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2 (1855)
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V. Hörde u. a. m. geht, wie wir unten näher nachweisen werden, mit urkund-liche^ Gewissheit in eine Zeit zurück, wo ihre Vorfahren dem Stande der Mi-nisterialen noch nicht angehörten, sondern unter der Bezeichnung nobiles undliberi dem Stande der Hochfreien beigezählt wurden. Mit dem Schlüsse des14ten Jahrhunderts hörte die Ministerialität, welche den niederen Adel in sichbegriff, auf, und es trat ein freies Vasallenthum an die Stelle, eine freie Her-renschaft, dem höheren Adel allerdings nicht angehörig. Diese Ansichten vondem Freiherrenstande wird man vorherrschend finden bei denjenigen Familien,welche in AVestphalen das freiherrliche Prädikat, als von altersher ihnen gebüh-rend, in Anspruch nehmen. .

Möge diese historische Ansicht immerhin als irrig bestritten, dieser pro-vincielle Usus als ungenügend erachtet werden, den alten Westphälisclien Fa-milien, gegenüber den nicht minder alten und angesehenen Geschlechtern an-derer Provinzen des Staates, das Beeilt einzuräumen, sich ohne Diplomsnach-weis stattgehabter Standes-Erhöhung des freiherrlichen Prädikates zu bedienen— nicht in der allgemeinen Verweigerung aller in dieser Cathegorie (II. A.)stehenden Familien werden die davon betroffenen Personen eine Härte erken-nen, wohl aber in der Zurücksetzung gegen diejenigen, denen man (I. B. a—d)nicht etwa mittelst Diploms eine Erhebung, sondern eine separate Anerkennunghat zu Theil werden lassen. Ich glaube, es wird der Billigkeit gemäss sein,und endlosen Einzel-Beclamationen zuvorkommen, wenn der Entscliluss gefassstwürde, auch den II. A. aufgeführten Familien, gleich denen ad I. B. das frei-herrliche Prädikat, auf welches sie ganz dieselben Ansprüche geltend zu ma-chen haben, fernerhin nicht vorzuenthalten.

Bei den folgenden alphabetisch geordneten Geschlechtern deutet die ein-geschlossene Bezeichnung auf die oben angegebene Gradation der Berechtigung,ihrer Ansprüche auf das freiherrliche Prädikat.

1. v. Ascheberg ( II. A.).

Die v. Ascheberg, noch heute begütert in der Nähe des Dorfes, welchesihnen den Namen gegeben hat, sind allem Anschein nach nur ein Zweig des-jenigen mächtigen Bittergeschlechtes, welches sich nach anderen benachbartenSitzen von Daverenberg (das heutige Davensberg), v. Meinhövel, v. Botzlar undnoch anders nannte. Dies näher zu begründen fehlt es hier an Baum. DieNachrichten des Zweiges, der den Namen nach dem im Kreise Lüdinghausengelegenen Dorfe Ascheberg führte, reichen in eine Zeit zurück, wo derselbeder Münsterschen Dienstmannschaft noch nicht angehörte, vielmehr dem Standeder Edlen und Freien beigezählt wurde. So erscheint 1185 Burchardus deAschenberge neben anderen Edlen als Zeuge*). Heinricus de Ascenberch wird1188 ausdrücklich nobilis genannt und steht demgemäss auch 1199 vor denMinisterialen**). Im Jahre 1205 schenkt Alheidis •matrona nobilis de Ascen-berg, die sich eine Blutsverwandte der Edlen von Steinfurt nennt, ihr Beeiltund Eigenthum an Aschenberg dem heiligen Paulus zu Münster.

Seitdem erblicken wir die v. Ascheberg in dem Verhältnisse der Ministe-rialität. Zwar ward eine Linie derselben in der Person des SchwedischenFeldmarschalls v. Ascheberg im Jahre 1673 baronisirt und 1687 in den Schwe-dischen Grafenstand erhoben; diese Linie ist jedoch erloschen. Die in der

*) Schaten annal. Paderb, an. cit. Wilkens Edle von Steinfurt, S. 12.

**) Niesert Münst. Orkundensamml. IV. 160. 174.

***) Kindlinger Münst. Beitr. III. 2. Abschn. S. 125).