Kaiserschreiben VI, VII, 1478—1485. III. 137
1478 Sept. 27. F. bittet Fft um Förderung eines Laibachers in dessenRechtsstreit mit dem Kölner Jan v. Moringen, von dem erstererin Fft Tuch gekauft hat. 241
— Okt. 29. F. fordert Fft auf, seinem Kaplan Johann Rauch, demder Ffter Hans Masselhart Geld schuldet, zu diesem Gclde zuverhelfen. 233
1481 Juli 20. F. fordert Fft auf, von Jakob v. Steinhaus, dem erden halben Zehnten zu Wolfskehlen verliehen habe, in seinemNamen den Lehenseid entgegenzunehmen. VII, 1
— Sept. 16. F. ersucht Fft, ihm sofort 100 Zentner geläutertenSalpeter gegen Bezahlung nach Wien zu senden. 2
— Okt. 30. Regensburg bittet Fft, einem seiner Bürger 66 5 Guldenauszufolgen, welche der Kaiser demselben auf Fft angewiesenhabe. 4
— Nov. 28. F. ladet Fft vor, binnen 45 Tagen auf einem Rechts-tage sich zu rechtfertigen, weil die Stadt dem Beschlüsse desNürnberger Tages betr. Hülfeleistung gegen den König v. Ungarnnicht nachgekommen sei. 3
1483 März 21. F. erklärt, dass Fft die ihm auf dem NürnbergerTage auferlegte Hülfe geleistet habe. 5
1484 Dez. 22. Markgraf Albrecht v. Brandenburg beglaubigt bei FftJorg Gej'er zu mündlicher Verhandlung (laut Rücknotiz die Be-stellung von Herberge für 200 Pferde betr.). 6
— Dez. 23. Erzbischof Hermann v. Köln beglaubigt bei Fit gen.Gesandte zur Bestellung von Herberge. 7
1485 Jan. 17. Graf Eberhard der Alte V .Württemberg dankt für dieseinem Gesandten gewährte Unterstützung bei der Bestellung vonHerberge, bittet um weitere Förderung und um Geleit. 1)
— Jan. 21. Ders. bestellt bei Fft die Herberge wieder ab, da erverhindert sei, den Tag zu besuchen. 11
— Febr. 8. Erzbischof Johann v. Trier ersucht Fft um Geleit fürsich und Gefolge zum bevorstehenden Ffter Tage. 8
— Febr. 10. Geleitsbrief Ffts für Erzbischof Johann v. Trier undGefolge. Entwurf. 10
— Nov. 29. Verzeichniss der Todtschläger und Uebelthäter, welchemit dem Kaiser nach Fft kamen. 24
— Nov. 30. Der aus Fft wegen Todtschlags verwiesene PeterScheckart aus Sachsenhausen bittet F. um Fürsprache, dass erwieder in Fft wohnen dürfe. Abschrift. 28