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Stifter —
solche, welche noch Studien machten, wurden unterdem Namen Domicellare ausgenommen. DenBürgerlichen stand nur der Eintritt in die Unter-u.Neben-S-er offen. Das unbequemeZusammenlebenlöste sich indessen bald auf u. die Canoniker bezogengesonderte Wohnungen um die Kirche. Die Stell-ung der S-er war sowol in kirchlicher als in politi-scher Beziehung eine bedeutende. Die S-s- oderDomherren waren der Senat des Bischofs,,führtenssäs vaoauto die Verwaltung der Diöcese u. wähl-ten den Bischof, u. die S-er waren zum Theil reichs-unmittelbar, besaßen demnach Landeshoheit undStimmrecht auf den Reichstagen. Infolge der Re-formation wurden viele S-er protestantisch, verlorenLandeshoheit u. den Bischof, dessen Stelle der Lan-dessürst einnahm. Nur das protestantische BisthumLübeck u. das aus gemischten Capitularen bestehendeS. in Osnabrück, dessen Bischof abwechselnd ein Ka-tholik u. ein Protestant sein sollte, behielten die altenRechte. Durch den Lüneviller Frieden (1801) u. denReichsdeputationshauptschluß (26.Febr. 1803) wur-den die Erz- u.Hoch-S- er Mainz, Köln, Trier,Speyer,Worms, Salzburg, Lüttich, Passau, Trient, Brixen,Constanz, Bamberg, Freifing, Eichstädt, Würzburg,Münster, Hildesheim, Paderborn u. Osnabrück u.eine große Anzahl Abteien, Klöster u. adelige Fräu-lein-S-er theils an Frankreich abgetreten, theils zurEntschädigung der Fürsten säcularisirt; das Gebietdieser Anstalten an den beiden Rheinufern wird auf1710 H>M u. das Einkommen auf 21,026,000 Gul-den geschätzt. Die protestantischen Fürsten ließendagegen die protestantischen S-er bestehen. Obgleichbei der Säkularisation den Domcapiteln ein be-stimmtes Einkommen zugesagt war, so erfolgte das-selbe doch so dürftig, daß die Canoniker zum Theilsich zerstreuten u. viele Bischöfe nach u. nach keineCapitel mehr hatten. Nach dem Wiener Congreßeinigten sich die meisten Staaten mit dem Papsteüber Begrenzung der Diöcese, Einrichtung u. Do-tation der Domcapitel wieder. Die säcularisirtenod. protestantisch gewordenen S-er erhielten häufigeine besondere Verfassung u. Verwaltung; die Prä-benden der Mitglieder aber wurden in Pensionenverwandelt, die oft mit Ämtern u. Stellen Gelehrterverbunden sind. Nach dem Muster der männlichenS-er bildeten sich schon im 8. Jahrh. auch weib-liche aus regulirten Chorfrauen. Die späteren Da-men-S-er (freie weltadeligeDamen-S-er) hatteneine freiere Verfassung u. gewährten vornehmen u.bes. adeligen Fräuleins bis zur etwaigen HeirathUnterkommen, während andere wieder den Genußder Pfründe auch außerhalb des S-es zulassen, dasHeiraihen aber nur gegen Verzicht ans die Pfründe.Davon gibt es jetzt noch sowol katholische als prote-stantische, wo adelige Mädchen (S-sfräulcin) erzo-gen u. unterrichtet werden. S-sdamen (S-ssrauen,auch Canonissiunen) sind entweder Erzieherinnen inden S-eru od. Erwachsene, welche neben den Zög-lingen Wohnung u. Beköstigung im S. haben oderüberhaupt im Besitze einer S-s-Pfründe befindlicheDamen. Im S»e selbst leben meist nur die Pröpstinund Vorsteherin und eine kleine Anzahl S-sdamen.4) Landesabtheilung in den Skandinavischen Nei-chen , für kirchliche Zwecke u. dem Bisthuin andererLänder entsprechend. In Norwegen ist das S. zu-gleich auch politische Eintheiluug. Lagai.-
Stiftshütte.
