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zu machen, die christgläubigen und gutherzigen Menschen zu Begier und Lustein und versehen dieselben mit anreizenden Gaben und Geschenken, nämlichmit Jndulgenzen und Ablässen, auf daß sie dadurch der göttlichen Gnadenoch zugänglicher werden. Sodann begehren wir derhalben, daß die Pfarr-kirche des Märtyrers St. Georg in der Stadt Walldürn, Würzburger Bis-thums, welche, so wie wir vernommen, zu ihren Gebäuen und Bauwerkeneiner nicht geringen Ergänzung und Wiederherstellung bedarf, und welchean Büchern und Kirchenornaten Mangel hat, in Ehren gehalten werde;und daß sodann die Christgläubigen, vornehmlich aus dieser Ursache, weilallda das wunderwirkliche Blut Christi in einem Korporale in der Formund Gestalt, in welcher Christus an dem Holze des gnadenreichen Kreuzesgehangen auch mit manchfaltigen Figuren der Veronika erscheint, sich mitbesonderer Andacht benehmen.
Die Kirche werde mit einhelliger, ehrerbietiger Uebung und Andachtstets besucht und in ihren Gebäuden und Bauwerken erneuert und ebensodie Kelche, Bücher, Kirchenzierde und Ornate aufgefrischt und damit dieChristgläubigen desto lieber in Andacht in dieser Kirche zusammenkommenund damit aus diesen Gaben für sie desto reichlicher die himmlischen Gnadenherabströmen und sie dieselben schauen, so erledigen und erlassen wir gnädig-lich durch des allmächtigen Gottes Barmherzigkeit und vertrauend auf diesürtreffliche Herrlichkeit der Apostel Petrus und Paulus, allen denen, diewahrhaft Reu und Leid tragen, ihre Sünden gebeichtet und auf den achtenTag") des Frohnleichnams Christi, von der ersten Vesper an bis znrandern eingeschlossen, verharrlich in Verehrung gemeldete Kirche zu Walldürnandächtig besuchen, auch zu dem Gebäu zur Ausbesserung und Aufbauungderselben, zur Zierde und zum Ornat gedachter Kirche ihre Steuer und mildeHand bieten oder sonst anderseitige Almosen daselbst geben und austheilen,drei Jahre und drei Quadragenen von ihren Strafen und Bußen. Wirwollen aber, daß, wenn jene, die zu irgend einer andern Zeit die Kirchebesuchen und zu ihrer Aufbauung und Nothdürftigkeit ihre hilfreiche Handbieten oder sonst auf eine andere Zeit daselbst Almosen austheilen, oderwenn sonst irgend ein Anlaß für immer oder auf eine bestimmte noch nichtverflossene Zeit dauernd von uns gestattet wird, gegenwärtige Urkunde ohneKraft und Geltung sein solle.
Gegeben zu Rom zu St. Peter im Jahre der Geburt Christi 1443am 31. März, unseres Pontifikats im 15. Jahre.
„Als sie dann die Bulle mit dem wunderwerklichen Blute empfangen,haben sie dann mit Freuden nach Deutschland sich gekehrt und es in dieStadt Walldürn getragen; also ist die Christgläubige, verehrungswürdigeAndacht vermehrt worden, ein großer Zulauf des Volkes zu der Kirche St.
H Soll heißen: Während der Oktav.