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Reichstagsakten I, 1427.
III. 245
1427 Apr. 8. Kg. Sigmund an Fft: beglaubigt seinen ProtonotarMichel Propst zu Boleslav. Or. 26
— April 16. Ulm an Fft: bittet um Nachricht, ob der auf April 27wegen der Hussiten angesetzte Ffter Tag auch stattfinden werde.Or. 27
— April 19. Fft an Ulm: dass der nach Fit angesetzte Tag statt-finden werde. Entwurf. R T A IX, 46. 28
— April 25. Mainz an Fft: fragt an, ob der nach Fft angesetzteTag stattfinden werde. Or. 11 T A IX, 47. 29
— nach April 25 (s. a. et d.) Fft an Mainz: dass der Ffter Tagstattfinde. Entwurf. 60
— April 27. Erzbischof Konrad v. Mainz an Fft: bittet um Geleitzu dem Ffter Tage für den Bischof Johann v. Würzburg undseine anderen nichtgen. Abgesandten. Or. 61
— April 28. Fft an Erzbischof Konrad v. Mainz: sagt das Geleitfür den Bischof v. Würzburg und seine anderen Gesandten zu.Entwurf. 62
— April 29. Geleitsbrief Efts für den Erzbischof Konrad v. Mainzfür den Ffter Tag. Entwurf. 66
— April 29. Mainz an Fft: bittet um Nachricht, ob der Ffter Tagstattfindet und ob viele Städteboten da sind. Or. R T A IX, 47. 64
— April 30. Augsburg an Fft: bittet um Nachricht über den FfterTag. Or. RTAIX, 48. 65
- nach April 30 (s. a. et d.) Fft an Augsburg: dass der vonFürsten, Flerren und Städten besuchte Tag bereits zu Ende ist,dass Augsburg in den für es bestimmten Briefen des Markgrafenv. Brandenburg jedenfalls die gewünschte Aufklärung finden werde.Entwurf. R T A IX, 49. 66
— Sept. 14. Erzbischof Konrad v. Mainz an Fft: bittet um Geleitfür sich, den Bischof v. Würzburg und beider Begleitung zu demvom Kardinallegaten aus England veranlassten Ffter Tage. Or. 67
— Sept. 15. Fft an den Erzbischof Konrad v. Mainz: gewährt dasgewünschte Geleit, bittet, keine Feinde der Stadt mitzubringen.Entwurf. 68
— Nov. 13. Fft gibt dem Erzbischofe Konrad v. Mainz und denSeinen für ihr Kommen nach Fft freies Geleit unter der Bitte,keine Feinde der Stadt mitbringen zu wollen. Auf der Rückseitegesiegelte, aber an zwei Stellen korrigierte Ausfertigung. 69
— Nov. 16. Hamburg an Fft: bittet sein Nichtsenden von Botenzu dem vom Kardinallegaten angesetzten Ffter Tage bei diesem
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