shafsner, Mislsls^raxir mannai., a oomplols Instor/ null cte-seriptnon etc., New Jork 1859; Prescott, bllsstri-oitz' anä lirs sisotrie lsie^raplr, New Jork 1877:Moigno, Mails äs leisArapiris sisolrigns. Paris1849; Blavier, Nouveau Mails äs lslsxtrapiüsslsetvigns, 2Bde.,Par. 1865 u. 1867; Du Moncel,küxposs äeo applie. äs I'sisetrisits, 2. A., Paris1872—78, 5 Bde.; Glöseuer, Mails Asnsral ässappl. äs I'slsotr., Paris u. Lüttich 1861; Zetzsche»Copirtelegraphen, Typendrucktelegraphen u.Doppel-telegraphie, Lpz. 1865; Ders., Abriß der Geschichteder elektrischen Telegraphie, Berl. 1874; Derselbe,Entwickelung der automatischen Telegraphie, Berl.1875; Ders., Handbuch der elektrischen Telegraphie,4 Bde., Berl. 1876 ff.; Culley, Hanäboolc ob prao-iisal lsls§rapli^, London 1871; Rother, DerT-en-
16 *