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1 (1924)
Seite
603
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6o3 VARNHAGEN v. ENSE

Verleger mit, daß die Firma Meyer & Zeller in Zürich die Fortsetzungübernommen habe. Als dann der 7. Band in Zürich erschien und keineDruckfirma aufwies, argwöhnte die Berliner Polizei noch immer, daßder Züricher Verlag nur eine Deckfirma sei; sie ließ durch den Ge-sandten recherchieren, erhielt aber den Bescheid, daß die Fortsetzungwirklich in der Schweiz gedruckt sein müsse, da ein Buchdruckerstreikbei Brockhaus die Fertigstellung des Bandes unmöglich gemacht habenwürde. Auch weile die Herausgeberin zur Zeit selbst in Zürich.

Band 7 wurde sogleich nach Erscheinen in Berlin am 19. Mai 1865konfisziert; der ,,Perlustrator" im Polizeipräsidium, Reg.-Rat Koser,fand fast auf jeder Seite „Schmähungen des verstorbenen Königs" und„die gröbsten Verstöße gegen das Strafgesetzbuch". Es wurde aberkein einziges Exemplar bei den Buchhändlern gefunden!

Dem unmittelbar darauffolgenden 8. Bande erging es am 24. Juli1865 ebenso. „Die gröbsten Schmähungen Sr. Majestät des verstorbe-nen Königs sowie der damaligen Minister mit Bezug auf ihren Berufsind zahllos", heißt es darüber (23. Juli, Koser) in den Polizeiakten.„Nächst ihnen die Angriffe auf das Berliner Polizeipräsidium unddessen Beamte; die Herren Präsident v. Hinckeldey, Patzke, v. Stülp-nagel, v. Lilljeström, Heitz, Goldheim werden mit den gewöhnlichstenSchmähungen bedacht" (die Akten berichtigen Varnhagens falscheSchreibungen Lilienström und Goldstein) ; „der gesamte Richterstand,das Obertribunal, Appellajions- und Untergerichte und Staatsanwalt-schaften werden geschmäht (S. 8. 44. 328. 418. 478). Das noch zuRecht bestehende Preßgesetz wird S. 190 ein schändliches erbärm-liches Machwerk genannt. In beleidigender Weise wird des jetzt regie-renden Königs Majestät, damaligen Prinzen von Preußen, sowie andrerMitglieder des Kgl. Hauses gedacht (S. 8. 41. 136. 143t. 192. 229. 481).Ebenso wird der jetzige Ministerpräsident Herr v. Bismarck zum Teilin seiner Eigenschaft als Bundesgesandter mit Schmähungen belegt(S. 327, 354)". Auch diesmal war die Beschlagnahme völlig" erfolglos,und die Herausgeberin hütete sich, der preußischen Polizei in die Händezu laufen. Sie kam erst wieder nach Berlin, als die allgemeine Amnestievom 20. September 1866 die Vollstreckung der beiden gegen sie er-lassenen Urteile aufgehoben hatte; Varnhagens Nachlaß aber ließ sievorsorglich in Italien. Es soll nach ihrem Tode in Florenz (1880)nicht wenig Mühe gekostet haben, die Papiere wieder nach Deutsch-land herüberzuretten; sie hatte sie testamentarisch der Kgl. Bibliothek(Preuß. Staatsbibliothek) zu Berlin vermacht.

Die Polizei änderte nun ihre Taktik. Als im Juli 1868 der 9. Banderschien (dieser und die übrigen bei Hoffmann & Campe in Hamburg),übergab man ihn zwar dem Staatsanwalt, und dieser verfügte am25. Juli die Beschlagnahme. Aber Gericht und Polizei kamen überein,die Meinung des Königs einzuholen, der seinerzeit als Prinzregent das