Münzwesen 1407 —1408.
IV.
1407 Jan. 22. Fft an Mainz: hältFit, Worms, Speier und
Strassburg
es für besser, dass Köhl, Mainz,einen Städtetag zur Be-rathung über die zu machenden Münzanträge abhalten und mitdiesen Anträgen dann ihre Botschaften zu dem Könige Lind denin Betracht kommenden Fürsten schicken. Entwurf. RTA VI,
139- 38
— — Desgl. an Köln im selben Sinne, laut Notiz auf der Rückseitedes Entwurfes für Mainz. 38
— vor Jan. 25 (s. a. et d.) Erzbischof Friedrich v. Köln macht seineneue Ordnung für Prägung von Gold- und Silbermünzen bekannt.Abschrift. RTA VI, 140. 39
— vor Jan. 25 (s. a. et d.) Köln macht die neue Münzordnung des KölnerErzbischofs bekannt und gibt Anordnungen für den Gebrauch derdarnach geprägten Münzen. Abschrift. RTA VI, 141. 39a
— Febr. ij . Fft an Kg. Ruprecht: bittet ihn mit Begründung, vonVeränderungen der goldenen und silbernen Münze abzusehen, hältes nach Darlegung seines Standpunktes nicht für nöthig, seine Ge-sandten für Februar 20 nach Bacharach zu senden. Entwurf.RTA VI, 143. 40
1408 Juni 16. Speier an Eft: schlägt vor, wegen der Missstände dergoldenen Münze einen Städtetag mit Strassburg, Worms, Mainzin Speier abzuhalten, denen es auch in dieser Form geschriebenhat. Or. RTA VI, 288. "" 41
— Juni 20. Mainz an Eft: ist mit Efts Vorschlag einverstanden,wegen der Münzgebrechen nicht einen Tag in Speier, wie letz-teres vorgeschlagen, sondern einen solchen in Mainz und mitHinzuziehung von Köln und einiger anderer Städte abzuhalten; willdas Speier mittheilen. Or. RTA VI, 289. 42
Juni 21. Eft an Mainz: ist mit dessen Vorhaben einverstandenund bittet um Mittheilung der Antwort Speiers behufs Benach-richtigung Kölns, da eine solche ohne Kenntniss der Meinungvon Strassburg, Worms und Speier nicht möglich sei. Entwurf.RTA VI, 289. 43
- Juli 11. Die in Ulm versammelten Städteboten der SchwäbischenStädte an Strassburg: dass nach einer mehrfachen Untersuchung dieGulden der Rheinischen Kurfürsten den königlichen Vorschrif-ten nicht entsprechend seien und dass sie den König um Abstel-lung dieses Schadens bitten wollen; im Falle der Weigerung seiensie dann für gemeinsames Vorgehen aller Reichsstädte. Abschriftin Strassburgs Brief von Juli 20. RTA VI, 272. 46b