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3 (1892)
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11
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Privilegien 1357 —1360.

III. 11

1357 Juni 8. K. befreit die Ffter von dem neuen Weggeld zu Fried-berg, so dass sie fortan dort nur das alte Weggeld zahlen sollen.PP162. III

1358 Juni 2. K. verleiht Fft das Recht, von jedem Fuder Steine,das als Entgelt für ein ausgeführtes Fass Wein in die Stadt ge-fahren werden muss, einen grossen alten Turnos zu nehmen. 112

— Aug. 8. K. bestätigt den Verkauf der Mainzer Gefälle von denFfter Juden an die Stadt Fft und gestattet letzterer, die Kauf-summe von 7500 Gulden von den dortigen Juden zunehmen. 113

— Aug. 24. Erzbischof Gerlach v. Mainz verkauft die 900 PfundHeller, die das Mainzer Stift auf die Ffter Juden gehabt hat, an Fitum 7500 Gulden und bestätigt den Empfang dieser Summe. 111-

— Sept. 6. Eberhard und Isingard v. Eppstein erklären, dass Erz-bischof Gerlach v. Mainz die 100 Mark Kölnischer Pfennige, diedas Stift Mainz ihren Vorfahren auf die Ffter Juden versetzt habe,wieder zurückgekauft habe. 115

- Nov. 11. Richtung Ulrichs v. Hanau zwischen dem Rath zu Ffteiner-, den Handwerken und der Gemeinde dort andrerseits, ß U 658.

Ugb. A 82 Nr. 43.

— Dez. 24. K. bestätigt Fft den Empfang von 8000 Gulden aufdie 11 ,000 Gulden, welche ihm die Stadt an letztem 11. Nov. zuzahlen schuldig war, von denen 2000 an Ulrich v. Hanau und1000 an Bischof Dietrich v. Minden zu zahlen sind. 116

1359 Febr. 14. K. bevollmächtigt Ulrich v. Hanau, Landvogt in derWetterau, zur Ergänzung des unvollständigen Schöffengerichts zuFft drei Schöffen aus der Gemeinde und drei aus den Handwerkenzu ernennen, diese sechs Stellen auch ferner zu besetzen, sowiedie anderen acht Stellen und die Rathmannenstellen gleichfalls zubesetzen, wenn solche im Falle der Erledigung nicht binnen einemMonat von den Schöffen und den Rathmannen besetzt würden.Abschrift. B U 662. Ugb. A 81 F.

1360 Febr. 23. K. ordnet nach Aufhebung früherer Verfügungendie Berechtigungen der Handwerke und der Gemeinde in Fft zuden Rathswahlen. Zwei Ausfertigungen. B U 671. 117, 117a

— März 2. Iv. verpfändet Ulrich v. Hanau zum Ersatz der von dem-selben bei der Zerstörung von Vilmar gehabten Kosten des ReichesForst und den Buchwald bei Fft für 1000 kleine Goldgulden überdie 400 Gulden, für die er ihm schon früher den Wald ver-pfändet hat, und bestimmt, dass er oder seine Nachkommen denWald nur zusammen mit dem bereits an Ulrich verpfändetenFfter Schultheissenamte wieder einlösen sollen. 118