Münz wesen 1402.
IV. 3
1402 Mai 6. Desgl. an Köln mit kleiner Abänderung, nach einerNotiz unter dem vorigen. 20
Mai 31. Nürnberg an Fft: beklagt die immer wachsende Ver-schlechterung der Rheinischen Goldgulden und empfiehlt deshalbden Besuch des vom Könige nach Mainz angesetzten Tages. Or.RTA V, 298. 21
Juni 1. Mainz an Fft: dass auf Pfingsten ein Tag der Städte Worms,Speier, Strassburg und Mainz in Strassburg wegen der Münzegewesen ist, dass dort beschlossen wurde, falls der König dieStädte zu dem auf Juni 4 nach Mainz angesetzten Tage einladet, Be-vollmächtigte zu schicken, falls nicht, dass die Städte einanderdann schriftlich ihre Meinung mittheilen. Or. RTA V, 299. 22Juni 23. Aufzeichnung über die Rathschlagung der königlichen undkurfürstlichen Gesandten betr. Gestaltung der Goldmünze, sowieder in Mainz anwesenden Städteboten, über das Verhalten betr.die früher geprägten Gulden Juli 13 zu berathen. Abschrift.RTA V, 303.' ^ 23
— Kg. Ruprecht an Fft, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar:Ordnung betr. das Schlagen von Goldmünzen im Reiche auf22 72 Karat, 66 Gulden auf die Mark. Or. und Abschrift. RTAV, 305. 24-, 24a
Juni 24. Münzprobe. Abschrift. Archiv N. F. VIII, 217; RTAV, 336. 12d
Juli 7. Kg. Ruprecht an Fft: verlangt Sendung eines FfterRathsmitgliedes nach Bacharach zur Besprechung über die gol-dene Münze. Or, RTA V, 344. 25Juli 13 (s. a. et d.) Münzprobe. Abschrift. Archiv N. F. VIII,212; RTA V, 346. 12aAug. 24. Fft an die in Worms versammelten Gesandten vonMainz, Strassburg, Speier und Worms: dass es sich betr. die Guldenan das frühere Abkommen Ffts mit jenen Städten hält; sendet aufWunsch sein Gewicht für die Gulden; in einer Nachschrift gibt.es Auskunft über seine Behandlung der Gulden der Mainzer undTrierer Kurfürsten. Entwurf. RTA V, 354. 20Aug. 26 (s. a.) Mainz an Fft: sendet sein Gewicht der goldenenMünze, das Fft als Gegengabe für das seinige verlangt hat. Or.RTA V, 355. ' 27Aug. 29. Fft an Kg. Ruprecht: bittet für die eben stattfindendeMesse allen Privatpersonen das Geldwechseln zu verbieten. Ent-wurf. RTA V, 308. 28