Druckschrift 
4 (1894)
Seite
85
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Acht und Aberacht 1463—1497.

IV. 85

1463 April 19. K. Friedrich zeigt FTt an, dass er die Stadt Wienwegen Konfiskation der Habe, Schmähung und körperlicher Schä-digung der Wiener Bürger Münznieister Niklas Teschler, HansKunstorffer, Lorenz Stadler, Hans Tanhauser, Simon Pöttl, UlrichBerman, Härtung und Cappell jun. und Christian Kornfayl in Achtund Aberacht gethan hat. Or. 52

1473 Okt. 23. K. Friedrich befiehlt allen Reichständen, mit Johannv. Nordeck zur Rabenau und seinen Helfern, der etlichen FfterBürgern mitten im Frieden an dem Hessenfurt 94 Ochsen ge-nommen hat, keinerlei Gemeinschaft zu haben. Or. 53

1486 Nov. 27. K. Friedrich erklärt Georg, Arnold und Friedrich v.Rosenberg und ihre gen. Helfer, die, ohne den Rechtsweg zu be-schreiten, dem Bischof Rudolf v. Würzburg Fehde angekündigtund denselben überfallen haben, in die Strafe der Goldenen Bulleverfallen und verbietet jegliche Gemeinschaft mit ihnen. Druck, miteinem weiteren Druck vom gleichen Tage allein die v. Rosen-berg betr. und mit darunter gedruckter Strafe nach der königlichenReformation. 54

- Dez. 14. Bischof Rudolf v. Würzburg zeigt an, dass K. FriedrichGeorg, Arnold und Friedrich v. Rosenberg, die wegen An-sprüchen aus dem Erbe ihres Vetters Anselm v. Rosenberg gegenLehens- und Eidverpflichtung dem Bischof und Kapitel muthwilligFehde angekündigt und dieselben beschädigt haben, in Acht undAberacht gethan hat. Druck. 54

1487 Dez. 26. Bischof Rudolf v. Würzburg schickt Abschrift deskaiserlichen Unheils gegen Georg, Arnold und Friedrich v. Rosen-berg. Or. 54

1497 Juni 5. Kg. Maximilian thut die Städte Danzig und Elbingauf Grund der Klage des Thomas Jodeck über gewaltsame Weg-nahme von Kornschiffen auf der Weichsel und wegen Nicht-erscheinens vor dem Hofgericht in die Acht. Abschrift. Mit denAkten über den Prozess des Thomas Jodeck, des SigmundZwickopf und die Verhandlungen des Jakob Sendelbechcr mit derStadt Fft aus Anlass jener Achtserklärung aus den Jahren1503—1517, 1517-1519, 1517—1523. 56

— Okt. 10. Kg. Maximilian befiehlt allen Reichsständen, dem SohneUlrich Varenbüchlers nicht zu gestatten, die zuerst auf seine Klageausgesprochene, jetzt auf Veranlassung der Eidgenossen gelösteAcht gegen die Stadt St. Gallen zur Durchführung zu bringen. Or. 55