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Ueber Wahrscheinlichkeitsrechnung : Vortrag, gehalten im Lese-Verein zu Tarnowitz am 17. Februar 1879
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sollen, ist die gesuchte Wahrscheinlichkeit das Produkt aus denWahrscheinlichkeiten der einzelnen Ereignisse, also 0,83-0,87 --0,72.

2) Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß die Ehe nach10 Jahren durch den Tod getrennt, also wenigstens einer derEhegatten aus dem Leben geschieden sei?

Entweder besteht die Ehe nach 10 Jahren, oder sie hatgeendet. Die Summe ans den Wahrscheinlichkeiten für diesebeiden Ereignisse ist daher, da eines derselben jedenfalls ein-getreten ist, die Gewißheit, 1; und demnach die Wahrscheinlich-keit, daß die Ehe ausgehört habe, 1 0,72 --- 0,28.

3) Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß nach 10 Jahrender Mann, oder die Frau, oder beide, also jedenfalls einer derEhegattten noch lebe?

Die Wahrscheinlichkeit, daß nach 10 Jahren der Mann ge-storben, beträgt 10,83 0,17, diejenige, daß nach dieser Zeitdie Frau todt sei, 1 0,87 0,13; und demnach die Wahr-scheinlichkeit, daß beide Ehegatten nach 10 Jahren aus demLeben geschieden seien, 0,17-0,13 0,022. Hieraus folgt fürdie Wahrscheinlichkeit, daß nicht jeder der beiden Ehegattennach 10 Jahren gestorben, sondern mindestens noch einer der-selben am Leben sei, in gleicher Weise wie bei der zweiten Frage1 0,022---0,978. Demnach darf man, selbstverständlich unterder Voraussetzung eines normalen Zeitlaufs, fast als gewiß an-nehmen, daß die Kinder nach 10 Jahren nicht ohne jede elterlicheStütze seien.

In diesen Betrachtungen wurden für die Behandlung derräthselhaftesten, unaufgeklärtesten aller Erscheinungen dieselbenGesetze verwandt, wie sie die Wahrscheinlichkeit für nur vomZufall beherrschte Vorfälle, z. B. für das Würfelspiel, aufstellt.Ist man aber wirklich berechtigt, Leben und Tod eines Menschenin gleicher Weise als einen rein zufälligen Vorgang aufzufassen,

(S9S)