Stifter, Adalbert, deutscher Dichter, geb. 23.Oct. 1806 zu Oberplan in Böhmen; studirte seit1826 in Wien die Rechtswissenschaften, dann dieStaatswissenschaften, Mathematik u. Naturwissen-schaften, wurde nach beendigten Studien Lehrer desjungen Fürsten Richard Metternich, zog sich 1848nach Linz zurück, wurde hier 1849 Schulrath für dieVolksschulen in Oberösterreich und starb, seit 1865pensionirt, 28. Jan. 1868. Aus seinen zahlreichenSchriften, Idyllen u. Novellen tritt uns ein bezau-bernd frischer Natursinn u. feine Psychologie entge-gen. Seine Idyllen u. Novellen erschienen unt. d.Titel: Studien, Pest 1844—51, 6 Bde., neueste A.1878, 3 Bde., u. unter d. Tit.: Bunte Steine, ebd.1853, 2 Thle., 5. A. 1876. Nachher erschienen vonihm: Nachsommer (Roman), 1857, 3 Bde., 3. A.1877, und Witiko (Erzählung), 1865—67, 3 Bde.Sein Nachlaß (Briefe, Erzählungen, VermischteSchriften) Hrsg. von Aprent. Vgl. E. Kuh, A. S.,Wien 1868; Ders., Grillparzer u. A. S., Preßb.1872; Markus, Adalbert S., Wien 1877.
Stiftgewehr (Dorngewehr), von dem franz.Oberst Thouvenin 1844 construirt u. in verschiedeneArmeen Angeführt gewesen, hatte im Lauf am Hin-teren Ende desselben einen Stift od. Dorn, in welchendas Geschoß durch Stöße mit dem Ladestock einge-preßt, infolge dessen erweitert u. an die Laufwandungangedrückt wurde; vgl. Handfeuerwaffen.
Stiftschreiber, so v. w. Drucktelegraph, s. u.Telegraph.
Stiftshütte (Zelt der göttlichen Zusammenkunftmit dem Priester, Zelt der göttlichen Offenbarung,hebr. Ohel Moed, auch Nisdikun, Wohnung Got-tes genannt), eintragbares Heiligthum der Israe-liten. Dasselbe war zuerst in der Stadt Schilo. DieS. war in einen Vorhof, ein Heiliges u. ein Aller-heiligstes getheilt. Im ersten war der Opferaltaraus Akazieuholz, mit Erz überzogen. Im Heilig-thum war ein siebenarmiger goldener Leuchter ausgetriebener Arbeit, ein Tisch aus Akazieuholz, mitGold überzogen, auf welchem die 12 Schaubrode(s. d. Art.) lagen. Im Allerhciligsteu war der gol-dene Räucheraltar u. die Bundeslade, innen u. außenmit Gold überzogen u. mit einem Deckel aus Goldversehen, an dem zwei goldene Cherubim die Flügelansbreiteten. Anfangs scheinen die Israeliten blosdie Bundeslade als Erinnerung der Verehrung Got-tes gehabt zu haben, u. allmählich erst zur Errichtungu. weiteren Ausschmückung eines Zeltes geschrittenzu sein, ja, es scheinen sogar mehrere solcher Zeltebestanden zu haben von der Richterzeit bis zur Zer-störung des Reiches Israel. Solche „HeiligthümerJsraelsu.HöhenJsaaks" werden erwähntbeiEzechielund Amos. Zu Sauls Zeit war ein solches in Nob,während die Bundeslade, die zu Elis Zeiten von denPhilistern genommen ward, von diesen dann nachBethschemesch gebracht, dann kam sie nach Kiriath-Jearim, daun unter Saul nach Gibea,von wo sie Da-vid nach Zion brachte. (SebachimZ14.) VonSalomowird erzählt, er habedie Bundeslade u. dieS. sammtallen ihren Geräthen in den Tempel zu Jerusalemgebracht. Während der Trennung Israels in zweiReiche versetzte man die Errichtung der S. in dieZeit der Wanderung Israels durch die Wüste. DerErzähler (2. M. Cap. 35 ff.) läßt ebenso den StammJuda an der Errichtung theilnehmen, wie die übri-