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Werdemberg Händen mit Gewalt oder mit Recht, und wollen die neuen Inhaber der-selben Frau Agnesen ihre Heimsteuer und "Widerlegung nicht folgen lassen, so haben■die von Werdemberg und Truehsess Jacob dennoch derselben ihr Leibgeding zu gebenund mit einander beholfen zu sein, dass sie die 4400 fl. wieder bekomme. Die fah-rende Habe an Korn, Vieh, Bettgewand oder anderm, die auf dem Hailigenberg zurZeit, als Frau Agnes davon kam, gewesen ist, soll zur Hälfte denen von Werdem-berg werden, weil sie dieselbe diesen gutwillig, nicht von Erbes wegen hat folgenlassen, die andere Hälfte aber bekommt sie selbst und Truehsess Jacob; werden diebeiden über deren Teilung nicht einig, so steht die Entscheidung bei den 3 erst-genannten Schiedsleuten. Die von Werdenberg und Truehsess Jacob sollen im Namender Frau Agnes die Kelnhöfe zu Wyler und Schaitegg zu ihren Händen zu bringensuchen, und von dem, was sie herausbringen, soll jeglichem Teil die Hälfte werden.Gegen die Ansprüche der von Höwen auf die ganze fahrende Habe sind beideTeile im Rechte einander behilflich; erlangen die von Höwen die Habe mit Recht,so hat jede Partei ihren Teil an derselben unter eigener Verantwortung herauszu-geben. Dafür, dass der Truehsess obiges Leibgeding seiner Muhme 3 Jahre langgegeben hat, sind ihm die von Werdenberg nichts schuldig; überhaupt sind beideTeile „vsserhalb diser täding" zu nichts weiterm verpflichtet. Den Beweisungsbriefseiner Muhme auf den Hailigenberg über ihre Heimsteuer und Widerlegung hatTruehsess Jacob ihm und den von Werdenberg „zu geliehen handen" hinter einenBiedermann zu legen a ).
Geben vf mentag nach Unsrer lieben Frawen tag, als si ze himel für, ze Lattingenant Assumptio Marie 1432.
Die Siegel der „tadingslüf Hans von Zimbern (26 mm D, IV A 2, innerhalb eines Dreipasses der
Zimmerische Schild;..... ob . jhnnter), Hans Cünrat von Bödmen (beschädigt, 32 mm D, IV C), und Caspar
von Klingenberg, der Gräfin Agnes von Hailigenberg (27 mm D, IV A 2, ein Vogel mit ausgebreitetenJTlügeln, r. der schrägl. geteilte Abensperger Schild, 1. der Heiligenberger Schild; S-. artgrtetta. bz . aberfperg.),des Grafen Hainrich (25 mm D, IV C, Wappenstücke bekannt, Schild r. geneigt, Helm halbr. gewandt;5. graf. Iiainrid). do . ttertebErg), des Grafen Hans (abgefallen) und des Grafen Eberhart von Werdenberg(24 mm D, IV C, Wappenstücke bekannt; g .eteljctrt.graf.je-roerörabjerg.), und des Jacob Truchses,(33 mm D, IV C).
Perg. Or. Donaueschingen. T.
a) 1429 übergiebt die gen. Gräfin Agnes dem Truchsessen Jacob vor dem Landgericht Schwaben all ihrväterliches und mütterliches Erbe samt 4000 fl. Heimsteuer und Widerlegung, die Pfandschaft der Kelnhöfe zuWeiler und Scheidegg und alles, was man ihrem Gemahl sei. schuldig gewesen, samt all ihrer Verlassenschaftgegen ein Leibgeding. Auszug in Scheerer, Acta Extradita, (Handschrift des 18. Jhdts.) Wolfegg. — Dieses Ver-mächtnis bestätigt König Sigmund 1429 Dez. 29. Reichsregistraturbücher J 61, Wien. — 1434 giebt das kais. Hof-gericht wegen dieser Sache noch ein Beiurteil, wodurch aber nichts entschieden wird. Scheerer, Acta Extradita.— 1469 st. Galli tag [Okt. 16.] erklärt Truehsess Johans den Grafen Jörg von Werdenberg der obgen. Schuld von2200 fl. ledig. Perg. Or. (das Siegel desselben) fehlt. Donaueschingen.
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