selben in den Freiherrenstand ebensowenig. Der ab und zu seit dem Endedes 17ten Jahrhunderts einzelnen Mitgliedern ertheilte freiherrliche Charakterhat daher einzig seinen Grund in dem landesüblichen Gebrauche, wonach denaltadeligen Geschlechtern Westphalens ohne Ausnahme dieses Prädikat abwech-selnd gegeben wurde. So nennt z. B. v. Steinen, ohnerachtet er den einzel-nen Mitgliedern, Aveil er einen Erwerber nicht namhaft zu machen weiss, diesesPrädikat vorenthält, die ganze Familie in der Ueberschrift zu seiner ziemlichvollständigen Genealogie, eine freiherrliche, und auch Haymann*) zählt diev. Bodelsctnving ausdrücklich zu den Freiherren Westphaleus. Nicht minderkann als eine Anerkennung dieses Standes-Verhältnisses die in Lehnsbriefend. d. Berlin den 21. Sept. 1741, 23. April 1787, 15. Juli 1798 gebrauchte Be-zeichnung Freiherr angesehen werden.
4. v. ßömclbiirg (II. A.)
Dass die v. Bömelburg, Avie die A'. Bemmelberg gleichen Stammes sindmit denen von Boineburg, ist A 'öllig ausser ZAveifel gesetzt. Die AbzAveigungder nunmehr in sämmtlichen Linien erloschenen von Bemmelberg geschah be-reits in der ersten Hälfte des löten Jahrhunderts. Die von Bömelburg dage-gen, welche noch gegemvärtig im Corveischen sesshaft sind, gingen 1496 vonder, schon zu Anfang des 15ten Jahrhunderts vom Hauptstamme abgezAveigtenLinie der v. Boineburg gen. Hohenstein aus, die mit diesem Namen gleichfallsausgestorben sind. ZAvar findet sich von Erhebungen in den Freiherrenstandgerade dieses ZAveiges des Boineburgschen Stammes nichts vor; und den vonvielen sonst sehr achtbaren Forschern behaupteten genealogischen Zusammen-hang dieses Bittergeschlechtes mit dem mächtigen und berühmten NordheimerGrafengeschlechte sehen Avir auch mit siegreichen Gründen bekämpft**); aberdennoch halte ich dafür, dass bei diesem Geschlechte zu Gunsten des in An-spruch genommenen Freiherrenstandes ausser dem langzeitigen Gebrauchenoch andere Berücksichtigungen mitsprechen: z.B. dass bei den wiederholteinzelnen Linien ertheilten Diplomen, unter andern in dem Kaiser Karls V. vomJahre 1554 für die v. Bemmelberg in Schwaben, stets nur von Erneuerungder reichsfreiherrlichen Würde die Bede ist, und dass u. a. in dem DiplomeKaiser Leopolds I. die erloschene altgräfliche Dignität von Neuem in der Artauf das gesainmte Geschlecht ausgedehnt Avird, dass solche nach Aussterbeneiner Linie, aul die andere vererben solle. Hiervon ist allerdings seit demJahre 1717 kein Gebrauch gemacht worden; indessen aus allem diesen gehtdoch der seit Jahrhunderten anerkannte und von gründlichen Forschern bisauf die neueste Zeit in Schutz genommene Zusammenhang des Geschlechtesmit jenem illustren des Nordheimschen Grafen Siegfried v. Bomeneburg, AVennauch vor den neuesten kritischen Ermittelungen nicht Stich haltend, hervor.
5. von der ßorch [Borg] (II. A.).
Die von der Borcli mit den drei Dohlen im Wappen, schon im löten Jahr-hundert zu Langentreer in der Grafschaft Mark und zu Holzhausen im Pader-
264 AA 'iederholt, dass derselbe zum Herren- und Grafen stände gehört habe, beruht durch-aus auf einem Irrthume.
"I Staats- und Reise-Geographie VIII. 21 1.
*) Von Schräder: Die älteren Dynasten-Stämme zwischen Leine, Weser u. Die-me! I. 126. 191; insbesondere gegen A. Freiherrn v. Boyneburg in Ersch u. Gru-bers Encyclopädie XII. 173—180.