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9. von ilem Bussche und von dein Busche-Münch (II. A.).
Dieselben Gründe, welche genügend gewesen sind, die in der Person desköniglichen Kammerherrn und Landraths Friedrich Wilhelm Julius bei Gele-genheit der Huldigung im Jahre 1840 in den Grafenstand erhobenen von demBussche-Ippenburg gen. v. Kessel in der Matrikel der Rheinprovinz unter dieFreiherren aufzunehmen*), miissten, wenn jene Immatrikulationen auf festerenI'rincipien und Prüfungen beruhten, als der blossen Anmeldung, ausreichendauch anzuerkennen sein für das gesammte, in verschiedenen Linien über denPreussischen Staat verzweigte, vornehmlich aber im Königreich Hannover reichbegüterte altritterliche Geschlecht von dem Bussche.
Den genealogischen Vereinigungspunkt, der alle jetzt blühenden Liniendieses angesehenen Geschlechtes zusammenknüpft, bildet Clamor v. d. Busschezu Ippenburg, Hünefeld und Lohe (f 1573). Sein ältester Sohn Albert wardBegründer der Ippenburger Linie, von der die zu Harlinghausen, Hoya,Dözingen, Haldem, ferner die v. d. Busche-Münch und v. d. Busche genanntKessel entsprossen sind. Der zweite Sohn Johann ward der Stammvater derLinie zu Lohe, die sich wieder verzweigten in die zu Haddenhausen, Bett-mar, Walbeck, Cösitz, Offelten, Berne, Neuendorf u. a. m. Der dritteSohn endlich Gerhard Clamor begründete die Linien zu Hünefeld, Streithorst,Tliale, Stauwe, Buddemühlen, Königsbruck, Steinhausen u. a. m.**)
Aus der Ippenburger Linie war es der Osnabrücksche Domcapitular Phi-lipp Clamor v. d. Bussche, der von dem Landdrosten v. Münch, dem Letztenseines Geschlechtes, zum Universal- und Fideicommiss-Erben der Güter Wer-burg, Renckhausen und Lübbecke ernannt wurde und zur Combinirungdes Wappens und Namens v. d. Bussche-Münch am 20. Juni 1773 die könig-liche Concession erhielt. Das darüber ausgefertigte Diplom enthält sich zwardes freiherrlichen Prädikates, welches wir indessen, gegründet auf landesüb-liche Convenienz bei dem gesammten Geschlechte in den letzten hundert Jah-ren vielfach angewendet sehen.
10. von Cioidt (II. A.).
Die von Hu m bracht***) mitgetheilt.e, von Steinen-)-) erweiterte undtheilweise berichtigte Stammtafel dieses Geschlechtes, welches sich abwech-selnd auch Clod. Cloet, Clodh und ähnlich schreibt, aber weder mit den Pel-den genannt Cloudtff), noch mit den v. Cloots am Rhein verwechselt werdendarf, fuhrt nur den Ernst Giesbert Herren zu Ehrenberg a. d. Mosel, Grim-berg, Landskron, Mill und Tomberg (lauter reichsunmittelbare Herrschaften),nicht aber dessen älteren Bruder Theodor Daniel Herren zu Hennen, Heyde-mühlen, Wiggeringhausen in Westphalen, als Freiherren auf. Es scheint die-ser Unterschied auf einer diplomsmässigen Standeserhebung des Ersteren zuberuhen, und zwar, weil auch sein 1734 ohne Erben verstorbener Sohn CarlCaspar Johann Hugo Freiherr genannt wird-)--)--)-) und ebenso 1745 ein Kur-
höclister Cabinets-Ordre vom 9. April 1845. Der bei Weitem grössere Theil der sub II.A. aufgeführten Familien ist seitdem in die Cathegorien I. 15. gerückt.
*) Bernd t Beschreib, der im Wappenb. der Preussischen Rheinprovinz geliefertenWappen. S. 157.
**) Die gesperrt gedruckten Güter liegen siimmtlich im Preussischen Staate.
***) Rheinischer Adel S. 81.t) W estphälische Gesch. III. 892—902.ff) Wie v. Zedlitz Adelst. V. 105 thut.
-j-fj-) v. Ilattstein Hoheit des deutschen Reichsadels I. 101 — 107.