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2 (1855)
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Heimath zurückgebliebene Stammlinie hat sich aber dennoch, dem provinciellenGebrauche folgend, seit etwa 100 Jahren freiherrlich genannt. So sehen wir11. a. in dem nördlichen Nebenschiffe, nordwärts vom hohen Chore im Domezu Münster eine dem Fussboden eingefügte Metallplatte mit der Aufschrift:Anno 1772. II. Dcbr. obiit reverd. et illustr. dns. Johannes Matthias L. B.(i. e. liber Baro) ab Ascheberg ex Venne ect.

2. v. Blomberg (I. A. a.).

Die sämmtlichen Mitglieder dieser Familie, so weit sie gegenwärtig in derGrafschaft Tecklenburg, im Lippeschen, im Crossenschen und theihveise auchin Curland begütert sind und sich im Staats- und Kriegsdienste, wie auf demGebiete der Literatur rühmlichst bekannt gemacht haben, stammen in geraderDescendenz von Johann Albert v. Blomberg ab, dem zweiten der drei Brüder,welchen Kaiser Leopold I. am 15. Mai 1670 ein Freiherren-Diplom und ver-mehrtes Wappen ertheilt hat*). Ihnen kann daher der freiherrliche Stand nichtstreitig gemacht werden **). Das wird aber bei dem heutigen Standpunktehistorischer Kritik und Forschung, der billigerweise ein anderer sein muss, alsder zur Zeit Kaiser Leopolds I. und seiner Adelskanzelei, der Prüfung nichtüberheben, was denn wahr daran sei, worüber hier Brief und Siegel gegebenwird; und so wird man, trotz der dort vorgenommenen Wappen-Vereinigungund bestimmt ausgesprochenen Stammes - Gemeinschaft der Westphälisch-Cur-ländischen mit der Schwäbisch-Schweizerischen Familie, beide als zusammen-hanglos erklären müssen, so wie dass dem schwäbischen Geschlechto v. Blum-berg ein gar nicht einmal diesem, sondern dem Elsassischen Geschlechte v. Blu-meneck***) zustehendes Wappen gegeben worden ist; ferner, dass trotz derin diesem Diplom beliebten Form einer Erneuerung des alten Freihdrrenstan-des, dieser Stand doch erst mit dem erwähnten Diplome anhebt.

3. v. Bodelschwingh (II. A.).

Die Curländiscli-Preussische Linie dieses alten, angesehenen Geschlechtesschreibt sich gegenwärtig, wie in älterer Zeit öfter auch die im HeimathlandeWestphalen zurückgebliebenen Mitglieder der Familie: v. Bollschwing. Dieverschiedenen Westphälischen Linien sind bis auf die zu Velmede sämmtlich imMannsstamm erloschen. Denn die Freiherren von Bodelschwing-Plettenbergzu Bodelschwing und im Rheinlande sind dem Stamme nach Plettenberge, in-dem Gisbertina Anna Louise v. Bodelsclnvingh als einziges Kind ihres Vaters,dessen bedeutende Güter Bodelschwing, Gerretzhoven, Merum u. s. w. ihremGemal, dem Freiherrn Gisbert Friedrich Wilhelm v. Plettenberg zu Heeren(verm. 1754) zuführte.

Von einer früheren höheren Adelstufe bei diesem altritterlichen Geschlechteist nirgends eine Spur zu lindenf); von einer diplomsmössigen Erhebung des-

*) Auszüge daraus, nebst ziemlieh vollständiger Genealogie, theiit von Kr ohneAdelsle.v. I. 77—91 mit. Nach v. d. Knesebeck Archiv f. Gesch. und Geneal. 1. 3 istdas Reichsfreiherren-Diplom vom 9. Juni 1675.

**) In den Ranglisten der Preussischen Armee findet sich der Name von Blombergsowohl mit, als ohne freiherrliches Prädikat. Letzteres kommt aber dem einen Mitgliededer Familie eben so gut, wie dem anderen zu.

***) Siebmacher I. 193. IV. 37,

f) Was v. Steinen Westphäl. Gesch. III. 481 in Beziehung auf den höheren Adeldes Ernst v. Bodelschwing ums Jahr 1350 sagt, und was v. Zedlitz Preuss. Adelslex, I,