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1509.
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Wilhalm „vnd fallent inn kund an; damit ich im wycben kund vnd tliun als ain brüder vnd für mich selbsouch ain behusung hette." Nur um seines Bruders willen und weil er einen so geneigten Willen zu seinerGnaden und der Grafschaft hat, stellt er das Ansuchen; denn „das schlosslin ist buwlos vnd gaut taglich ab",weßhalb er viel werde verbauen müssen. Er bittet auch, dass das Lehen nach seinem Tode ohne ehelicheSöhne an seinen Bruder Wilhalm und dessen Söhne nach Lehensrecht falle. Pap. Or. Donaueschingen.
1509, Sept. 24.
(Villingen).
477. Schuldheiß, Burgermeister und Rath der Stadt Vilingen urtheilen als erbetene
Schiedsrichter in dem Streite zwischen dem ehrwürdigen Herrn Jörg, Abte des Gottes-hauses zu Sant Pläsin und dem wohlgeborenen Grafen Wolfgang zu Fürstenberg,Landgrafen in Bare etc., nachdem von beiden Theilen der würdige Herr BurckhartMorier, derzeit Großkeller des Gotteshauses zu Sant Plasin als dessen Anwalt mitetlichen von Schlüchse und anderen Beiständern einerseits und der edle und festeJunkherr Jörg von Kegkenbach, Obervogt in der Grafschaft Fürstenberg, als Anwaltdes Grafen Wolfgang mit seinem Beistand anderseits vor ihnen erschienen sind: dassdie von Schlüchse dem Grafen Wolfgang als Vogtherrn das begehrte Bundgelt zugeben nicht schuldig sind und bei ihren Vogtrechten bleiben sollen, wie ihre Briefeund Dingrodel ausweisen. Der Anwalt des Grafen hatte erklärt, die von Schlüchseseien in Kaufsweise an den Grafen gekommen, wie sie die von Blümnegk bisher in-gehabt, es sei von Alters herkömmlich, dass, wenn denen von Lentzkilch in Kriegenund Nöthen vier Mann aufgelegt werden, denen von Lentzkilch drei und denen vonSchlüchse der vierte Mann zugetheilt werde, und so seien sie auch, da das Bundgeldallain „zuo niderlegung vnd vslöschung vffrür vnd krieg, so in dem loblichen pundsich erheben, zuo nutz, frid vnd rüw gemainer wasen" gebraucht werde, schuldig, denvierten Pfennig zu zahlen.
Geben vff mentag nächst nach st. Mathis tag 1509 1 ).
Das mindere Secret des Vilinger Eathes; grün in ungefärbter Schüssel; Adler im Sechspass; S. SE-CEETVM. CrvTVM. IN. VILINGEN.
Perg. Or. Karlsruhe.
1) 1490 hatten sich die Grafen Heinrich und Wolfgang mit dem Abte des Gotteshauses St. Bläsienwegen der auf des Gotteshauses Maierhof zu Löffingen gelegten jährlichen Steuer dahin gütlich vereint, dassdie Pfleger des Gotteshauses fortan den Steuermaiern zu Löffingen jährlich geben sollen auf st. Martinstag2 fi. und auf den Maytag 1 fl. in Gold; ferner sollen jährlich zwischen Martini und Weihnachten einem fürsten-bergischen Vogte zu Löffingen von dem Gotteshause 15 ß Freyburger Münze zum Opfergeld gegeben werden,endlich soll jeder Abt wegen seines Burgrechts zu Löffingen den Burgern daselbst jährlich auf Martini 10 ßFreyburger Münze antworten. „Vnd soll ein abt die zue Löffingen vmb schulden nirgend anderß dann biIV. 54
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